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ABFALL.

Debatte darüber, ob die Vollverkleidung von Frauen in der Öffentlichkeit dem Vermummungsverbot widerspricht. Boris Johnson hat sie mal „letter boxes“ genannt. Darf ich den Sikh vom Lieferdienst ein „towelhead“ nennen? Sind solche Spitznamen zulässig? Wie weit darf die Ironisierung gehen?

Abfällige Rede ist ein Teil jener gesellschaftlichen Praxis, die Mitmenschen herabsetzt. Im Englischen spricht man von „derogative remarks“. Dabei ist der Übergang vom Scherzhaften zur Diskriminierung fließend. Die Deklassierung kann so weit gehen, dass die Menschenwürde bestritten wird und der andere versklavt. Also eindeutig zu weit.

Ernstes Thema. Sklaverei, die Herabstufung Fremder zu einer Sache, über die man bedingungslos verfügen kann, ist keine abgeschlossene historische Episode, die mit dem massenhaften Missbrauch von Afrikanern auf den Plantagen weißer Großgrundbesitzer vorbei ist. Sie hält weltweit an und hat eine Kaskade von Abstufungen über die Zwangsarbeit bis hin zu Prostitution und Kindesmissbrauch. Alle Hautfarben dieser Erde auf der Täterseite.

Menschen nutzen die Unterschiede zwischen ihren Lebensstilen zu Spitznamen. Das zu verbieten, ist lebensfremd. Ich werde hier keine Reizwörter wiederholen, aber doch sagen, dass ich da einiges lustig finde. Da, wo ich herkomme, ist man „outspoken“ und nennt einen Arsch einen Arsch. Aber das ist dann ein Ritual der ironischen Verbrüderung, nicht abfällig gemeint, keine Deklassierung von Mitmenschen zu Abfall.

Denn da ist die Grenze. Jeder ist jemand.

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DAS KANN WEG.

Der deutsche Dichter Martin Walser ist verstorben. Ich habe nie eine Zeile von ihm gelesen. Er schien mir schon in seinen Posen als belanglos.

In den Nachrufen lese ich nun, dass er seine Tagebücher und Notizen als VORLASS an das Literaturarchiv in Marbach gegeben habe. Welch eine Anmaßung, einem NACHLASS präsumptuös vorgreifend, sich seiner eingebildeten Bedeutung bewusst.

Mit Marcel Reich-Ranicki soll er sich gerieben haben und Ignaz Bubis beleidigt; vergessen wir es. Mit Rudolf Augstein hatte er ein Kind, sei‘s drum. Viel Geschwurbel, nicht ein großes Wort. Darin Peter Handke ähnlich.

Wenn man bitte an den Kisten aus dem Hause Walser in Marbach einen Zettel anbringen möge, der darauf hinweist, dass ich den Inhalt für belanglos halte. Als Text schlage ich vor: „Das kann weg.“

Danke.  

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DER GLAUBE AN DIE BATTERIE.

Die Nordseezeitung informiert aus Bremerhaven über die schwimmenden Parkhäuser, in deren Ladung sich E-Autos als tickende Zeitbomben erweisen. Ruhig und kompetent. Fazit: Mit jetziger Ausrüstung sind brennende Batterien unlöschbar. Sechstausend dieser Monster mit jeweils sechstausend Autos befahren die Weltmeere.

Ich habe nie an die Batterie geglaubt. Es schien mir immer widersinnig, Fahrzeuge des Individualverkehrs vorwiegend mit einer leitungsgebundenen Energie zu betreiben, die nicht speicherbar ist. Der Umweg über Akkumulatoren setzt aufwendige Umwandlungen der Sekundärenergie Strom voraus, die eine doppelte chemische Konversion bedeutet. Das schlummernde Monster im Fahrzeugboden ist nicht ohne. Und selbst wenn ich dem traue, muss ich nichts kaufen, das um die Welt geschwommen ist.

Anders als die öffentliche Wahrnehmung fackeln E-Autos statistisch deutlich seltener ab als die mit Verbrennermotoren versehenen. Wenn der gute alte Selbstzünder brennt (pun intended), löscht das die Freiwillige Feuerwehr mit Wasser; nicht schön, aber beherrschbar. Das brennende E-Auto auf der Fähre wird das schwimmende Parkhaus versenken; für die Tiefsee vielleicht kein Problem, für das Wattenmeer schon.

Keine Versicherung der Welt wird sich ein solches Risiko aufhalsen wollen. Ein Verbot von E-Autos in Innenstadt-Parkhäusern wird kommen, weil im Schadensfall ein Fiasko vom Format 9-11 droht. Und auch im Einfamilienhaus steigt die Behaglichkeit nicht, wenn in der Doppelgarage eine Feuersbrunst schlummert, der mit dem Gartenschlauch nicht mehr beizukommen ist.

Ich bin frei von jeder Schadenfreude, finde aber doch, dass die Verteufelung des Diesels vorschnell war. Ein technisches Risiko ist immer das Produkt aus Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit. Was uns jetzt vor Ameland beschäftigt, passiert selten, aber die Schadenshöhe ist erheblich.

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LONDON CALLING.

Als lose Studenten pflegten wir über den Inlandsgeheimdienst der Bundesrepublik zu scherzen, indem wir eine damals gängige Werbung für Antikonzeptiva („Pariser“) zitierten: „Verfassungsschutz, drei Stück, eine Mark.“ Das war nicht ganz ungefährlich, da die Regierung gegen 1970 dazu übergegangen war, den akademischen Diskussionsraum dahingehend zu verengen, dass „Verfassungsfeinden“ damit gedroht wurde, sie sich mehr in den Staatsdienst zu lassen. Gemeint waren vor allem Lehrer und davon Linke.

Wie immer bei staatlichen Maßnahmen waren nicht die politischen Motive das eigentliche Problem, sondern die Behördenpraxis. Man hat damals die Herren Beamten etwas vornehmen lassen, dass Carl Schmitt eine „innerstaatliche Feinderklärung“ genannt hat; das ist definitionsgemäß ein staatlicher Akt von erheblichem ordnungspolitischen Gewicht. Es wurden 3,5 Millionen Bürger auf Staatsloyalität geprüft und ganze 260 aus dem Staatsdienst entlassen. Ein Hornberger Schießen. Der innenpolitische Kollateralschaden war erheblich.

Das zur Kontrolle des Inlandsgeheimdienstes aufgeforderte Verfassungsgericht hat sich bei dem Versuch des Parteienverbotes der faschistoiden NPD so wenig von der inneren Qualität der Schriftsätze der Herren Schlapphüte überzeugt gezeigt, dass es dem Verbotsantrag nicht entsprach. Man darf also skeptisch sein; vielleicht muss man es sogar. Ich lese in der London Book Review eine englische Rezension zu einem deutschsprachigen Buch zum Verfassungsschutz; sehr selten so was. Der Rezensent ist ein deutscher Soziologe untadeligen Rufes.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz sei eine strikt weisungsgebundene Behörde unter politischer Führung durch die Innenministerin, noch weit stärker instrumentalisiert als dies für die Staatsanwaltschaften gelte, liest das englische Publikum. Und jetzt kommt es: „It has extended its responsibilities from the observation of subversive activities to their prevention.“ Es werde „nudging“ getrieben; immer schon, mal nach links, mal nach rechts, welcher Partei gerade das Amt gehöre.

Was ist dabei der demokratische Paradigmenbruch? Es gehe nicht nur um „repression of incorrect speech“, sondern inzwischen auch um „promotion and rewarding of correct speech“. Dazu werde Steuergeld ausgegeben, eben für die Beförderung und Belohnung gewünschter Meinung. Nennt sich Kampf gegen Rechts. „Ideologische Staatsapparate“ tarnen sich als gemeinwohlorientierter Journalismus und gehen freizügig mit Staatsknete um. CORRECTIV wird genannt.

Ich bin mir jetzt aber nicht sicher, ob Nancy Faeser, die zuständige Ministerin, eine Erwähnung dessen überhaupt wünscht; es könnte ja sein, das die „Demokratieförderung“ (neuerdings eine gesetzliche Vorschrift) in Frage steht. Insofern war es klug, die Kritik dessen wie schon früher in London zu publizieren; sicher ist sicher. Ironie aus.