Logbuch

ARSCHGEWEIH.

Die Nachtwache als Arschgeweih. Tätowierungen der Museumsbesucher, auch des unteren Rückens, mit Motiven des Hauses, das bietet das Rembrandt-Museum zu Amsterdam. Tattoo for you.

Ich bin ein Freund der Museumspädagogik. Das ist, wenn man eine Cafeteria betreibt, um Publikum anzulocken und für die Kunst zu gewinnen. Oder T-Shirts verkauft. Alles, was hilft. Den Vogel abgeschossen haben die Holländer jetzt mit der Tätowierstube im Museums-Shop zur Popularisierung Rembrandts. Was mich über "tribalism" nachdenken lässt, unsere Neigung, am menschlichen Körper Verunzierungen anzubringen, wie sie bei sogenannten primitiven Völkern gängig waren.

Da ist dann gleich die nächste Klippe. Ich kenne nicht die aktuelle anthropologische Diskussion, aber ich bezweifle, dass man indigene Völker noch als primitiv bezeichnen darf. Dass hat ja schon etwas Wertendes, wenn der weiße Mann in Khaki-Uniform, Modell Hercule Poirot, durch den Urwald schreitet und sich an exotischen Stämmen ergötzt. Hagenbeck soll sie in Hamburg dann im Zoo ausgestellt haben.

Kulturelle Aneignungen also. Was aber ist die Bedeutung der Verunzierung einer Mädchenlippe durch einen Draht? Des Nasenrings? Oder der Tunnel in den Ohrläppchen? Oder des chinesischen Schriftzeichens auf dem Unterschenkel? Ich will es erst gar nicht wissen. Allerdings gibt es interessante Varianten. Das Knast-Tattoo zum Beispiel. Die Mörder-Träne. Oder die Embleme des trunkenen Seemanns. In Duisburg-Ruhrort soll es noch vor Jahren einen Fachmann gegeben haben, der die ganz ungelenke Art beherrschte; deshalb eine Attraktion. Amy Winehouse hatte so was.

Wenn der Körper der Tempel der Seele ist, dann dürfte er ohne Unterhautbemalung zurechtkommen. Aber das ist ein Dünkel; vorkritisch. Dazu sollte sich nämlich nicht abfällig äußern, wer Kleiderordnungen fordert und selbst Blumen am Revers trägt.

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EIN KIND DER LIEBE.

Welches Gemälde würde ich mir kaufen, hätte ich jedes Geld der Welt? Nun, sicher eine LESENDE. Aber welche? Ich wüsste, worauf meine Wahl fiele.

Wir sehen eine Frau in blauer Jacke mit gebundenem Haar, offensichtlich hochschwanger, einen Brief lesend. Sie steht in einem Zimmer eines solide möblierten Patrizierhauses in Holland gegenüber dem Fenster, vor ihr ein Tischchen, das eine abgelegte Perlenkette zeigt, ein Tuch, ein Schmuckkästchen andeutend.

Von Vincent van Gogh, einem Landsmann des Malers, wissen wir, dass er den Ausdruck von Schönheit und Würde in der Schwangeren sah, die, da sie liest, zum gebildeten Delft des 17. Jahrhunderts gehört haben muss. Die lederbeschlagenen Stühle und die opulente Wandkarte der Niederlande deuten auf den Wohlstand des aufgeklärten Bürgertums. Eine eher selbstbewusste als sentimentale Frau, deren Schmuck von Charme und Anmut vergangener Auftritte künden. Sie trägt, ahnen wir, ein Kind der Liebe in sich.

Der Brief könnte von dem fernen Gatten künden, der wie andere Bürger Delfts mit Südostasien Fernhandel treibt. Oder, so wagen wir eher zu vermuten, einer Liebschaft, die offensichtlich nicht ohne Folgen blieb. Die Farben sind selbst dort vage, wo sie auf klare Töne anspielen, Zitronengelb oder das Blau, das der Briefleserin den Namen gab. Die Kraft der Szene liegt im Momenthaften, einem Moment, der eingefangen wurde und doch entrückt ist.

Das Gemälde kündet von einem Geheimnis, das es zugleich bewahrt. Große Kunst. Dafür sind 25 Millionen kein Geld.

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OBEN OHNE.

In den städtischen Freibädern Berlins sind Frauen nicht mehr verpflichtet, bei zweiteiligen Badeanzügen („Bikini“) ein Oberteil zu tragen. Man ist den Männern gleichgestellt, also nur noch zur Bedeckung der primären Geschlechtsmerkmale angehalten. Die sekundären, auch Busen genannt, dürfen zur Schau stehen.

Ich werde darüber nicht aus religiöser Perspektive reden, da ich mich prinzipiell aus Glaubensfragen raushalte. Nur soviel: einen expliziten Verhüllungszwang für Frauen kann man auch sozial lesen, also als Machtfrage, die mit dem Gleichheitsgebot unvereinbar ist. Aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte.

Mir geht es um zunächst die virile Binnenkultur, sprich die Frage „Männer und Mode“ im Sommer. Schon in den Restaurants greift die Geschmacklosigkeit zur Eskalation in das Unsägliche. Ich sage nur: Bermudas und Sandalen (mit Socken). In den Badeanstalten kommen jetzt wieder die enggeschnittenen Badehosen, die Auskunft darüber erteilen, ob wir Links- oder Rechtsträgerschaft sind. Vorbei die Diskretion der weiten Sporthosen; man trägt wieder Slip. Die Londoner TIMES spricht von „budgie smuggler“, das sind verborgene Wellensittiche. Urkomisch.

Im Osten der großen Stadt feiert die FKK-Kultur der DDR fröhliche Urstände. Da gibt es eine eigene Tradition. „Wir hatten ja nüscht!“ Tja, und dann eben auch nüscht an. Jetzt mein Punkt: Wer erlaubt sich die Freikörperkultur? Eben nicht die Arno-Breker-Gestalten unter uns, sondern jene, bei denen die Natur selbst eine Bedeckung nahegelegt hätte. Und wir reden hier nicht nur über Ästhetik, sondern auch schon über Hygiene.

Und das heißt für den Zeitgenossen: Augen zu und durch.

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LONDON CALLING.

Als lose Studenten pflegten wir über den Inlandsgeheimdienst der Bundesrepublik zu scherzen, indem wir eine damals gängige Werbung für Antikonzeptiva („Pariser“) zitierten: „Verfassungsschutz, drei Stück, eine Mark.“ Das war nicht ganz ungefährlich, da die Regierung gegen 1970 dazu übergegangen war, den akademischen Diskussionsraum dahingehend zu verengen, dass „Verfassungsfeinden“ damit gedroht wurde, sie sich mehr in den Staatsdienst zu lassen. Gemeint waren vor allem Lehrer und davon Linke.

Wie immer bei staatlichen Maßnahmen waren nicht die politischen Motive das eigentliche Problem, sondern die Behördenpraxis. Man hat damals die Herren Beamten etwas vornehmen lassen, dass Carl Schmitt eine „innerstaatliche Feinderklärung“ genannt hat; das ist definitionsgemäß ein staatlicher Akt von erheblichem ordnungspolitischen Gewicht. Es wurden 3,5 Millionen Bürger auf Staatsloyalität geprüft und ganze 260 aus dem Staatsdienst entlassen. Ein Hornberger Schießen. Der innenpolitische Kollateralschaden war erheblich.

Das zur Kontrolle des Inlandsgeheimdienstes aufgeforderte Verfassungsgericht hat sich bei dem Versuch des Parteienverbotes der faschistoiden NPD so wenig von der inneren Qualität der Schriftsätze der Herren Schlapphüte überzeugt gezeigt, dass es dem Verbotsantrag nicht entsprach. Man darf also skeptisch sein; vielleicht muss man es sogar. Ich lese in der London Book Review eine englische Rezension zu einem deutschsprachigen Buch zum Verfassungsschutz; sehr selten so was. Der Rezensent ist ein deutscher Soziologe untadeligen Rufes.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz sei eine strikt weisungsgebundene Behörde unter politischer Führung durch die Innenministerin, noch weit stärker instrumentalisiert als dies für die Staatsanwaltschaften gelte, liest das englische Publikum. Und jetzt kommt es: „It has extended its responsibilities from the observation of subversive activities to their prevention.“ Es werde „nudging“ getrieben; immer schon, mal nach links, mal nach rechts, welcher Partei gerade das Amt gehöre.

Was ist dabei der demokratische Paradigmenbruch? Es gehe nicht nur um „repression of incorrect speech“, sondern inzwischen auch um „promotion and rewarding of correct speech“. Dazu werde Steuergeld ausgegeben, eben für die Beförderung und Belohnung gewünschter Meinung. Nennt sich Kampf gegen Rechts. „Ideologische Staatsapparate“ tarnen sich als gemeinwohlorientierter Journalismus und gehen freizügig mit Staatsknete um. CORRECTIV wird genannt.

Ich bin mir jetzt aber nicht sicher, ob Nancy Faeser, die zuständige Ministerin, eine Erwähnung dessen überhaupt wünscht; es könnte ja sein, das die „Demokratieförderung“ (neuerdings eine gesetzliche Vorschrift) in Frage steht. Insofern war es klug, die Kritik dessen wie schon früher in London zu publizieren; sicher ist sicher. Ironie aus.