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GEKÜRZTER EINTRAG.

Eine Gesinnungsjournalistin der TAGESSCHAU schnattert, dass ein ihr unliebsamer Zeitgenosse durch einen Presserechtsanwalt vertreten werde, der bereits wegen suspekter Mandate bekannt sei. Das ist erstaunlich dumm.

Gelegenheit zu einer allgemeinen Anmerkung. Ohne jeden Bezug auf einen konkreten Fall oder gar eine bestimmte Kanzlei. Ich werde auch auf Nachfrage nicht konkreter. Anmerkung: Dieser Eintrag wurde ohnehin bereits gekürzt.

Selbst Gestrauchelte haben das Recht auf einen Anwalt, in Strafverfahren gar die Pflicht. Und der Anwalt des Eierdiebs ist kein Eierdieb, jedenfalls nicht wegen des Mandats. Im Feld des Presserechts, ein eher kleines Rechtsgebiet, weil eine überschaubare Zahl von Fällen, tummeln sich allerdings auch bunte Vögel.

Hier entsteht zuweilen der Eindruck, dass das Interesse an Eigen-PR gelegentlich über der Fürsorge zugunsten des Mandanten stehen könnte. Die Not zur Akquise von neuen Mandaten scheint zu einem öffentlichen Agieren zu animieren, das für die Seriösen alter Schule, wie sie mir sagen, an Parteienverrat grenzt.

Von weiteren Ausführungen, insbesondere Fingerzeigen, hat mir mein Anwalt abgeraten. Und auf den hör ich. Nein, kein Name.

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SCHMIERENTHEATER.

Von einer Posse erwartet man keinen Anstand. Von den Haupt- und Staatsaktionen schon. Diese liberale Gesinnung wird enttäuscht, nicht nur von Schuften.

Ich äußere mich nicht wertend über Journalisten, weil mir das als PR-Manager nicht zusteht. Nicht mal über die barocken Zustände im Öffentlich-Rechtlichen. Jeder möge vor seiner eigenen Türe kehren (und ich kehre vor meiner).

Ich habe nichts zu berichten über die Rufmordtechnik der unterschobenen Zitate, weil ich dann über historische Umstände sprechen müsste, zu denen ich schweigen will. Wenn die Wunden verheilt sind, schmerzen die Narben.

Aber mich stört an dem sogenannten Döpfner-Gate weniger die Niedertracht des vermeintlichen Informanten, der dort wohl Rache an seinem alten Chef übt, als die moralische Oberwelle, mit der die ZEIT diesen Verrat zu einem Sieg gegen Rechts stilisiert. Ich bekomme von solcher Doppelmoral immer noch Ausschlag.

Und das hätte ich in jüngeren Jahren nie gedacht, dass mir die linksliberale ZEIT mal peinlicher ist als die konservative NZZ. Aber ich hätte ja auch nicht gedacht, dass Angela Merkel sich hergibt für eine Ordensverleihung des Frank Walter Steinmeier an sich selbst. Aber genau das ist gestern geschehen.

Schmierentheater.

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SÄBELRASSELN.

„Schlimmer als wir waren in Afrika nur die Belgier in ihren Kolonien.“ Das sind so Sätze, die mich von den Füßen hauen. Die Geschichte reduktiv zu lesen, das ist ein schwieriges Unterfangen, dem sich der Stammtisch aber stellt.

Das aktuelle Säbelrasseln der feministischen Außenpolitik animiert wohl solche Stammtischdiskussionen, neuerdings auch der linken und der grünen Spießer. Ich höre das von einem erkennbar grünen Stadtführer auf der Aussichtsplattform der Berliner Siegessäule, am Ort kurz GOLDELSE genannt. Gesäumt werde sie von Denkmälern der Militärgeschichte: VON ROON und VON TROTHA.

Ende des 19. Jahrhunderts ging Deutschland daran, es in Afrika den Engländern und anderen Kulturnationen gleich zu tun und endlich auch eine KOLONIE zu errichten. DEUTSCH SÜD WEST wurde der Ort eines Völkermords, den preußisches Militär im Namen des deutschen Kaisers vollführte. Opfer war der Stamm der Herero und andere Einwohner, sprichwörtlich als Hottentotten verunglimpft. Erinnert wird der Vernichtungsaufruf des kommandierenden VON TROTHA. Ein böses Kapitel deutscher Geschichte, auf das für das afrikanische SÜD WEST weitere folgten, unter anderem die des südafrikanischen Apartheidregimes.

Ich erinnere aus den Gesprächen meiner Kindheit, dass dieses und jenes in meiner Geburtsstadt in der VON TROTHA STRASSE zu erledigen sei. Das war in Oberhausen-Sterkrade eine feste Größe. Der SPIEGEL hat dies vor kurzem noch vor dem Botschafter Namibias als Skandal zur Sprache gebracht, dass in einer deutschen Stadt ein Rassist und Völkermörder durch eine Straßenbenennung geehrt würde.

Eine schlichte Namensverwechslung, die auch die Dokumentation des SPIEGEL nicht entdeckt hatte. In Sterkrade wird ein Ortsbürgermeister geehrt, der lediglich so hieß wie der preußische Schlächter. Und an der GOLDELSE wird nicht er, sondern ein Militärreformer namens ROON geehrt, dessen Reform es zu verdanken sei, dass wir 70/71 die Franzosen vernichtend schlugen. Höre ich. Es wird irgendwie nicht besser.

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LONDON CALLING.

Als lose Studenten pflegten wir über den Inlandsgeheimdienst der Bundesrepublik zu scherzen, indem wir eine damals gängige Werbung für Antikonzeptiva („Pariser“) zitierten: „Verfassungsschutz, drei Stück, eine Mark.“ Das war nicht ganz ungefährlich, da die Regierung gegen 1970 dazu übergegangen war, den akademischen Diskussionsraum dahingehend zu verengen, dass „Verfassungsfeinden“ damit gedroht wurde, sie sich mehr in den Staatsdienst zu lassen. Gemeint waren vor allem Lehrer und davon Linke.

Wie immer bei staatlichen Maßnahmen waren nicht die politischen Motive das eigentliche Problem, sondern die Behördenpraxis. Man hat damals die Herren Beamten etwas vornehmen lassen, dass Carl Schmitt eine „innerstaatliche Feinderklärung“ genannt hat; das ist definitionsgemäß ein staatlicher Akt von erheblichem ordnungspolitischen Gewicht. Es wurden 3,5 Millionen Bürger auf Staatsloyalität geprüft und ganze 260 aus dem Staatsdienst entlassen. Ein Hornberger Schießen. Der innenpolitische Kollateralschaden war erheblich.

Das zur Kontrolle des Inlandsgeheimdienstes aufgeforderte Verfassungsgericht hat sich bei dem Versuch des Parteienverbotes der faschistoiden NPD so wenig von der inneren Qualität der Schriftsätze der Herren Schlapphüte überzeugt gezeigt, dass es dem Verbotsantrag nicht entsprach. Man darf also skeptisch sein; vielleicht muss man es sogar. Ich lese in der London Book Review eine englische Rezension zu einem deutschsprachigen Buch zum Verfassungsschutz; sehr selten so was. Der Rezensent ist ein deutscher Soziologe untadeligen Rufes.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz sei eine strikt weisungsgebundene Behörde unter politischer Führung durch die Innenministerin, noch weit stärker instrumentalisiert als dies für die Staatsanwaltschaften gelte, liest das englische Publikum. Und jetzt kommt es: „It has extended its responsibilities from the observation of subversive activities to their prevention.“ Es werde „nudging“ getrieben; immer schon, mal nach links, mal nach rechts, welcher Partei gerade das Amt gehöre.

Was ist dabei der demokratische Paradigmenbruch? Es gehe nicht nur um „repression of incorrect speech“, sondern inzwischen auch um „promotion and rewarding of correct speech“. Dazu werde Steuergeld ausgegeben, eben für die Beförderung und Belohnung gewünschter Meinung. Nennt sich Kampf gegen Rechts. „Ideologische Staatsapparate“ tarnen sich als gemeinwohlorientierter Journalismus und gehen freizügig mit Staatsknete um. CORRECTIV wird genannt.

Ich bin mir jetzt aber nicht sicher, ob Nancy Faeser, die zuständige Ministerin, eine Erwähnung dessen überhaupt wünscht; es könnte ja sein, das die „Demokratieförderung“ (neuerdings eine gesetzliche Vorschrift) in Frage steht. Insofern war es klug, die Kritik dessen wie schon früher in London zu publizieren; sicher ist sicher. Ironie aus.