Logbuch
REAKTANZ.
Die Debatte um die Silvester-Randale und die Freizeitrebellen ist lehrreich, weil sie Vorurteile offenbart. Aber eben auch Getto-Wahrheiten ausspricht.
Ich höre Lehrerinnen davon erzählen, dass Schüler nicht mehr erreichbar sind für Lehre, weil sie ihren sozialen Misserfolg in einen Opfermythos haben einfließen lassen, der sie nun zu akzidentellen Anarchisten macht, zumindest in Gruppen, also Tätern. Das Milieu unterstützt dies als Heldentum. Diese Delinquenz macht das Leben in sozialen Brennpunkten schwer.
In Notfallaufnahmen von Krankenhäusern werden neuerdings Sicherheitskräfte beschäftigt, weil nicht mehr ausgeschlossen ist, dass Ärzte und Schwestern Objekt von irrer Gewalt werden. Auch das eine Delinquenz, in der sich Reaktanz zeigt, nämlich die asoziale Reaktion jener, die sich ausgegrenzt fühlen und das in Impertinenz übersetzen.
Ich verlange mehr Respekt vor der Schwester wie der Lehrerin. Denn beides ist eine sozialpsychologische Frage, hinter der eine soziale Frage steht, hinter der eine politische stehen kann, die mit einer kulturellen und dann mit einer ethnischen zu tun hat. In dieser Reihenfolge. Nur in dieser Reihenfolge.
Trotzdem sind Lehrerinnen und Krankenschwestern mit ausdrücklichem Respekt zu behandeln. Ist das klar?
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VOM FACH.
Auch wenn wir Laien ans Fliesenlegen lassen, der Installateur und der Elektriker, die beiden sollten vom Fach sein. Ich achte das Prinzip des Meisterbriefs.
In die Politik drängen zunehmend Langzeitversager, die sich durch Endlosstudien die Zeit erschummelt haben, politische Karrieren zu machen. Sie sind Apparat-Schicks (chicks) ihres Milieus, Talente der Opportunität. So hat Max Weber das mit der POLITIK ALS BERUF aber nicht gemeint.
Das ist der Ersatz von Expertise durch Haltung, der Vorsatz für die Tat, Hochmut statt Ausdauer. Es fällt mir schwer, diese Gesinnungshelden zu respektieren. Die FAZ kritisiert klug die neue Konjunktur an guter Gewalt. Im hohen Ton der gerechten Sache. Ambitionierte Amateure. Nicht mein Ding.
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NIEDERTRACHT.
Weil die Staatsanwaltschaft noch nicht weiß, ob sie einen Anfangsverdacht haben könnte, aber diese Entschlusslosigkeit öffentlich erkennen lässt, ist der Beschuldigte im Arsch, jedenfalls wenn er den falschen Anwalt zu seiner Verteidigung bemüht. Willkommen im BOSSI-EFFEKT.
Früher zählte der Strafverteidiger ROLF BOSSI zu jener Gattung der Promi-Anwälte, die sich in den Medien einen Namen machen wollten. Oder denen von den Medien ein Name gemacht wurde. Jedenfalls sprach man irgendwann vom BOSSI-EFFEKT. Danach sind dessen Mandanten vorzuverurteilen. Der Verdacht: wenn sie unschuldig wären, nähmen sie sich keinen Promi-Anwalt.
Das ist doppelt dumm. Es setzt nämlich erstens voraus, dass der Beschuldigende (der Rufmörder), reinen Herzens ist und seine Bezichtigungen aus Lauterkeit hervorbringt. Und zweitens, dass die Verdachtsberichterstattung fair ist und nicht dem Kalkül folgt, dass schon irgendetwas hängen bleibt. Meist herrscht aber genau diese doppelte Niedertracht.
Es kommt eine dritte Idiotie hinzu, die den Rechtsanwalt eines Beschuldigten mit dem Tatvorwurf assoziativ gleichsetzt. Der Verteidiger eines (rechtskräftig verurteilten) Verbrechers ist danach irgendwie dem Verbrechen zuzurechnen. Strafverteidiger kennen diese dritte Niedertracht, Presserechtsanwälte wohl auch. Promi-Anwälte müssen Mandanten gegen diese dreifache Dummheit immunisieren; das kann nicht ganz einfach sein.
Ob ich den aktuellen BOSSI der PROMIS mag, lasse ich offen. Aber man bezichtigt die Feuerwehr nicht der Brandstiftung. Obwohl, in Berlin schießt der Mob ja sogar auf die Retter. Kein Scherz. Aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte.
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LONDON CALLING.
Als lose Studenten pflegten wir über den Inlandsgeheimdienst der Bundesrepublik zu scherzen, indem wir eine damals gängige Werbung für Antikonzeptiva („Pariser“) zitierten: „Verfassungsschutz, drei Stück, eine Mark.“ Das war nicht ganz ungefährlich, da die Regierung gegen 1970 dazu übergegangen war, den akademischen Diskussionsraum dahingehend zu verengen, dass „Verfassungsfeinden“ damit gedroht wurde, sie sich mehr in den Staatsdienst zu lassen. Gemeint waren vor allem Lehrer und davon Linke.
Wie immer bei staatlichen Maßnahmen waren nicht die politischen Motive das eigentliche Problem, sondern die Behördenpraxis. Man hat damals die Herren Beamten etwas vornehmen lassen, dass Carl Schmitt eine „innerstaatliche Feinderklärung“ genannt hat; das ist definitionsgemäß ein staatlicher Akt von erheblichem ordnungspolitischen Gewicht. Es wurden 3,5 Millionen Bürger auf Staatsloyalität geprüft und ganze 260 aus dem Staatsdienst entlassen. Ein Hornberger Schießen. Der innenpolitische Kollateralschaden war erheblich.
Das zur Kontrolle des Inlandsgeheimdienstes aufgeforderte Verfassungsgericht hat sich bei dem Versuch des Parteienverbotes der faschistoiden NPD so wenig von der inneren Qualität der Schriftsätze der Herren Schlapphüte überzeugt gezeigt, dass es dem Verbotsantrag nicht entsprach. Man darf also skeptisch sein; vielleicht muss man es sogar. Ich lese in der London Book Review eine englische Rezension zu einem deutschsprachigen Buch zum Verfassungsschutz; sehr selten so was. Der Rezensent ist ein deutscher Soziologe untadeligen Rufes.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz sei eine strikt weisungsgebundene Behörde unter politischer Führung durch die Innenministerin, noch weit stärker instrumentalisiert als dies für die Staatsanwaltschaften gelte, liest das englische Publikum. Und jetzt kommt es: „It has extended its responsibilities from the observation of subversive activities to their prevention.“ Es werde „nudging“ getrieben; immer schon, mal nach links, mal nach rechts, welcher Partei gerade das Amt gehöre.
Was ist dabei der demokratische Paradigmenbruch? Es gehe nicht nur um „repression of incorrect speech“, sondern inzwischen auch um „promotion and rewarding of correct speech“. Dazu werde Steuergeld ausgegeben, eben für die Beförderung und Belohnung gewünschter Meinung. Nennt sich Kampf gegen Rechts. „Ideologische Staatsapparate“ tarnen sich als gemeinwohlorientierter Journalismus und gehen freizügig mit Staatsknete um. CORRECTIV wird genannt.
Ich bin mir jetzt aber nicht sicher, ob Nancy Faeser, die zuständige Ministerin, eine Erwähnung dessen überhaupt wünscht; es könnte ja sein, das die „Demokratieförderung“ (neuerdings eine gesetzliche Vorschrift) in Frage steht. Insofern war es klug, die Kritik dessen wie schon früher in London zu publizieren; sicher ist sicher. Ironie aus.