Logbuch

SITTENVERFALL.

Beim Einchecken in ein sogenanntes Lieblingshotel erwähnt die ältere Dame in der Schlange vor mir, dass sie das Haus seit der Eröffnung besuche. Ich erinnere mich, das war 1985. Damals hatte es mir ein Kollege empfohlen als den letzten Schrei. Von ihm erwähntes Detail: sogar Telefon auf dem WC.

Das Wandgerät auf der Toilette hatte ihn fasziniert. „Wie in New York!“ Man konnte sich nicht so recht ausmalen, wozu es dienen sollte. Das war im Zeitalter des Festnetzes. Auf den Straßen der Großstädte gab es Telefonzellen, auf dem Dorf eine (und den Pfarrer mit Tischgerät und Wählscheibe). Plakette in den Telefonzellen: „Fasse Dich kurz!“

Die Kids nutzen heutzutage zwei oder drei Onlinegeräte gleichzeitig. Was Businesstelefonierer ihrer Unwelt antun, spottet jeder Beschreibung. Beim Skypen mit Headset wird regelrecht gebrüllt. Jedes Thema eignet sich zur öffentlichen Aufführung. Man wünscht sich, nicht Zeuge sein zu müssen. Keine Pointe.

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UNTER DREI.

Journalisten leben von Indiskretionen. Sie loben sogenannte WHISTLEBLOWER, die sich selbst gefährden, weil sie ein Unheil ans Licht bringen wollen. Um Indiskretionen zu fördern, haben die Presseleute sich Regeln ausgedacht, die dem Informanten das Gefühl geben sollen, dass er vor Offenbarung geschützt ist. Eine davon ist zum Beispiel der Hinweis, dass „etwas unter drei“ sei. Das meint, dass weder die Information zitiert werden wird noch der Informant genannt. Es lohnt nicht die Tinte zu erläutern, was denn nun „unter eins“ oder „unter zwei“ bedeutet.

Wer es vornehmer will, als bei dem Abzählen von Eins bis Drei, der verweist auf die CHATHAM HOUSE RULE, die in London am Königlichen Institut für Internationale Angelegenheiten, das im Chatham House saß, in den zwanziger Jahren erfunden worden ist. Sie besagt im Kern: Man darf wissen (und in der Sache verwenden), was man hier erfährt, aber man darf auf keinen Fall die Quellenlage benennen, weder Ort, Zeit noch Teilnehmer.

Ich selbst habe gerne das Ritual gepflegt, dass man sich vor einem Gespräch darauf einigt, dass das Gespräch gar nicht stattgefunden hat. Folglich kann aus ihm auch nicht zitiert werden. Das ist zwar KONTRAFAKTISCH, aber nicht allzu kompliziert. Nun, halten sich also die Journalisten an diese Regel des NICHT-GESPRÄCHS? Wenn es Profis sind und man als Informant als Profi gilt, dann: ja, meist. Viele WHISTLEBLOWER, die sich darauf verlassen haben, sind tragisch geendet. Auch das sollte man wissen.

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AUSGEDRUCKT.

Seit vierhundert Jahren hat Oxford den Buchdruck. Jetzt nicht mehr; geht nach Indien. Es begann um 1458, kurz nach dem ersten Unterfangen von Johann Gensfleisch, genannt Gutenberg, in Mainz. Die ehrwürdigen Colleges der Universität Oxford erhielten das Recht, was immer ihnen in den Sinn kam zu drucken, endgültig per Dekret um 1586. Seit dem 17. Jahrhundert gab es in der jetzigen Form die „press“ oder „oxunipress“; zuletzt in der Nachbarstadt Kidlington, wenn man aus Oxford rausfährt, Richtung Woodstock. Wohlgemerkt, Woodstock in Oxfordshire („No sex please, we’re British.“)

Zwei meiner in England erschienen Bücher sind dort gedruckt worden. Man muss das ja heutzutage erklären: Wir haben dazu Bäume gefällt und aus dem Holz unter Zuhilfenahme von alten Lumpen und chemischer Bleiche Papier geschöpft, das in Form von Blättern zwischen zwei Decken fadengeheftet wurde und dann in speziellen Räumen stand, wo sich noch eine Unzahl anderer Baumleichen befanden, Bibliothek genannt. No open access.

Heute sitzt mein Lektor, der lautreines Deutsch spricht, in Mumbai, Indien. Die Jungs sind gut, richtig gut. Aber man muss auf sie aufpassen; sie sind englischer als die Engländer. Ich hatte eine Drucksache, in der es um 360 Grad (also das 60 mal 60 System) ging; also umschreibe ich das irgendwann mal im Fließtext mit „sexagesimus“ (Lateinisch für 60). Streicht er mir, weil das sein SPAM FILTER gesperrt hat. „We don’t do sex, Sir!“ Tja, war halt eine Kronkolonie zu Kiplings Zeiten.

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LONDON CALLING.

Als lose Studenten pflegten wir über den Inlandsgeheimdienst der Bundesrepublik zu scherzen, indem wir eine damals gängige Werbung für Antikonzeptiva („Pariser“) zitierten: „Verfassungsschutz, drei Stück, eine Mark.“ Das war nicht ganz ungefährlich, da die Regierung gegen 1970 dazu übergegangen war, den akademischen Diskussionsraum dahingehend zu verengen, dass „Verfassungsfeinden“ damit gedroht wurde, sie sich mehr in den Staatsdienst zu lassen. Gemeint waren vor allem Lehrer und davon Linke.

Wie immer bei staatlichen Maßnahmen waren nicht die politischen Motive das eigentliche Problem, sondern die Behördenpraxis. Man hat damals die Herren Beamten etwas vornehmen lassen, dass Carl Schmitt eine „innerstaatliche Feinderklärung“ genannt hat; das ist definitionsgemäß ein staatlicher Akt von erheblichem ordnungspolitischen Gewicht. Es wurden 3,5 Millionen Bürger auf Staatsloyalität geprüft und ganze 260 aus dem Staatsdienst entlassen. Ein Hornberger Schießen. Der innenpolitische Kollateralschaden war erheblich.

Das zur Kontrolle des Inlandsgeheimdienstes aufgeforderte Verfassungsgericht hat sich bei dem Versuch des Parteienverbotes der faschistoiden NPD so wenig von der inneren Qualität der Schriftsätze der Herren Schlapphüte überzeugt gezeigt, dass es dem Verbotsantrag nicht entsprach. Man darf also skeptisch sein; vielleicht muss man es sogar. Ich lese in der London Book Review eine englische Rezension zu einem deutschsprachigen Buch zum Verfassungsschutz; sehr selten so was. Der Rezensent ist ein deutscher Soziologe untadeligen Rufes.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz sei eine strikt weisungsgebundene Behörde unter politischer Führung durch die Innenministerin, noch weit stärker instrumentalisiert als dies für die Staatsanwaltschaften gelte, liest das englische Publikum. Und jetzt kommt es: „It has extended its responsibilities from the observation of subversive activities to their prevention.“ Es werde „nudging“ getrieben; immer schon, mal nach links, mal nach rechts, welcher Partei gerade das Amt gehöre.

Was ist dabei der demokratische Paradigmenbruch? Es gehe nicht nur um „repression of incorrect speech“, sondern inzwischen auch um „promotion and rewarding of correct speech“. Dazu werde Steuergeld ausgegeben, eben für die Beförderung und Belohnung gewünschter Meinung. Nennt sich Kampf gegen Rechts. „Ideologische Staatsapparate“ tarnen sich als gemeinwohlorientierter Journalismus und gehen freizügig mit Staatsknete um. CORRECTIV wird genannt.

Ich bin mir jetzt aber nicht sicher, ob Nancy Faeser, die zuständige Ministerin, eine Erwähnung dessen überhaupt wünscht; es könnte ja sein, das die „Demokratieförderung“ (neuerdings eine gesetzliche Vorschrift) in Frage steht. Insofern war es klug, die Kritik dessen wie schon früher in London zu publizieren; sicher ist sicher. Ironie aus.