Logbuch

Gestern passierte es mir, dass ich nach langer Autofahrt und dem Tankstop eine Tankstelle betrat und leider meine Altagsmaske im Auto vergessen hatte. Sofort freundliche Frage des Tankwarts, hinter Plexiglasscheibe und aus sicherer Entfernung, ob ich eine Maske tragen könnte, zurück ins Auto, Maske auf, um Entschuldigung gebeten, per Handy elektronisch gezahlt und raus. Erst im Auto Maske ab. Kein Getümmel mit unfreundlichen Reichsbahnern und anonymen Horden unwilliger Reisender wie in der Bahn oder sardinenhaftes Zwangskuscheln wie im vollbesetzten Flieger, Individualverkehr, einfache Regeln, an die man sich halten kann. Was also fordert uns die AHA-Regel ab, das nicht zu bewältigen wäre? Würde das die Pandemie vermeiden helfen? Wir sind alle am Ende in Gotteshand, zuvor aber doch wohl in unserer. Kein Grund zur Panik, empfinde ich, aber etwas Sorge und kluge Zurückhaltung. Scheint doch als Anstrengung zu bewältigen. Was man im Netz an Beispielen als hochansteckend sieht, erscheint eklatant unsinnig. Man möge vernünftig bleiben. Bei Verstand.

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Was es in erfolgreicher ERZIEHUNG braucht, sind sehr einfache Regeln, ganz klare Ansagen, tiefe innere Ruhe, hoch rekurrente Strukturen und in der Verstärkung (positiver oder negativer Art) eiserne Konsequenz. Das wissen Pädagogen. In der PR ist es genau das gleiche. Weil Pädagogik und PR das gleiche sind. Und, sage ich aus Anlass, im Regierungshandeln. Man nennt das dort FÜHRUNG. Kann nicht jeder.

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RECHTSCHREIBUNG ist ein künstliches Regelwerk, das historisch erst unter Duden vereinheitlicht wurde. Nun gut. Aber wie kann man den Gruß „Glückauf“ in zwei Wörtern schreiben? Es empört mich geradezu. „Hose zu!“ Das sind zwei Lexeme, aber Glückauf? Oder: „Wäller ho?“ Weil es ein verkürzter Fragesatz ist. Im Übrigen erkennt man das Bergvieh von der Ruhr am abgeschmolzenen Ü. Es heißt: „Glauf!“ und wird mit einem mürrischen „Glauf!“ erwidert.

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LONDON CALLING.

Als lose Studenten pflegten wir über den Inlandsgeheimdienst der Bundesrepublik zu scherzen, indem wir eine damals gängige Werbung für Antikonzeptiva („Pariser“) zitierten: „Verfassungsschutz, drei Stück, eine Mark.“ Das war nicht ganz ungefährlich, da die Regierung gegen 1970 dazu übergegangen war, den akademischen Diskussionsraum dahingehend zu verengen, dass „Verfassungsfeinden“ damit gedroht wurde, sie sich mehr in den Staatsdienst zu lassen. Gemeint waren vor allem Lehrer und davon Linke.

Wie immer bei staatlichen Maßnahmen waren nicht die politischen Motive das eigentliche Problem, sondern die Behördenpraxis. Man hat damals die Herren Beamten etwas vornehmen lassen, dass Carl Schmitt eine „innerstaatliche Feinderklärung“ genannt hat; das ist definitionsgemäß ein staatlicher Akt von erheblichem ordnungspolitischen Gewicht. Es wurden 3,5 Millionen Bürger auf Staatsloyalität geprüft und ganze 260 aus dem Staatsdienst entlassen. Ein Hornberger Schießen. Der innenpolitische Kollateralschaden war erheblich.

Das zur Kontrolle des Inlandsgeheimdienstes aufgeforderte Verfassungsgericht hat sich bei dem Versuch des Parteienverbotes der faschistoiden NPD so wenig von der inneren Qualität der Schriftsätze der Herren Schlapphüte überzeugt gezeigt, dass es dem Verbotsantrag nicht entsprach. Man darf also skeptisch sein; vielleicht muss man es sogar. Ich lese in der London Book Review eine englische Rezension zu einem deutschsprachigen Buch zum Verfassungsschutz; sehr selten so was. Der Rezensent ist ein deutscher Soziologe untadeligen Rufes.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz sei eine strikt weisungsgebundene Behörde unter politischer Führung durch die Innenministerin, noch weit stärker instrumentalisiert als dies für die Staatsanwaltschaften gelte, liest das englische Publikum. Und jetzt kommt es: „It has extended its responsibilities from the observation of subversive activities to their prevention.“ Es werde „nudging“ getrieben; immer schon, mal nach links, mal nach rechts, welcher Partei gerade das Amt gehöre.

Was ist dabei der demokratische Paradigmenbruch? Es gehe nicht nur um „repression of incorrect speech“, sondern inzwischen auch um „promotion and rewarding of correct speech“. Dazu werde Steuergeld ausgegeben, eben für die Beförderung und Belohnung gewünschter Meinung. Nennt sich Kampf gegen Rechts. „Ideologische Staatsapparate“ tarnen sich als gemeinwohlorientierter Journalismus und gehen freizügig mit Staatsknete um. CORRECTIV wird genannt.

Ich bin mir jetzt aber nicht sicher, ob Nancy Faeser, die zuständige Ministerin, eine Erwähnung dessen überhaupt wünscht; es könnte ja sein, das die „Demokratieförderung“ (neuerdings eine gesetzliche Vorschrift) in Frage steht. Insofern war es klug, die Kritik dessen wie schon früher in London zu publizieren; sicher ist sicher. Ironie aus.