Logbuch

WENN DIE GESCHICHTE WAS LEHRT.

Wenn die Geschichte lehrt, geht es mit strengen Maßstäben zu, da Geschichtsklitterung eine gefährliche Ambition der Propaganda. Im Pressewesen sind die Kriterien lockerer, nur Schleichwerbung, die versucht man eigentlich immer zu vermeiden. In den Public Relations aber durchaus üblich; da tut man einem Kumpel schon mal verdeckt einen Gefallen. Das ist heute Thema.

Lufthansa ist Ikon der Transparenz; das ist das Thema des Tages. Der Lufthansa gebührt Lob, da sie ihre hundertjährige Unternehmensgeschichte von wissenschaftlich getriebenen Historikern hat aufarbeiten lassen und dabei ihre eigenen Wurzeln in der Aufrüstungsindustrie des Faschismus nicht leugnet. Ich kenne einen der drei Historiker ganz gut; akademisch erste Wahl. Wo ich kann, lobe ich den Mann; Manni heißt er.

Die Frankfurter Allgemeine (FAZ) lässt die Lufthansa-Geschichte einen ihrer Herausgeber eigens in einem persönlichen Kommentar preisen. Er hebt dabei eine „Gesellschaft für Unternehmensgeschichte“ aus Frankfurt namentlich hervor, die damit wirtschaftet. Es hätte dem Anspruch wie der Sache genützt, wenn der FAZ-Herausgeber dabei nicht verschwiegen hätte, dass die Geschäftsführerin eben dieses Ladens die Ehefrau eines Herausgeber-Kollegen bei der FAZ ist, wie übrigens Hochzeitsfotos beider im Netz zu entnehmen. A related person. Ein zarter Schatten legt sich auf die Reputation. Keine Transparenz in eigener Sache: ärgerlich.

Der akademische Anspruch ist nämlich unteilbar. Wenn es der Laden der Gattin des Kollegen ist, dann gibt man das zu. Ich selbst gehöre ihm gar nicht an, dem akademischen Anspruch, da kein wissenschaftlich ausgewiesener Historiker. Trotzdem steht mir ein Urteil zu, als Leser, Zeitgenosse und Bürger. Nachgeschmack.

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STERBE OHNE ERBE.

Mein Erbe habe ich, weil aus kleinen Verhältnissen, schon zu Lebzeiten angetreten; es bestand aus Liebe, Fürsorge, Charakter, Bildung und Aufstocken des Bafög. Neid war uns wesensfremd. Zufällig fällt mir gestern eine Hetzschrift einer Julia Irgendwas in die Hand, die gegen Erben hetzt. Das befremdet mich zutiefst.

Es gibt unter den Erbsünden den NEID, der manchem gar nicht so verdammenswert erscheint wie andere Verfehlungen, die in dem Katalog des Verwerflichen gelistet sind. NEID verkleidet sich immer; er tritt auf im Talar höherer Gerechtigkeit. Es kann auch eine rote Robe sein: Tax the rich.

Umgekehrt ist es so, dass ERBEN den Neidern wirklich zu schaffen macht; nicht eigener Erwerb, der durch den Tod eines lieben Anverwandten jemanden zufällt, sondern anderen Menschen, die dadurch besser gestellt sind. Das Erben anderer gelten dem Neider als Skandalon. Es erscheint als schändliche Leichenplünderung; außer der Staat langt zu: Tax the dead twice.

Jetzt nehmen wir mal an, es handelt sich bei der Hinterlassenschaft um ordnungsgemäß versteuertes Vermögen; Vater Staat ist also bereits zu seinem Recht gekommen. Das ist argumentativ fundamental. Woher soll nun das Recht zu einer erneuten, möglicherweise deutlich höheren Strafsteuer kommen? Man merkt, ich habe vom Steuerwesen keine Ahnung und frage naiv als Bürger, der frei von Neid.

Das Recht auf eine postmortale Pönale scheint mir, unbedarft, wie ich bin, durch die Vorzeitigkeit des Todes gegeben. Terminvergehen. Hätte ich das Erbe bereits zu Lebzeiten versoffen, wäre alles gut. Oder gelebt, als gäbe es kein Morgen. Die Dinge aber für die Seinen zu hegen und pflegen, das ist jedes Neides wert. Man soll seine Familie eher verachten dürfen, als das Leben seiner Nachgeborenen fördern? Pervers.

Die großen Vermögen werden ohnehin Mittel und Wege finden, einer exzessiven Erbschaftssteuer aus dem Wege zu gehen; da bin ich ganz sicher. Es geht um Omma ihr sein klein Häusken. Und die Pinsel von Enkel, die gefälligst Überstunden kloppen sollen, wie einst den Oppa. Krabbenkorb, ich sage, Krabbenkorb.

Gegenteiligen Bekundungen der Neider begegne man mit Skepsis.

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LEIDER NICHT GEDECKT.

Was ist die Aufgabe einer, jetzt mal Obacht, VERSICHERUNG? Nun, der Laie glaubt, sie sei dazu da, berechtigte Ansprüche ihrer Kunden großzügig zu bedienen. Fast richtig. Falsch. Der Fachmann weiß, dass sie ihre Pflicht vor allem darin sieht, unberechtigte Ansprüche von Versicherungsnehmern konsequent abzuwehren. Eine VERSICHERUNG ist großzügig in ihren Werbeversprechen und kleinlich im Schadensfall. Das ist ihre innere Logik.

Warum kann die Branche dann Policen für Zahnärztliches großzügig anbieten und ausdrücklich auf jede Gesundheitsprüfung verzichten? Weil der Missbrauch ausgeschlossen ist. Kein Mensch geht aus Spaß und Dollerei zum Zahnarzt. Ich kann mir da ein Urteil erlauben, weil meine Frau Mutter beruflich einen weißen Kittel trug, sie war Helferin, und ich beim Dentisten nicht zucken durfte. Der Dok sollte einen guten Eindruck von mir haben, während er mich folterte.

Dem  „Wirtschaftsrat der Union“ fehlt offenbar beides, das Versicherungswissen wie das Dentistische, darum hat er vorgeschlagen, den „Paradigmenwechsel in den Sozialsystemen“ (Merz) damit zu beginnen, dass die Kassen den Zahnarzt nicht mehr zahlen. Der junge Generalsekretär der CDU war baff. Welch ein Selbsttor. Der AIDS-Doktor in ihren Reihen will zudem die Zigarettenraucher diskreditiert wissen; warum musste Rita gehen und der Schönling darf bleiben?

Disclaimer: Dies ist kein Szenario nur der Union. Den Koalitionspartner, die SPD, werde solche Fragen mit noch viel größerem inneren Schaden treffen. Ich warne vor dem Irrsinn einer Opposition in der Regierung (das Verfahren, das die FDP zerstört hat) und bin frei von jeder Häme. Der Paradigmenwechsel wird nur die nicht fordern, die sich eine andere Republik wünschen, respektive gar keine. Aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte.

Stellen wir uns darauf ein, dass die nächsten drei Jahre bis zur nächsten Bundestagswahl schmutzig werden. Vater Staat ist trotz 500 Milliarden Schuldenaufnahme knapp bei Kasse. Wieso eigentlich? Jetzt beginnt im schlimmsten Fall die Guerilla der Heckenschützen auf die Klientel der jeweils anderen zu schießen. Das wird im Zweifel hässlich. Ich sage: Kollateralschäden sind zu reduzieren. Hört das jemand?

Ich erinnere mich noch gut, wie vor dreißig Jahren mir ein Versicherungsvertreter in meinem Wohnzimmer kackfrech eine Zusatzversicherung für meine Frau verkaufen wollte, die „Frauenleiden“ ausdrücklich auszuschließen gedachte. Er erläuterte auf Nachfrage, dass Schwangerschaften und Geburten zu den Frauenkrankheiten gehören, also deren privates persönliches Problem seien. Leider nicht gedeckt. Ich habe den Kerl damals rausgeschmissen.

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LONDON CALLING.

Als lose Studenten pflegten wir über den Inlandsgeheimdienst der Bundesrepublik zu scherzen, indem wir eine damals gängige Werbung für Antikonzeptiva („Pariser“) zitierten: „Verfassungsschutz, drei Stück, eine Mark.“ Das war nicht ganz ungefährlich, da die Regierung gegen 1970 dazu übergegangen war, den akademischen Diskussionsraum dahingehend zu verengen, dass „Verfassungsfeinden“ damit gedroht wurde, sie sich mehr in den Staatsdienst zu lassen. Gemeint waren vor allem Lehrer und davon Linke.

Wie immer bei staatlichen Maßnahmen waren nicht die politischen Motive das eigentliche Problem, sondern die Behördenpraxis. Man hat damals die Herren Beamten etwas vornehmen lassen, dass Carl Schmitt eine „innerstaatliche Feinderklärung“ genannt hat; das ist definitionsgemäß ein staatlicher Akt von erheblichem ordnungspolitischen Gewicht. Es wurden 3,5 Millionen Bürger auf Staatsloyalität geprüft und ganze 260 aus dem Staatsdienst entlassen. Ein Hornberger Schießen. Der innenpolitische Kollateralschaden war erheblich.

Das zur Kontrolle des Inlandsgeheimdienstes aufgeforderte Verfassungsgericht hat sich bei dem Versuch des Parteienverbotes der faschistoiden NPD so wenig von der inneren Qualität der Schriftsätze der Herren Schlapphüte überzeugt gezeigt, dass es dem Verbotsantrag nicht entsprach. Man darf also skeptisch sein; vielleicht muss man es sogar. Ich lese in der London Book Review eine englische Rezension zu einem deutschsprachigen Buch zum Verfassungsschutz; sehr selten so was. Der Rezensent ist ein deutscher Soziologe untadeligen Rufes.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz sei eine strikt weisungsgebundene Behörde unter politischer Führung durch die Innenministerin, noch weit stärker instrumentalisiert als dies für die Staatsanwaltschaften gelte, liest das englische Publikum. Und jetzt kommt es: „It has extended its responsibilities from the observation of subversive activities to their prevention.“ Es werde „nudging“ getrieben; immer schon, mal nach links, mal nach rechts, welcher Partei gerade das Amt gehöre.

Was ist dabei der demokratische Paradigmenbruch? Es gehe nicht nur um „repression of incorrect speech“, sondern inzwischen auch um „promotion and rewarding of correct speech“. Dazu werde Steuergeld ausgegeben, eben für die Beförderung und Belohnung gewünschter Meinung. Nennt sich Kampf gegen Rechts. „Ideologische Staatsapparate“ tarnen sich als gemeinwohlorientierter Journalismus und gehen freizügig mit Staatsknete um. CORRECTIV wird genannt.

Ich bin mir jetzt aber nicht sicher, ob Nancy Faeser, die zuständige Ministerin, eine Erwähnung dessen überhaupt wünscht; es könnte ja sein, das die „Demokratieförderung“ (neuerdings eine gesetzliche Vorschrift) in Frage steht. Insofern war es klug, die Kritik dessen wie schon früher in London zu publizieren; sicher ist sicher. Ironie aus.