Logbuch

Der BILD-Chef strauchelt. Da handeln seine Kollegen bei anderen Blättern nach dem Motto: „Strauchelnde nicht stützen, sondern stoßen!“ So zynisch ist JOURNALISMUS. Ich will jetzt erwähnen, dass ich Julian R. was schulde. Er hat mein komplettes Uni-Seminar zu sich in die Redaktion eingeladen und uns sehr zuvorkommend behandelt. Ein BILDUNGSERLEBNIS für die Studentinnen und Studenten; hätte er nicht gemusst, hat er aber gemacht. Klasse! Nach dem Termin im Treppenhaus bittet er drei Kommilitoninnen, die den dort rumpelnden Paternoster zu meiden suchen, zu sich in die Aufzugskabine. Ich scherze noch, dass ich schon immer mal mit dem SPRINGER-Aufzug nach unten wollte (ein „in-joke“), als er die mitreisenden Damen ermuntert, sich bei ihm um ein Praktikum zu bewerben. Und ich denke: „Loses Mundwerk, gefällt mir, nicht schlecht!“ Die Episode war nett und ohne jede Peinlichkeit; ich war ja dabei. Aber, denke ich heute, mit den Augen des Teufels betrachtet... Mir imponiert nicht, wie zurzeit die Kollegen des BOULEVARD-CHEFS aus anderen Redaktionen ihn, den Strauchelnden, noch stoßen. Und dann erinnere ich mich noch an einen Abend im BORCHARDT, als er mit dem amtierenden Bundesaußenminister am Nachbartisch saß und es nicht er war, der devot die Demutsgesten absonderte. Heiko, genannt DER ANZUG, versuchte sich darin. Aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte. Übrigens war die Presseerklärung von SPRINGER zur Suspendierung des Julian R. von EDDA FELS herausgegeben; eine geschätzte Kollegin meiner Profession, eine Pressesprecherin, die auf diesem Stuhl bei Springer mindestens zwanzig, wenn nicht fünfundzwanzig Jahre sitzen muss. Fels in der Brandung.

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GEBURTSTAG.

Eigentlich müsste die Wiederkehr des Tages der Geburt der Mutter zur Ehre gereichen, nicht dem Kind. Sie hieß Anneliese und war eine herzensgute Frau; später für den Heranwachsenden auch mal eine Nervensäge. Also: am 13. in den Iden des März 1952 wurde der örtliche Knappschaftsarzt, ein Dr. Steinhäuser aus Oberhausen-Buschhausen, von der Hebamme verlangt durch den eilends radfahrenden Kindsvater nächtens zu einer komplikativen Hausgeburt gebeten, ging dann doch gut; seitdem bin ich, man ahnt es, dabei. Ihr sei Dank.

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VOR GOTT.

So soll unsere Verfassung gefasst sein, sprich das GRUNDGESETZ. Sagt mir ein geneigter Leser. Vor Gott? Also im Sinne seiner Stellvertreter auf Erden? Der Staat hat der Religion zu folgen? Das meint ja im ursprünglichen Sinne katholisch: Die wahre, also einzige, weil einzig wahre Lehre. Dies stehe so in der Verfassung, dem GRUNDGESETZ, sagt mir der geneigte Leser. Ach. Von Bad Hersfeld nach Weimar (A4 Fahrtrichtung Dresden, Höhe Eisenach-Ost) an der Wartburg vorbeifahrend höre ich Luthers laute Stimme: SOLA GRATIA, SOLA SCRIPTURA. Nur aus Gnade werden wir selig! Nur das Wort (das Wort Jesu, nicht das der Kirche) soll gelten! Da war Luther recht entschieden. Gegen den Papst wie gegen den Fürsten. Mit beiden lag er im Streit. Dem Staat, was des Staates ist; und dem Himmel, was des Himmels ist. Martin Luther bedürfte der Beobachtung durch den Verfassungsschutz, hätte mein geneigter Leser Recht. Mir imponiert, wie strikt Kirchen und Staat in Frankreich getrennt sind. Strikter als bei uns. Der Staat hat dort keine Religion, gar keine. Die Menschen jedwede. Das gefällt nur jenen nicht, die aus ihrer eigenen Rechtgläubigkeit Herrschaft über Andersgläubige ableiten wollen. Religion aber ist, um es glatt zu schneiden, eine Privatangelegenheit.

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HALBWISSEN.

Ich lese im Wartezimmer des Berliner Kassenarztes ein selbst gefertigtes Schild, nach dem man dem Weißkittel bitte nicht mit den Diagnosen von Doktor Google kommen möge. Frechheiten gelten am Ort als Ausweis von Esprit, sprich Kultur. Das ist übergriffig, aber ich verstehe, was die Seele des Quacksalbers gekränkt hat. Es gibt eine gemeinsame Klage von Ärzten und Anwälten, die mit allzu schlauen Mandanten zu tun hat. Es wird von den indignierten Fachleuten das Internet gerügt, was natürlich zu vordergründig ist.

Der vorinformierte Patient ist eine Konstante der Medizingeschichte; so wie der rechtskundige Mandant schon manchem Rechtsgelehrten die Laune ruiniert hat. Woran erkennt man den Heroen des Halbwissens? Am gnadenlosen Gebrauch von Fachbegriffen, die er aufgeschnappt hat und nun zum Nachweis seiner Expertise allerorten daherplappert. Man lese dazu von Jean Baptiste Poquelin das wunderbare Werk um den „bourgeois gentilhomme“, eine politische Posse um eingebildete Bildung.

Um Rat fragen zu können, das bedarf einer Haltung der Demut vor der Expertise, die ausgerechnet dummen Menschen gänzlich fehlt. Und es bedarf einer konzentrierten Vorbereitung, das in wenigen Worten klarer Sprache sagen zu können, was der Gelehrte noch nicht wissen kann. Das ist Laienpflicht. Stattdessen plappert der Halbgebildete frei nach Apotheken-Umschau von Anamnese und chronischer Hypochondritis oder belügt seinen eigenen Anwalt, weil der dann besser den Richter anschmieren kann. Zusätzlich noch Phrasen aus der Gratis-Kanzlei der Rechtsschutzversicherung. Das geht, man glaube mir, häufig schief.

Zurück zu Poquelin. Die Handlung um den geltungssüchtigen Spießbürger, der für einen Adeligen edler Abkunft gehalten werden will, und deshalb um Konversation wie bei Hofe bemüht ist, die ist genau genommen nur Nebenhandlung. Eigentlich geht es um einen Wettbewerb der Eitelkeit zwischen den muslimischen Osmanen und dem katholischen Franzosen, wobei der Konflikt weniger den Religionen geschuldet ist als Herrschaftsansprüchen. Ein kreuzmodernes Thema aus dem 17. Jahrhundert.

Darin der ironische Leitsatz: „Einbildung ist auch eine Bildung.“ Wäre auch ein Schild wert, etwa für die Anwaltskanzlei. Aber Ironie ist eine Falle.