Logbuch
SLOTERDIJK, TAGE UND ZEILEN.
Teilnahme an einem Trachtenabend in Oberbayern in Begleitung einer asiatischen Reisegruppe und Nachdenklichkeit über das Wesen des Deutschen. Die Burschen (sic) tanzen Schuhplattler und die Madeln (sic) drehen sich im Kreise, was vor den SCHENKELKLOPFENDEN die Röcke hochfliegend hebt und den Blick auf tadellos weiße Unnabuxen freigibt.
Der männliche Prahltanz soll dem Balzverhalten des Auerhahns abgeschaut sein, also archaisch; ich habe da Zweifel, weil der ganze Zinnober erst Ende des 19. Jahrhunderts aufkam und am Ende sogar eine Tiroler Mode war, sprich österreichisch. Von dem weiblichen Kleidungsstück namens Dirndl (Verkleinerungsform von Dirne) wissen wir, dass es jüdische Kleidungsfabrikanten im Westfälischen ersonnen haben. Ich war kürzlich in München bei Loden Frey und habe mich modisch auf den Stand gebracht.
Der weibliche Hals-Brust-Bereich, kurz und französisch Dekolleté genannt, wird wieder verhüllt; edelste Tüchlein kommen zur Anwendung. Die Dame bei Loden Frey verrät mir unter leichtem Erröten, dass die Wursttheken auch nicht mehr so voll seien wie ehedem, da auch die Röcke noch der großzügigeren Weite bedurften. Man achte bei den Holden auf seine Figur, was wohl auch milchwirtschaftliche Folgen hat.
Die Ausdifferenzierung von männlicher und weiblicher Kleidung beginnt bei Hofe im 14. Jahrhundert und hat zu zahlreichen Übertreibungen geführt. Einer Kurtisane des Sonnenkönigs wurde gar nachgesagt, sie zöge bei Bällen obenrum völlig blank. Dem Bürgermädchen war aber Zucht befohlen. Man trug den Schleier vor dem Busen, der zwar verhüllte, aber doch auch zeigte, eine Doppeleigenschaft, die schon der stets verhalten lüsterne Goethe lobte.
Zurück zu den Krachledernen. Die asiatischen Gäste sind begeistert über das biologisch ursprüngliche Wesen der ländlichen Kultur. Mir ist es ehrlich gesagt etwas peinlich. Sind wir so vordergründig? Mir fällt auf, dass sich vieles um Verführbarkeit und Verführung dreht. Kultur als Begattungspraktiken. Was einem Volk der Viehzüchter vielleicht noch nahe lag.
Auf dem Hotelzimmer, der notorischen Sauferei knapp entkommen, lese ich vom 77jährigen Philosophen Sloterdijk, dass er sein neues Tagebuch mit Gedanken über die Tragik der Kinderlosigkeit vermarktet; also dann doch lieber Schuhplattler.
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STATIONÄRER HANDEL.
„Wir kaufen nix an der Tür!“ Das war ein selbstbewusster Schlachtruf meiner Großmutter mütterlicherseits, die dem Hausierertum nichts abzugewinnen wusste, außer gelegentlich den Hausierer; aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte.
Mobiler Handel, wie ihn AMAZON gerade weltweit durchsetzt, das ist vom Prinzip her so neu nicht. Die Schwarzwälder Kuckucksuhr wurde so vertrieben, die Seidenstraße ging so und feine Galanteriewaren, was nichts intimes war, obwohl der Name das vermuten lässt. Der einer gewissen Tante Emma zugeschriebene Einzelhandel war so lange gut, wie seine Beratung erbeten war und erboten wurde. Aber hier ist ein Hauptschulabschluss inzwischen ein klares Einstellungshindernis. Im Grunde begann die Erosion des Handels mit der SELBSTBEDIENUNG.
Inzwischen ist der stationäre Handel so beliebt wie der gleichnamige Krankenhausaufenthalt: ein schlecht gelittenes Übel. Der erste Verdacht kam mir vor Jahrzehnten, als ich bei HARRODS erfuhr, dass die Bude einem Ägypter ohne gescheiten Pass gehört. Der Immo-Ösi Benco ist da nur das letzte Exemplar einer untergehenden Klasse. An der Spitze, von wo der Fisch immer zuerst stinkt. Im Bauch dieser Imperien arbeiteten zu Legionen die Wilmersdorfer Witwen, übellaunige Verkäuferinnen schlechten Geschmacks, aber von unerträglicher Impertinenz.
„Ich kaufe nix auf Station!“ So möchte man heute sagen. „Ich mach es nur noch ambulant.“ Den gleichen Witz erzählte kürzlich eine mir bekannte Dame über das Thema der Wiederverheiratung. „Nicht wieder auf Station, nur noch ambulant!“ Das ist jetzt wohl der Trend.
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NEUREICH.
Der italienische Geigenbauer Antonius Stradivari hat in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts wohl tausend Violinen gefertigt, von denen gut die Hälfte noch erhalten ist. Gehandelt werden diese Instrumente für zweistellige Millionenbeträge; also ist der Sog nach Fälschungen erheblich. Und der Kult des Originalen. Am liebsten an der Wange einer Diva.
Es gehört zu den philanthropischen Gesten vermögender Geigenbesitzer das Instrument einer begabten Musikerin zur Verfügung zu stellen. Einige herausgehobene Geiger haben gar eine eigene. Man kann sich vorstellen, welche Bedingungen die Versicherungen an den Betrieb so alter Holzschachteln stellen, wenn die in die Haftung kommen.
Zum wirklichen Wunder kommen wir zum Schluss; zunächst zum Vordergründigen. Ich bin nach einer Fabrikbesichtigung in den Bergen über‘m Genfer See (Uhren) zum Nachtessen zufällig neben einem Herrn aus dem Russischen gesessen, der etwas zu Zigarren zu erzählen wusste. Da im Beau Rivage (Barschel) aber das Rauchen untersagt ist, sind wir nach dem Dessert zu einer Monte Christo auf sein Boot. Lag drüben bei den Franzosen.
Er hat die Stumpen in einem Feuchtraum, Humidor genannt, der wiederum in einem Safe saß; innen. Auf dem Boot mitten in der Lounge. Die meisten Oligarchen haben nicht alle Latten am Zaun. Als er „übererfrischt“ von all den Wässerchen ist und sentimental, holt er hinter den Zigarrenkisten eine Geige raus. Er nennt sie „strad“ und kann sie nicht spielen. Ich führe ihm vor Augen, dass wenn er mit dem Kahn auf dem Lac Leman absöffe, auch die Fidel ruiniert sei. Eine Strad ersäuft man nicht.
Da sagt er, plötzlich des Deutschen fähig: „Chlaus, dann auch egall!“ Man könne nämlich den Unterschied zwischen einer Strad und einem guten Neubau gar nicht hören. Niemand. Trotz der 18 Millionen, die das Ding gekostet habe. Ich habe das bei Experten geprüft. Es stimmt.
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LEBERWURST.
Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.
Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.
„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.
Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.
Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?