Logbuch
IM WEIN WAHRHEIT.
Die alten Römer soffen, was der Weinschlauch hergab. Wo die herrschten, wurde das Winzertum entwickelt. In vino veritas, so lautete ihr Motto. Die Barbaren tranken Bier. Bis heute ist dieser Limes zwischen Brauen und Keltern eine Kulturgrenze.
Es gibt hier eine episodische Rechtfertigung, die mir gefällt. Man glaubte, dass der Mensch seine Fähigkeit zur Verstellung, also zu lügen und zu betrügen, verliere, wenn er betrunken sei. Vor wichtigen Verhandlungen wurde gesoffen. Den Kompromiss vertraute man dann dem Kater am nächsten Tag an.
Wie bei allen Ausreden war das natürlich nur eine halbe Wahrheit. Man rechtfertigte so auch ein Suchtverhalten, das jene, die ihr Leben gänzlich in die Hände von König Alkohol geben, nicht glücklich macht. Aber die Neigung zum Rausch ist „normaaal“, sprich gattungsspezifisch. Tiere saufen nicht, Pflanzen schon gar nicht. Allenfalls kiffen sie.
Alles was dabei schief gehen kann, sieht man auf den Straßen Hollywoods und anderer Metropolen Amerikas; das Elend kann mit Pillen beginnen, gefördert von jenen, die uns Heilung bringen sollen: Big Pharma. Suchterzeugende Drogen. Das Recht auf Rausch setzt die Fähigkeit zur Kontrolle voraus, bei einer Tätigkeit, die eben diese aussetzen soll. Ein Spiel mit dem Feuer.
Vielleicht ist das der Reiz. Gibt es eine Kulturanthropologie des Drogenkonsums, resp. -missbrauchs? In vino abusus. Kultivierung der Todessehnsucht? Gute Frage.
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HUT UND STOCK.
Am Freitag durch Berlin geschlendert, gestern langer Spaziergang im Westerwald; man lebt in den perversen Zeiten, wo das Taschentelefon die Schritte zählt und eine Meinung dazu hat, ob es denn nun reiche mit der Bewegung.
Handy-Diktatur.
Man kommt in die alberne Lage von Hundebesitzern, deren freier Wille durch das Bedürfnis der Töhle ersetzt wird, in Nachbars Garten zu kacken und Laternenpfähle zu markieren. Im allgemein trägen Berlin sehe ich dazu regelrechte Dienstleister, die ein ganzes Rudel von Fiffis durch den Grunewald führen. Auf dem Land gehen Herrchen und Frauchen noch selbst, respektive das Haustier mit ihnen. Nach meinem Eindruck sind Spazierdackel hier seltener.
Mit dem Spaziergang hat es eine eigenartige Bewandtnis. Man geht, aber man geht nirgendwo hin; eigentlich eine ziellose und insofern zweckfreie Tätigkeit. Selbst der Wanderer will wo hin, auf den Gipfel, durch den Wald, an die Quelle. Spazieren ist im Schillerschen Sinne ein Spiel. Der Spaziergänger ergeht sich. In den Städten flaniert, auf dem Lande lustwandelt er. In beiden Fällen kein Sport, schon gar nicht Arbeit. Auch kein Kampf, obwohl bewaffnet. Womit wir beim SPAZIERSTOCK sind.
Dieses Hilfsmittel der Ambulatoren ist eine eigene Kulturgeschichte wert. Der Stock ist verwandt mit der Krücke des Gebrechlichen, wird aber weniger als drittes Bein genutzt als zum Spielzeug eines Zweibeiners, der mit den überflüssigen Extremitäten, den Armen, eigenartig wedelt. Der städtische Dandy trägt ein kunstvolles Exemplar, der Wandergeselle ein seltenes Astwerk und der englische Offizier ein Symbol seiner Autorität; alle drei prahlen mit ihrem Stab, wozu Freud was sagen könnte.
Bei mir sammeln sich Spazierstöcke, auch vor Jahrzehnten selbstgeschnitztes Urlaubsbeiwerk. Der König der Stöcke aber ist der Eispickel genannte Stock mit Dorn, Hacke und Schaufel sowie Handschlaufe, der das alpine Bergsteigen ermöglicht. Ein nützlicher Geselle und fürchterliche Waffe zugleich. Leo Trotzki ist mein Zeuge.
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DAS WEISSE TUCH.
Betrete ich in Wien ein Kaffeehaus, in Paris eine Brasserie, in Rom ein Restaurant oder das Borchardt in Berlin, was gibt mir dieses Gefühl der sauberen Gastlichkeit? Das weiße Tuch. Auf dem Tisch als Bedeckung oder Serviette und als lange Schürze des Kellners. Gestärkte und gemangelte Kochwäsche, blütenweiß.
Die Zeiten schwinden. In Köln erlebe ich in erster Adresse Platzdeckchen aus Plastik, nur ein Hirschhorn-Messer kurioser Art in der Tischmitte; die Butter darf freihändig auf‘s Brot aus einem Körbchen aufgetragen werden, keine Dessertteller auf dem Tisch. Ein schmuddeliger Korkuntersatz darf das Tagesgericht im zu heißen Teller, der eine Schüssel ist, beherbergen. Der Laden öffnet nur noch mittags. Das Dinnergeschäft ist den Herrschaften zu stressig.
Öffnungszeiten. Das nächste Thema. Nur noch an drei Tagen in der Woche, Sonntags nie. Dann mal ab 17.00 Uhr, dann ab zwölf. Den Tisch gibt es für anderthalb Stunde, nicht länger; das wird dir schon bei der Buchung entgegengepöbelt. In Leipzig habe ich zurück in den Regen gedurft, weil die Tür zwar unverschlossen, ich aber 15 Minuten zu früh. Die Öffnungszeiten lesen sich inzwischen wie der Beipackzettel eines Krebsmedikaments. Früher hatte man immer auf, halt nur unterschiedliche Karten; morgens, mittags, nachmittags, abends, nachts.
Dann Dienstkleidung der kreativen Art. Alle Kellnerinnen in einem billig bunten Perlonfummel der Größe Unisex oder einem einheitlichen T-Shirt in tiefem Schwarz, weil man dann den Schmuddel nicht so sieht. Wohlgemerkt, wir reden hier nicht über das, was man Systemgastronomie nennt, sondern das obere Ende der Kulinarik. Ich habe in Köln für zwei schmale Lunches 202€ gezahlt plus 20€ Tip. Das Glas offenen Weins zu 18,60€; dafür kriegt man im Einkauf von dieser Qualität eine Pulle. Oder zwei.
Die Logik liegt in dem betrieblichen Bestreben, mit einer Schicht, sagen wir vier oder sechs Leuten, ein Restaurant betreiben zu können. Das ist Unsinn. Erstens liegt die größte Kapitalbindung in der Hardware, dem Laden selbst. Darum machen McDoof und WürgerKing 24/7. Zweitens komme ich nicht mehr.
Für miesen Service zu diesen Preisen, da kann ich mir auch Zuhause ein Butterbrot machen. Oder ein Filet braten. Und ein Döschen Caviar. Oder original italienisch Nudeln nach Hurenart. Das gesparte Geld investiere ich in den Wein.
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LEBERWURST.
Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.
Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.
„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.
Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.
Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?