Logbuch
UNVOREINGENOMMEN.
Vieles im Englischen geht auch der deutschen Zunge glatt; einiges fällt aber schwerer, Zungenbrecher. So die Tugend der „impartiality“. Das ist nicht, was hier in Debatten „ausgewogen“ meint. Der Reihe nach.
Ein „ausgewogenes“ Meinungsbild bemüht die Vorstellung der Mitte, also eine Balance der Kaufmannswaage, die Justizia hochhält. Dazu sollen beide Seiten gehört worden sein. Die hier propagierte Temperatur ist die des Lauwarmen. Die Annahme eines mittleren Glück unterstellt aber, dass es ein Kontinuum zwischen zwei Polen gibt, auf dem man mit dem Finger brav hin und her fahren könne. Diese Annahme ist nicht unvoreingenommen.
Zwischen Täter und Opfer eines schreienden Unrechts, etwa einer Vergewaltigung, gibt es keine lauwarme Mitte, in der die Weisheit schlummert. Wie will man „ausgewogen“ würdigen, dass eine Dreijährige, Weise zumal, eine auszutauschende Geisel sei? Man kann sich wg. Ausgewogenheit nicht des Rechts auf rigorose Urteile berauben lassen.
Die historische BBC-Tugend der „impartiality“ spricht nicht vom abschließenden Tenor der publizistischen Bewertung, sondern der Einstellung des Betrachters. Unvoreingenommen soll er sein. Sagen, was ist. Es geht dabei nicht um Wahrheiten, die der einen Seite oder die der anderen. Bevor sich an der Wahrheitsfrage die Philosophen die Arme brechen, will der Historiker wissen, was wirklich geschehen ist.
Ich lese eine unvoreingenommene Analyse des jüngsten Nahostkonflikts und werde mit Beispielen beschäftigt, wie sich dazumalen die Franzosen als Kolonialmacht in Algerien verhalten haben; nicht klug nämlich. Die Frage danach, was ist, hat Wurzeln, die danach fragen, was war. Wirklichkeiten. Nun könnte eben das zu etwas führen, was neudeutsch „Kontextualisierung“ heißt; sprich der Mischtemperatur des Lauen.
Es bleibt bei dem Recht des rigorosen Urteils, gegen jedermann.
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HERRCHEN & FRAUCHEN.
Zum Verhältnis von Herr und Knecht hat der große Philosoph Hegel alles gesagt, was zu sagen ist. Nicht rechnen konnte er mit den Merkwürdigkeiten, wenn sich Verkleinerungsformen einschleichen. Ein Bericht aus der Alltagskultur.
Hunde werden in Kinderwägen durch die Promenade geschoben. Nicht in dazu missbrauchten alten Gefährten, nein, eigens angeschafften Karren, vierrädrig, mit Sichtfenster für den chauffierten Köter. Das ist unzweifelhaft pervers.
Zuerst sah ich es als Rucksack: ein Haustier-Tournister. Die Dame stand vor mir an der Kasse und so ein Puffpudel knurrt mich von ihrem Rücken her an. Das Vieh lässt sich tragen. Dann sah ich es auf dem Weihnachtsmarkt in Buggies, regelrechten Pet-Vehikel. Das Tier vollbringt seinen Ausgang getragen, sprich geschoben. Im eigenen Kinderwagen. Das Haustier als Kindersatz. Ekelhaft.
Wir sind in der Welt der Leckerli, noch so ein Deminuativ. War die alte Lehre, dass der Köter körperlich den Ausgang brauche, so ist die neue, dass das Hundchen sich zu verlustifizieren gedenkt und gefahren wird. Der Tugend-Terror des Terriers. Darauf ein Leckerli. Spätrömische Dekadenz.
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MONEY NEVER FUNNY.
„When in Rome, do as the Romans do!“ So lautet eine polyglotte Reiseempfehlung amerikanischer Zunge. Ich folge ihr, um nicht aufzufallen; wenn auch mit geringem Erfolg.
Im Café Wien in Wernigerode (Harz) ist Geschichte präsent. Der Laden stammt aus dem 16. Jahrhundert, als Posamentier- und Putzgeschäft gegründet, und seitdem in der Hand örtlicher Konditoren, einige Jahre durch das Regime der HO geschliffen, aber noch in Takt. Den Gast begrüßt ein Schild mit dem Hinweis, dass er vom Personal platziert werde. Der DDR-Charme des Harz, wo er Sperrgebietiet, weil Grenze zum Klassenfeind, war.
Der Gast am Nachbartisch reißt beim Bezahlen einen Witz, den die Bedienung komisch finden muß, da sie herzlich lacht. Er fragt, auf die Rechnung starrend: „Ist das Zloty oder Westmark?“ Die Kellnerin lacht echt. Ich verstehe es nicht mal. Aber, da man in Rom es so machen soll, wie die Römer, merke ich mir den.
Als mein Zettel für vier Fiaker (am Ort gesüßter Kaffee mit Kirschwasser und Sahnehäubchen zu 5€ das Stück) kommt , gucke ich auf den Zettel und frage das mit den Zloty oder der Westmark. Der junge Mann schaut mich fassungslos an und sagt in leicht gebrochenem Deutsch: „Karte oder bar!“ Ich schaue ihn an. Er kommt aus dem Indischen und lächelt mich mit der stets freundlichen Gnadenlosigkeit von indischen Geschäftsleuten an, wenn es um Geld geht.
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LEBERWURST.
Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.
Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.
„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.
Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.
Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?