Logbuch

HÄUSERKAMPF.

Es muss im Wintersemester 1970 gewesen sein, als ich in einem Proseminar der Philosophischen Fakultät der Ruhr-Uni in Bochum völlig überfordert war; ausgerechnet mit einem von mir selbst ausgewählten Thema. Es ging um die Schrift „Minihandbuch des Stadtguerilleros“ von Carlos Marighella.

Das Seminar fragte nach dem BEGRIFF DES POLITISCHEN in unterschiedlichen Schriften; für mich in dem Machwerk eines bolivianischen Terroristen. Ich fand aber keine Spur politischer Theorie. Die Anleitung für urbane Heckenschützen war eine zynische Epistel um asymmetrische Gewalt, mehr nicht.

Der Kern ist die Logik, dass die schwächere militärische Kraft das Schlachtfeld meiden möge und in den Häuserkampf ziehen soll, also sich in ziviler Umgebung tarnt und aus dem Schutz des Privaten militärisch agiert. Siehe HAMAS. Kein verantwortungsbewusstes Militär kann sich willentlich in diese Falle begeben wollen.

Der Krieg ist, ob militärisch oder als Terror an Zivilen, nicht die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln. Er ist das Fehlen von jedweder Politik, ein Modus des sinnlos Barbarischen.

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MEINUNGSSTREIT.

Ich schätze die Debatten auf „Facebook“ und „Twitter“, sprich „X“; ja sogar die Lobhudeleien auf „LinkedIn“, weil sie Ausdruck von Demokratie sind. Dazu gehört eben auch Voreingenommenheit, Irrtum, Hass, Propaganda. Die Kehrseite des Klugen.

Die Debatte um den Krieg im Nahen Osten ist dazu ein gutes Beispiel. Ich habe für mich sofort gesagt, was ich von Islamistischem Terror und dem Existenzrecht Israels als Deutscher halte. Und die notorischen Relativierungen zurückgewiesen. Worauf Relativierungen einsetzten…

Jürgen Habermas hat in hohem Alter noch mal zu einer Internetkritik angehoben. Leider dümmlich. Hier findet er doch statt, der „Herrschaftsfreie Dialog“, den er immer wollte; jedenfalls soweit ihn die kalifornischen Oligarchen tolerieren. Hier gibt es Diskurse der DELIBERATIVEN DEMOKRATIE. Dazu gehört der Schmutz leider auch. Aber ebenso das Edle. Jüngst Vize-Kanzler Robert Habeck mit beachtlichem Statement zu Israel.

Was ist „deliberativ“? Tja, da kratzt sich Oberstudienrat Bentele aus Kleinmachnow am Hinterkopf. Was ist Deliberation? Das sollte man wissen. Weil die es wissen, die sind cyberoptimistisch.

Das Römische Recht hatte einige Vorschriften, die bis heute bedenkenswert sind. Darunter solche, die, obwohl hoch plausibel, nur dem Lateiner verständlich. So etwa die Einsicht, die wir Cato dem Älteren verdanken: „Deliberandum est diu quod statuendum est semel.“ Zu deutsch: Es ist länger zu bedenken, was für immer gelten soll. Dazu gehört eine allseitige Beratung. Mit allen, die dazu berechtigterweise etwas zu sagen haben. Nehmt euch die Zeit zu beraten!

Jedenfalls die Klugen sollte man hören, auch wenn die Dummen dann auch reden. Deliberative Demokratie. Also, so etwas wie wir auf X.

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ALMA MATER.

Die bundeseigene KfW-Bank bietet Studenten einen Studienkredit für einen Jahreszins von 9,01 %. Das ist Wucher. Die Monatszahlungen sind auf 659 € begrenzt, am Anfang, und fallen dann zunächst auf 500 €/Monat, schließlich auf 200 €/Monat. Eine Studentenbude in Berlin kostet an die 1000 €/Monat.

Ich hätte immer gern für die KfW gearbeitet, aber der langjährige PR-Chef zeigte mir die kalte Schulter. Jetzt sind da neue Leute, die ich nicht kenne. Also kann ich meinem Zorn freien Lauf lassen. Amerikanische Verhältnisse: eine Klassengesellschaft zeigt ihre Fratze. Offenbarungseid der Sozis.

Ich bin so alt, dass ich noch das Honnefer Modell kenne, dann BAFöG. Der Verzicht meiner Eltern auf einen für sie erheblichen Anteil ihres Einkommens, durchgängige Jobs in den Semesterferien und ein zinsloses Promotionsdarlehen haben mich durchs Studium gebracht. Und einen Tausender für die beste Diss meines Jahrgangs. Meinem Lebensgefühl nach litt ich keine Not. Ich konnte alles, was ich wollte.

So geht das: möglichst früh den höchst erreichbaren Studienabschluss unabhängig vom Einkommen der Eltern schuldenfrei zugänglich machen. Das ist Aufgabe von Bildungspolitik. Ohne diesen Bologna-Unsinn einer vermeintlichen Berufsnähe. Und ohne die Versklavung von Post-Docs, die im 50. Lebensjahr einen miesen Job in der Verwaltung kriegen und noch immer von der Habil träumen.

Liebe KfW, Wucherzins für einen Hungerlohn, das ist obszön.

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LEBERWURST.

Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.

Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.

„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.

Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.

Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?