Logbuch
REDE FREIHEIT.
Die amerikanische Vorstellung „freedom of speech“ ist mit REDEFREIHEIT eigentlich verkürzt ausgedrückt: gemeint ist das Recht auf INDIVIDUALITÄT; sie zu haben und sie zum Ausdruck zu bringen. Solange dadurch nicht legitime Rechte anderer beschnitten werden.
Nun gehört es zu den unangenehmen Eigenschaften von vielen Inhabern einer Meinung, dass sie andere Auffassungen nicht schätzen. Daher ihr Wille, zu belehren oder gar zu zensieren oder gar der Wunsch, Ungläubige, sprich Anders- oder Nichtgläubige umzubringen. Jedenfalls ihnen das Recht auf Eigentum zu nehmen.
Wer nur anders denkt, weil die Gedanken frei sind, entgeht dem Zorn der Unduldsamkeit; kritisch wird, wer Stimme hat und Verbreitung findet. So wurde an der Pressefreiheit schon immer kritisiert, dass sie die Freiheit der Verleger sei, Redakteure ihre Meinung schreiben zu lassen; die der Verleger. Herrschende Meinung als Meinung der Herrschenden.
Elon Musk ist Verleger; ihm gehört Twitter. Dort fragt er jetzt gerade (unter seinem Klarnamen), ob den Deutschen klar sei, dass mit Steuergeldern Seenotrettung im Mittelmeer betrieben werde, was faktisch dem wirtschaftlichen Kalkül der Schleuser entgegenkommt. Weitere Quellen: Es sollen staatliche Mittel dafür sogar nach dem grünen Trauzeugenverfahren vergeben worden sein.
Damit ist einer Debatte um Compliance bei den Grünen und in der Migration der Kritik an Pull-Faktoren Futter geliefert. Das mögen die Migrationsromantiker beides nicht. Auch Sozis fordern den Skalp des kalifornischen Oligarchen.
Musk verbucht seinen Impuls aber unter „freedom of speech“. Die Angegriffenen heulen auf und verlangen die Enteignung des Milliardärs. Ein Springer-Journalist vergleicht ihn gar mit Hugenberg, dem man vorwerfen kann, die Machtergreifung der Nazis unterstützt zu haben.
Elon Musk hat auf Twitter 157 Millionen Jünger („follower“). Die wiederum Abermillionen weitere Anhänger haben. Das haben all diese Menschen freiwillig so entschieden. Solange er als Eigner von Tesla damit Batterieautos verkaufte, war das toll. Jetzt, da er die Migrationspolitik kritisiert, da ist er vogelfrei. Er selbst sagt, das sei ihm egal. Er sage, was er wolle. Und wenn es ihn Geld koste, dann sei das halt so.
Die Freiheit des Oligarchen.
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KEINE GEHEIMTIPPS.
Die ehrwürdige FAZ, manche nennen sie auch „alte Tante“, hat die Weine des Elsässischen besprochen und von einer Verköstigung dreier Experten berichtet. Man hat die Grand Crus schnabuliert und war vom symphonischen Charakter begeistert. Da geben die Beckmesser dann 94 oder 95 Punkte von 100.
Der Artikel gefällt mir, weil er meiner Meinung ist, also Qualitätsjournalismus. Man bestätigt dort, dass der beste Riesling überhaupt von Trimbach in Hunawihr gemacht wird, auf den kalkreichen Rosacker gedeiht der CLOS STE. HUNE. Die FAZ preist den Jahrgang 2017. Darüber kann man streiten. Ich finde 2005 besser, habe aber über die Jahre nur drei Flaschen vom 2005 erwischt.
Jetzt aber das Marketing-Wunder: der Wein ist so gut wie nicht zu kriegen und das Fläschchen kostet immer rund 500 € im Einkauf (so man ihn kaufen kann). Alter Schwede, eine halbe Glatze für 0.7 Liter.
Die Kalkulation von Restaurants legt den Faktor 3 bei Weinen an; nur in einer solchen Mischkalkulation ist ein Sterneladen zu betreiben. Er muss dort ein oder zwei Riesen kosten. Ich schaue in einem Topladen in die Karte und finde alle Jahrgänge des CLOS STE HUNE bei 500 bis 700 €; ein absolutes Schnäppchen.
Ich spreche den Maître Oliver N. darauf an, als er die Restaurantrunde macht. Er sagt, er habe vor Jahren einen Keller übernommen und den CLOS dabei günstig geschnappt. Das gäbe er jetzt weiter. Das finde ich mehr als fair. Ich nehme ihn zu einem Aal in grün und einer Gamspastete in Blätterteig.
Wo das war? Nein, Freunde, bleibt Ihr mal brav bei Eurem Edelzwicker im CHEZ HANSI. Die Adresse verrate ich nicht.
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DIE ERSTE GEIGE.
Gestern in der Berliner Philharmonie ein Kunstgenuss besonderer Art: der französische Pianist Alexandre Kantorow mit Franz Liszts Konzert für Klavier und Orchester Nr. 2 in A-Dur. Ich habe keine Ahnung von Musik, beschäftigte mich daher mit Fragen der Soziologie.
Die Erste Geige heute eine Frau; hatte ich hier noch nie. Als die Blondine das Orchester eingangs auf den Kammerton einstimmen will und fast beiläufig auf dem Flügel die Taste anschlägt, wird sie zwei, drei Sekunden von der Meute ignoriert. Man kann spüren, wie eine ganze Horde in vorgetäuschter Langeweile wegschaut. Dann folgt man. Schließlich betritt der Dirigent (ein Tugan Sokhiev) die Bühne und beendet am Pult das Interregnum endgültig.
Ich bin mir sicher: Sie kämpft noch um ihre Autorität, die Erste Geige. Im zweiten Teil des Abends fällt das nicht mehr auf, weil Schostakowitsch angesagt ist, ein bombastischer Revolutionskomponist überbesetzten Lärms. Furchtbar. Aber wie gesagt, ich habe keine Ahnung; und ihn adelt, dass Stalin ihm an die Wäsche wollte. Aber ist pompös und langatmig.
Bei dem feinsinnigen Franz Liszt konzentriere ich mich auf die Mimik der Ersten Geige. In ihren fast strengen Gesichtszügen spiegelt sich in immer neuen Varianten die Erwartung und ein Lächeln darüber, wie der anämische Pianist den Wohlklang löst. Ich bin fasziniert. Eine Kennerin genießt ein Genie. Das war vielleicht eine Viertelstunde, diese beiläufige Innigkeit, länger ist der Liszt nicht, aber sehr spannend.
Ich glaube, die Blondine ist in den französischen Solisten verknallt und die Chauvis im Orchester eifersüchtig. Könnte gut sein. So vertreibe ich mir die Zeit beim Konzert.
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LEBERWURST.
Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.
Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.
„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.
Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.
Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?