Logbuch

DER PROVOKATEUR.

Wenn der Witzbold sich zur Routine der ständigen Selbstübersteigerung verleiten lässt, dann ist er irgendwann nicht mehr komisch. Irgendwann bricht der Tabubrecher sein letztes Tabu. Und das dann ihn. Provokateure begehen Selbstmord in Raten.

Im Englischen heißt das, was wir hier abhandeln "Meinungsjournalismus", den bestimmte Spitze Federn in Kolumnen ausüben, die weniger über ein Thema Leser anlocken als über eben diesen Autoren. Die Kolumnisten erziehen sich ein Publikum, indem sie eine Erwartung bedienen, die jener gleicht, der Artisten im Zirkus frönen. Es müssen argumentative Kunststücke aufgeführt werden, bei denen der Leser fürchten können muss, dass sie schief gehen. Und hier und da, da gehen sie schief.

Die Seiltänzer im Meinungsgeschäft arbeiten ohne Netz. Sie nähern sich Tabus weiter, als der geschätzte Leser dies selbst vollführen würde. Darin liegt ihr Unterhaltungswert: "Die trauen sich was!"  Sie müssen Kühnes äußern, manchmal auch Tollkühnes. Darin liegt zugleich eine große Versuchung: wer immer weit gehen muss, der geht aus professioneller Routine irgendwann zu weit.

Der Kolumnist lebt von seiner Selbststigmatisierung als Höllenhund. Und er stirbt daran. So jetzt also dieser Boris Palmer, den ich mal kennenlernen durfte und für so wenig unterhaltend, ja ermüdend, hielt, dass ich im Laufe eines längeren Tübinger Abends mehreren Gläser Wein zusprach. Der brave Hans Leyendecker saß neben mir und bemerkte irgendwann, dass ich einen zu viel hatte. Und fragte mich, ob ich Kummer hätte. Leyendecker versteht nicht, dass man nur aus Langeweile trinkt, nie aus Kummer.

Der Originalitätszwang des Gewerbes ist eine Droge, die irgendwann zum Gift wird. Davon kann der große Jeremy Clarkson ein Lied singen oder der nicht ganz so große Aphorismus-Professor. Peter Sloterdijk glaubt Opfer einer solchen Verkennung gewesen zu sein. Harald Martenstein kriegen wir später. Dieter Nuhr nie. Mich selbst irritiert am meisten, wenn Kolumnisten beginnen, politische Lager zu bedienen, insbesondere die der neuen Rechten. Im Moment fürchte ich sehr um Konstantin Kisin. Den kennt man hierzulande nicht? Gut so, das, und nur das, könnte ihn retten.

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TRAUMJOB.

Was wäre, wenn ich noch mal zwanzig oder dreißig wäre, mein Traumjob? Wohlgemerkt mit den beschränkten Fähigkeiten, die ich auch jetzt habe. Ich würde ein sehr erfolgreicher STRAFVERTEIDIGER.

Ich habe von Jus keine Ahnung, aber das hilft ja bei der Beschreibung von Träumen. Unser Strafrecht ist klug eingerichtet, weil es keinen Beschuldigten zwingt, sich selbst zu belasten. Nie muss man gegenüber dem Staat seine Unschuld beweisen. Der Angeklagte darf in seiner Sache sogar lügen. Es gibt in eigener Sache keine Pflicht zur WAHRHEIT.

Hier kriegen die ehrpusseligen PR-Leute schon die Krise. Dass Verteidigung das Recht zur Lüge einschließt, das überfordert ihre Nerven. Der Strafverteidiger selbst lügt natürlich nicht wissentlich und nie erkennbar vorsätzlich; er ist ja ein Institut der Rechtspflege. Er stellt die bescheuerte Frage nach der WAHRHEIT im Binnenverhältnis zum Mandanten nicht, jedenfalls nicht fundamental.

Jetzt wird es fachlich: Da ein bestimmter TATBESTAND immer zu einer bestimmten TAT führt, der eine STRAFE entspricht, fragt der kluge Anwalt nicht vorschnell nach dem TATBESTAND, also dieser Wahrheit. Er konstruiert einen SACHVERHALT, der zu einem gewünschten TATBESTAND führt, jedenfalls einen unerwünschten vermeidet. Er fragt nach der „Möglichkeit“ einer solchen WAHRHEIT. Das ist übrigens ein Begriff von Luhmann.

Hierin liegt der Charme dieses Berufes: Man muss nicht an die Unschuld des Mandanten glauben; man hat dessen Recht auf Verteidigung zu verteidigen. Die naive Frage nach der naiven Wahrheit spielt hier keine Rolle. Es ist völlig absurd anzunehmen, dass nur Unschuldslämmer im Wartezimmer der Kanzlei sitzen.

Jetzt geht es an‘s Eingemachte. Auch regelrechte Schurken? Tjo. Das Recht auf Verteidigung. Die Anklage vertritt der Staatsanwalt, das Urteil fällt der Richter. Diese drei (!) Rollen zu trennen, das ist nicht jedem gegeben. Bei den PR-Leuten läuft das meist mittels Selbsttäuschung; die belügen zunächst sich selbst, damit sie dann die Öffentlichkeit reinen Herzens täuschen können.

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OPFERSTATUS.

Die Emanzipation hat in manchen Kreisen und an manchen Orten stattgefunden. In Sonntagsreden allzumal. E-manu-cipere heißt "Aus-der Hand-nehmen". Sein Schicksal den Herren aus der Hand nehmen; in die eigene. Die Dienstbarkeit aufkündigen.

Mein Beruf ist Dienstleistung; wir werden für Service bezahlt. In einem "office date" beim Kunden ("Dienstbesprechung") kommt die Kundin (Frau, promoviert) etwas später und schaut sich nach einer Kaffeekanne um. Mein damaliger Mitarbeiter (Mann) sieht dem seelenruhig zu. Seine Chefin (auch Frau, auch promoviert) erhebt sich und bringt der Kundin einen Kaffee. Der Stoffel sieht der ganzen Szene, wie die Mädchen sich da behelfen, ungerührt zu. Ich ärgere mich, dass ich nicht schnell genug geschaltet habe und die Situation zu einem Exempel ausgenutzt. Der Stoffel ist übrigens nicht mehr bei uns.

Der Mitarbeiter der von Vodafone beauftragten Baufirma zur Verlegung der Glasfaserkabel hat den Hausanschluss gelegt und nimmt unaufgefordert am Küchentisch Platz, berichtet mir eine junge Frau, die das Haus alleine bewohnt. Und er sagt: "So, Frollein, dann können Sie mir jetzt mal einen Kaffee machen." Die Stille, die die Verdutzte produziert, nutzt er aus, um zu fragen, ob die Kaffeemaschine auch Kaput-Schino könne. Dabei streift er routiniert die Schuhe ab und sagt in Socken, auf dem Stuhl wippend: "Gemütlich haben Sie es hier, Frollein." Nie, niemals würde mir, einem alten weißen Mann, das passieren.

No big deal. Pussy duty. Also die Frage, wer den Kaffee zu holen hat.

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LEBERWURST.

Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.

Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.

„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.

Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.

Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?