Logbuch

SNOBS.

Wer aus der Masse hervorstechen will, legt sich einen Tick zu. Die dann ähnlich ticken, freuen sich über ihre halbverdeckte Identität als SNOBS. Eine Spinnerei eigener Art.

Zu den halbgeheimen Regeln der Snobs gehört, was man trinkt. Schottischen Whisky, niemals amerikanischen Whiskey. Martini Cocktail gerührt, niemals geschüttelt. Immer Strümpfe, niemals Socken. Nie in kurzen Hosen. Solche Spinnereien.

Die Etikette dient natürlich auch der Ausgrenzung. Neben mir, am viel zu nahen Nachbartisch, rüffelt ein hochgewachsener Osteuropäer, dass der Zäsarsalat seiner Gattin kein Hühnerfleisch aufweise. Unfreundlich herrisch. Beides geht nicht. Auch nicht für diese neuen Zäsaren. Manieren dienen dem freundlichen Umgang.

Ich lese einen Roman, der in der Welt der Snobs spielt und finde ihn sehr gut recherchiert, unter anderem weil die Hotels stimmen. Wohin geht man in „Sing-a-Poor“ (pun intended)? Natürlich ins Raffles. Long Bar und der Sling! Das war leicht. Stichwort Somerset M.

Aber wo nächtigt man in Athen? Nun, der Autor des Romans lässt seinen Protagonisten ins GRAND BRETAGNE ziehen und über die Akropolis im Dunst philosophieren. Sagt die Blonde: „Der war da!“ Das war auch unser Ausblick beim Frühstück auf der Terrasse. Man verreist als Snob nicht mit „Studiosus“ und in kurzen Hosen.

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SUTER.

Komme nicht zum Schreiben, weil ich lese. Martin Suter, Melody. Verlegt bei Diogenes. Großartig. Erinnert an Max Frisch, Homo Faber (überschätzt). Spannend und fährtenreich. Ein tiefer Einblick in den Calvinismus. Eine Topographie verstellter Sehnsucht.

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NÜCHTERN.

In der Geschichte politischer Verfehlungen spielen Drogen eine große Rolle. Wir wissen, was Hitler nahm, Roosevelt nehmen musste, wie Churchill soff und von Vodka-Väterchen Stalin kann man es nur ahnen. Aber nüchtern war von denen wohl keiner.

Ich bin kein Experte amerikanischer Innenpolitik. Die dortige Parteienlandschaft ist mir ein Rätsel. Dabei paart sich meine innere Distanz zu den REPUBLIKANERN mit einem nachhaltigen Störgefühl gegenüber den DEMOKRATEN. Erklär es mir, Hillary Clinton, wie kann man gegen einen Donald Trump verlieren? Ich begreife es nicht.

Und wieder feixen sie („high five!“), die DEMOKRATEN, weil sie gerade Donald Trump eine Anklage servieren konnten, die ihn in New York vor Gericht bringen soll. Für meine Begriffe etwas, das „politisch“ riecht, also stinkt. Tiefer Staat. Man will damit wohl seine Nominierung zur nächsten Präsidentenwahl verhindern. Das verstößt gegen das IMMUNITÄTSGEBOT; verfassungsrechtlich gesprochen. Es wird ihm aber vor allem rechtspopulistischen Rückenwind geben, also DEMAGOGISCH gesehen zur Nominierung verhelfen. Ein böser Aprilscherz.

Es soll darum gehen, dass er, der Ausrichter von Miss-Wahlen, Schweigegeld für einen Pornostar, mit dem er die Ehe gebrochen haben soll, während die Gattin das Wochenbett hütete, steuerlich nicht ordnungsgemäß verbucht hat. Dazu wiederhole ich eine Frage eines englischen Kollegen, der anmerkt, dass Trump keinen Alkohol trinkt. Der geschätzte Gentleman sagt: Moment mal, der hat sich nüchtern in das Bett einer Pornodarstellerin begeben? Und dabei Diät-Cola getrunken? Das dürfte in der Geschichte politischer Verfehlungen wirklich einmalig sein.

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LEBERWURST.

Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.

Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.

„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.

Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.

Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?