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VENEDIG.

Die Lagunenstadt ist eine Laune der Natur, die sich ein imperialistischer Stadtstadt zunutze gemacht hat. Man hat eine Stadt ins Wasser gebaut, während sonst das Wasser in die Städte gebaut wird. Typisch italienisch, weil bequem und doch genial.

Beobachtung im elsässischen Kaysersberg, einem alten Städtchen des Weinbaus, wovon das Elsass viele idyllische Exemplare erhalten hat. Schon auf der Fahrt nach Frankreich war mir aufgefallen, dass der Autobahnneubau sehr lange in der Anlage von gewaltigen Drainagen besteht. Es werden endlos Rohre verlegt. Straßenbau eine Frage der Wasserhaltung. Echt?

Die mittelalterliche Stadt ist ganz bestimmt ein Genie der Wasserhaltung. Nicht nur, dass der Fluss durch eine Brücke überspannt wird und dem Ochsenkarren kein Hindernis mehr, aufgeteilt in Bäche verrichtet das Wasser Dienste. Am Badehaus gestaut nährt es den Zufluss zur reißenden Wasserkraft für die Mühlen und Hämmer in den Handwerkerhäusern. Ein anderer Strom füllt die Waschplätze der Frauen; dem großen Restwasser sind Abfälle anvertraut, hoffentlich bevor das feuchte Nass als Lebensmittel entnommen wurde.

Ich frage mich, wie das die ritterliche Burg hoch oben am Berg geregelt hat, zumal sie Belagerungen standzuhalten hatte. Ich mühe mich aus dem Städtchen auf den Burgfries und entdecke im Innenhof das Gemäuer eines Ziehbrunnens. Woher wussten die Rittersleut von der Wasserader? Oder war es wie in Venedig, eine Laune der Natur, klug genutzt?

Dabei fällt mir eine Entdeckung im englischen Hochmoor namens Dartmoor ein. Ich spazierte dort einst auf einem uralten Steinkanal, der aus der unwirtlichen Umgebung bis ins entfernte Plymouth führte, wie mir unser Führer erklärte. Weil die Hafenstadt Süßwasser brauchte. Gebaut hatten die gewaltige Anlage die Römer. Schon der römische Städtebau war eine wasserwirtschaftliche Veranstaltung.

Ich sage nur: Aquädukte (zu Deutsch: Führer des Wassers). Technik, wenn Natur nicht reicht.

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PAUKER.

Das Lehrpersonal der höheren Lehranstalten bestand aus namenlosen Kräften. Und ab und zu ein Pauker. Einen davon erinnere ich gerade, obwohl gut ein halbes Jahrhundert her.

Herr Dr. Ernst König wohnte nicht am Ort der Schule, wie ich armer Fahrschüler auch; ich sah ihn also morgens in den Bus zusteigen und mittags gelegentlich an der Haltestelle. Aktentasche unterm Arm. Obwohl gar nicht mein Klassenlehrer, grüßte ich ihn. Er war eine Legende: der Begründer des örtlichen Schülerkabaretts. Ein politisches Kabarett, wenn Sie mich damals gefragt hätten.

Schon 1947 hatte er, der König, bei den AMNESTIERTEN mitgewirkt, die als MÜNCHNER LACH- UND SCHIESSGESELLSCHAFT nun wirklich berühmt wurden. 1965 gründete er dann in dem Örtchen Kettwig bei Essen an seinem Gymnasium das Schülerkabarett DIE KETTWICHTE. Keine Ahnung, ob es die Tradition noch gibt; jedenfalls haben die immer neuen Ensembles wohl vierzig Programme hingelegt in fünfzig Jahren.

König war ein Kauz. Er soll privat nicht immer umgänglich gewesen sein. Er gewann aber im Kollegium Mitstreiter, Hans Buring ist nachdrücklich zu erwähnen, und ließ mich, den Fahrschüler, für sein Ensemble Stücke schreiben. So, damit ist die Katze aus dem Sack. Ich habe Abi trotz miserabler Noten, weil ich halt Satire konnte. King of political satire! Hat, wenn auch knapp, gereicht für die Allgemeine Hochschulreife. Lob des Paukers.

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CHARAKTER ZEIGEN.

Der englische Satiriker Konstantin Kisin vereint ein scharfes Urteil mit den Umgangsformen der akademischen Oberklasse. Er ist rhetorisch rigoros. Das gefällt nicht jedem. Ich schätze ihn.

Seine Gegner mögen seine Aufsässigkeit gegen den Zeitgeist nicht; er ist alles, nur nicht „woke“. Seine britischen Feinde verweisen auf seine russische Herkunft und die jüdische Abstammung. In den USA ist diese Kennung als emigrierter Jude aus Osteuropa schon länger eine latente Disposition; jetzt höre ich es auch in Oxbridge als Allusion. Töne vergangener Zeiten.

Kisin ist ein Intellektueller erheblichen Vermögens, ein kluger Kopf, und zu großer sprachlicher Schärfe befähigt. Er räsoniert; daher kommt seine satirische Kraft. Er nutzt Redefreiheit als zentrale Kategorie der westlichen Kultur. Opfer sind emotionale Attitüden und ideologische Schlappen des zeitgeistbewegten Spießers, der allenthalben sein leeres Haupt hebt. Und die Macht will, nicht nur an den Unis.

Ich will ein Beispiel aus seiner Rede vor dem Oxforder Union Chamber zitieren. Das einzige Mittel, sagt er dort, gegen Rassismus sei, die Menschen nicht nach der Herkunft, sondern dem Charakter zu bewerten („content of the character“). Punkt. Großartig!

Darf ich ergänzen? Nicht nach dem Charakter, den sie selbst zu haben meinen, sondern nach dem, den sie uns zeigen.

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LEBERWURST.

Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.

Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.

„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.

Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.

Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?