Logbuch
VOM FACH.
Auch wenn wir Laien ans Fliesenlegen lassen, der Installateur und der Elektriker, die beiden sollten vom Fach sein. Ich achte das Prinzip des Meisterbriefs.
In die Politik drängen zunehmend Langzeitversager, die sich durch Endlosstudien die Zeit erschummelt haben, politische Karrieren zu machen. Sie sind Apparat-Schicks (chicks) ihres Milieus, Talente der Opportunität. So hat Max Weber das mit der POLITIK ALS BERUF aber nicht gemeint.
Das ist der Ersatz von Expertise durch Haltung, der Vorsatz für die Tat, Hochmut statt Ausdauer. Es fällt mir schwer, diese Gesinnungshelden zu respektieren. Die FAZ kritisiert klug die neue Konjunktur an guter Gewalt. Im hohen Ton der gerechten Sache. Ambitionierte Amateure. Nicht mein Ding.
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NIEDERTRACHT.
Weil die Staatsanwaltschaft noch nicht weiß, ob sie einen Anfangsverdacht haben könnte, aber diese Entschlusslosigkeit öffentlich erkennen lässt, ist der Beschuldigte im Arsch, jedenfalls wenn er den falschen Anwalt zu seiner Verteidigung bemüht. Willkommen im BOSSI-EFFEKT.
Früher zählte der Strafverteidiger ROLF BOSSI zu jener Gattung der Promi-Anwälte, die sich in den Medien einen Namen machen wollten. Oder denen von den Medien ein Name gemacht wurde. Jedenfalls sprach man irgendwann vom BOSSI-EFFEKT. Danach sind dessen Mandanten vorzuverurteilen. Der Verdacht: wenn sie unschuldig wären, nähmen sie sich keinen Promi-Anwalt.
Das ist doppelt dumm. Es setzt nämlich erstens voraus, dass der Beschuldigende (der Rufmörder), reinen Herzens ist und seine Bezichtigungen aus Lauterkeit hervorbringt. Und zweitens, dass die Verdachtsberichterstattung fair ist und nicht dem Kalkül folgt, dass schon irgendetwas hängen bleibt. Meist herrscht aber genau diese doppelte Niedertracht.
Es kommt eine dritte Idiotie hinzu, die den Rechtsanwalt eines Beschuldigten mit dem Tatvorwurf assoziativ gleichsetzt. Der Verteidiger eines (rechtskräftig verurteilten) Verbrechers ist danach irgendwie dem Verbrechen zuzurechnen. Strafverteidiger kennen diese dritte Niedertracht, Presserechtsanwälte wohl auch. Promi-Anwälte müssen Mandanten gegen diese dreifache Dummheit immunisieren; das kann nicht ganz einfach sein.
Ob ich den aktuellen BOSSI der PROMIS mag, lasse ich offen. Aber man bezichtigt die Feuerwehr nicht der Brandstiftung. Obwohl, in Berlin schießt der Mob ja sogar auf die Retter. Kein Scherz. Aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte.
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WAHLKRAMPF.
An den Fleischtrögen der Macht legt man offensichtlich zu. Jedenfalls manche. Unwesentliche Beobachtungen in Berlin, der am schlechtesten regierten Stadt der westlichen Hemisphäre.
Am Samstag gegen Mittag steht der örtliche Kandidat der hier stets regierenden SPD an der Straßenkreuzung und junge Menschen verteilen eine Zeitung und ein Stück Schokolade. Die Süßigkeit ist recht lustig verpackt und die Zeitung recht belanglos. Ich frage die junge Frau, wie der örtliche Kandidat denn heißt; sie nennt nach einigem Zögern einen Namen, der aber leider nicht stimmt. Ich schaue zum Mitglied des Abgeordnetenhauses Thomas I. rüber, er hat zugenommen und blickt auf seine Schuhspitzen.
An einem benachbarten Platz hat er ein Abgeordnetenbüro, an dem ich oft vorbeikomme. Es ist stets tief unbenutzt, Post stapelt sich hinter der Tür. Ein Berliner Landespolitiker halt. Die örtliche Bundestagsabgeordnete der SPD traf ich in der letzten Woche im Aufzug im KaDeWe. Das „Winkelement“ Eva H., neuerdings Wehrbeauftragte, war auf dem Weg in den sechsten Stock, die Fress-Etage. Sie wird auch nicht dünner. Gut in Form ist nur der ehemalige Regierende, der in weiblicher Begleitung seinen Volvo am Savignyplatz in zweiter Reihe stehend belädt. Ich grüße brav, er nickt freundlich; allerdings weiß ich um seine Sehschwäche. Für wen er mich wohl gehalten hat?
Was will uns das alles sagen? In Berlin wird gerade im zweiten Anlauf versucht, eine Wahl ordnungsgemäß abzuhalten. So banal ist das nicht. In einer Zeit, in der die Rechtspopulisten die Parlamente stürmen, wenn ihnen die Machtergreifung nicht legal gelingt, sollte man die Demokratie hochhalten. Mein Ernst. Auch wenn der Kanzler im Fernsehen in der Freizeitkleidung eines Ostrentners auftritt und die stets peinliche Parteivorsitzende in einem Schlafanzug. Der Parteivorsitzende (weiße Sneaker) der Sozen scheint auch wieder Gewicht aufzulegen.
Was mich nachdenklich stimmt? Diese Kinderschokolade, die sie mir da angeboten haben. Ich hab die ausgewickelt und gegessen. Zückerchen. Welche Wertschätzung kommt darin zum Ausdruck? Was will man mir, dem Wähler, damit sagen, dass man mir Leckerli gibt?
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LEBERWURST.
Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.
Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.
„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.
Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.
Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?