Logbuch
FEIGHEIT.
Angesichts von wirklichem Elend am Sessel zu kleben und politische Verantwortung doppelbödig zu leugnen, das wird zurecht geächtet. In Mainz fällt eine Memme. Alles roger.
Über ein ganzes Jahr hat der verantwortliche Minister in Rheinland-Pfalz namens Roger Lewentz geleugnet, dass er das Ausmaß der Ahrtal-Katastrophe sehr früh kannte; erst als weiteres Lügen nicht mehr half, trat er jetzt zurück. Ein Lehrstück zur Verachtung, die die politische Klasse sich verdient, indem sie laviert.
Die SPD trägt keine Verantwortung für den Starkregen an der Ahr. Das war eine unhinderbare Naturkatastrophe; jedenfalls, wenn man die enge Besiedlung eines engen Tals für unvermeidlich hält. Ich verneige mich vor dem Schicksal der Opfer, den Toten und Verletzten, ihren Angehörigen und den dramatisch Geschädigten. Politisch aber hat man mit Schmach eine grüne Bundesministerin über die Wupper gehen lassen und einen schwarzen Landrat, während sich der jetzt gestürzte Sozi unter dem Rock seiner roten Ministerpräsidentin versteckte. Malus Mann für den Mittelrhein. Was für eine Memme!
Wohlgemerkt: Ich bin froh, dass ich in einem solchen Fall noch keine Verantwortung tragen musste. Ich lese aber jetzt von dem ehemaligen Chefredakteur der Rhein Zeitung, dass schon am Nachmittag, also noch im Hellen, das Ausmaß der Katastrophe im Netz erkennbar war; der Mann ist klug, kein Hetzer, und ich glaube ihm. Das macht für mich die Einlassung des endlich gestürzten Innenministers, er habe nächtens im Lagezentrum kein klares Bild der Katastrophe gehabt, so unglaubwürdig. Zudem habe ich dessen bräsige Art, das muss ich zugeben, nie gemocht. Ich bin nicht frei von Häme.
Aber: Wenn zum Ur-Narrativ der Sozialdemokratie der Helmut Schmidt der Hamburger Flutkatastrophe gehört, so ist das Urteil über den herumeiernden Roger Lewentz vom Mittelrhein gesprochen. Die rheinland-pfälzische SPD wird ihr Management in den Fällen Nürburgring, Flughafen Hahn und Ahrtal noch sehr lange erklären können müssen. Und das sage ich, obwohl mir manche Polemik der oppositionellen CDU auf den Senkel geht. Aber mein Anspruch an das Staatsmännische wie an einen anständigen Kerl, der ist hier unterboten. To say the least.
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TITELEI.
Im Österreichischen ist das Führen von Titeln Bürgerpflicht. Das finde ich zwar eitel, aber richtig. Einen Abschluss erreicht zu haben, ehrt ein Leben lang.
Mein Widerwillen gegen den Schwimmunterricht, den ich als Schüler nachmittags freiwillig genießen durfte, muss groß gewesen sein; bis heute erinnere ich den Fußweg zu dem Hallenbad, diese elenden Umkleidekabinen und das schlechtgelaunte Desinteresse meiner Schwimmlehrerin. Ich muss es gehasst haben. Aber, so die Vorgabe meiner Frau Mutter, ich sollte einen „Frei- und Fahrtenschwimmer“ erwerben. Den Abschluss bildete ein Sprung vom Dreimeterturm, den ich zu wiederholen hatte, weil ich auf dem Bauch gelandet war. Und wieder wie Sack Kartoffeln aufkam. Aber ich habe es zu Ende gemacht.
Wie ich mein Abitur geschafft habe, weiß ich gar nicht mehr, es muss an meiner Penne ein Übermaß an pädagogischer Förderung gegeben haben. Erst bei den Staatsexamen und der Promotion hatte ich einige Routine (und schon wieder unverdient großzügige Förderung). Der einst schwache Volksschüler ging schließlich „summa cum laude“ durchs Ziel. Und ich führe penetrant die auf dem Weg erworbenen Titel, wozu man durchaus eine andere Meinung haben kann.
Mir missfallen die selbstbewussten Versager in der Politik. Die endlosen Studien vieler Vertreter der politischen Klasse, die sich zwanzig Semester mit Erdkunde für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen haben alimentieren lassen, ohne jemals auch nur in die Nähe einer Zwischenprüfung gekommen zu sein, geschweige denn examiniert zu haben, sehe ich mit minderem Respekt. Dabei ist mir eine Meisterprüfung im Handwerk so viel wert wie ein Doktortitel. Oder zehn Jahre Wechselschicht. Aller Ehren wert. Dagegen: Nix gelernt, nix gearbeitet? Durchgemogelt? Paaah. Der Preuße in mir will Hürden genommen haben.
Das notorische Drückebergertum der Apparat-Schicks, die es dann wegen Stallgeruchs in ein Parteiamt oder ein Parlament geschafft haben, es imponiert mir nicht. Punkt.
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TOO MUCH INFORMATION (TMI).
Der Dichter steht, von der Taille an entblößt, mit den faltig gelben Hühnerbeinen der Greise in der Küche und kühlt sein Skrotum am Kühlschrank mit Eiswürfeln. Wer will das wissen?
Wir kennen nun, was nicht zu wissen, man eigentlich hoffen müsste. Wir wissen, wie ein alter Mann in Truro, Cornwall, UK, von seiner zwanzig Jahre jüngeren Ehefrau sexuell unterhalten wurde. Die Dame hat den Tod ihres berühmten Gatten genutzt, um die Welt mit einem Enthüllungswerk um eine weitere Peinlichkeit reicher zu machen. Man kann bei Suleika, so ihr Vornamen, banalste Details zu dem Ritual lesen, sexuellen Dingen an ungewöhnlichen Orten nachzugehen.
Entehrt wird der Schriftsteller JOHN LE CARRE, der aus einer peripheren Geheimdiensttätigkeit ein Romanwerk geschaffen hat, das den Nicht-Engländern als Ausdruck der englischen Seele galt. Ich selbst habe nachweisen können, dass mindestens eines der Werke von einem Ghostwriter verfasst wurde (nämlich Michael Jürgs); aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte. Der Diskrete wurde von seiner nachgelassenen Konkubine post mortem zur Indiskretion; jetzt verstellt eine leichte sexuelle Devianz die literarische Verehrung. TMI.
Max Frisch wurde eine ähnliche Indiskretion von seinen Angehörigen vorgeworfen, als diese entdeckten, von dem Greis ungefragt und ungewollt schlicht abgekupfert worden zu sein. Man trägt sein Privates nicht zu Markte. Dies ist wirkliche Pornographie, eine nackte Seele, gegen die ein bloßer Hintern noch zurückhaltend wirkt. Das Bild der Hühnerbeine des Greisen kriegt man nicht mehr aus dem Kopf.
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LEBERWURST.
Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.
Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.
„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.
Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.
Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?