Logbuch
PRIVATES IN DER POLITIK.
Zwischen Amt und Person ist auf das sorgfältigste zu unterscheiden. Das war früher der Lehrsatz. Politiker sind keine Schlagersänger. Ist das vorbei? Willkommen in den Sozialen Medien.
Die Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht, SPD, veröffentlicht in den Sozialen Medien ein selbstangefertigtes Porträtfoto von sich und ihrem Sohn anlässlich von dessen Geburtstagsfeier. Oder das Selfie ist von ihm, dem 21jährigen Alexander. Wir finden es auf Instagram. Eine Protestwelle bricht los. Das Lokal wird angeblich erkannt.
Es soll sich ausweislich der Deckenlampen im Hintergrund um den China Club im Edelhotel Adlon handeln, der nur Mitglieder zulässt, denen 10.000€ Eintritt abgenommen werde. Ich kenn das Ding, weil öfter dorthin eingeladen; ich finde es eher banal. Aber gut. Die Ministerin wird der spätrömischen Dekadenz gescholten. Ich diskutiere den Fall an der Uni und will ihn als Tollpatschigkeit behandeln. Ein kluger Kommilitone widerspricht. Er glaubt, das Ministerium hätte den Eklat gewollt. Soviel Privates in Kriegszeiten?
Die Pressestelle der Ministerin streitet nämlich vor Gericht mit der Presse darum, ob die benennen müsse, wer kürzlich ein ähnliches Foto an Bord eines Bundeswehrhubschraubers von dem Ministersohn gemacht habe, als diese mit ihm nach Sylt geflogen sei, in den Urlaub. Heißt inzwischen HELI-GATE. Ein Fall der höheren Geschicklichkeit in der Spesengestaltung. Sylt ist jene Insel, die man als Domizil der Reichen und Schönen versteht. Da wo die Lindners dieser Welt heiraten. War ich auch schon, auch eher banal.
Was also, wenn die Alleinerziehende aus dem Bundeskabinett ihr Recht auf Privatleben behaupten will? Und dabei nicht das Frugale des Kanzlers wählt, sondern ein bisschen von jenem, dass die VIPs in der Yellow Press ausmacht? Ich sage voraus, dass die Pressemeute den jungen Mann ab jetzt jagen wird. Wie kann man das wollen?
Der Pressesprecher des Ministeriums ist ein ehemaliger TV-Journalist. Die können eh kein PR. Weil, wer gerne isst, deshalb noch nicht kochen kann. Erfahrungssatz.
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GEMÜTLICHKEIT.
Das deutsche Wohnzimmer macht uns kein Volk nach. Schon gar nicht jetzt im Herbst, wenn draußen der Sturm wütet und man sich auf Advent freut. Hier herrscht die Contenance der Kautsch.
Die deutsche Urtugend des Gemütlichen ist keine rein teutonische Lebenskunst mehr, seitdem wir wissen, dass es im Dänischen Hygge gibt, was genau das gleiche ist. Nordisch also. Es kennzeichnet eine unambitionierte Lässigkeit familiären Umgangs, im Französischen am ehesten mit NONCHALANCE beschrieben. In diesem Zustand der Entspannung und der zurückhaltenden Heiterkeit steht der Mensch nicht, er sitzt nicht auf Holzbänken oder harten Stühlen, sondern er kautscht.
Zwischen das weiche Bett und den unbequemen Stuhl haben die Götter etwas gestellt, auf dem man dahingesunken halb sitzt, halb liegt. Die Kautsch, oft angereichert durch Kissen, meist gegenüber dem Fernsehgerät. Die Kautschkartoffel gedeiht hier. Sie ernährt sich von schnittfestem Fett (Schippse) und Sirup, um irgendwann einzuschlafen und so den eigentlich köstlichen ersten Tiefschlaf kautschend zu vergeuden.
Jetzt zur Nachricht: Den Kavalier erkennt man an der Ottomane. Er hat vor dem Liegemöbel etwas stehen, das einem niedrigen Tisch ähnelt, aber Polsterung aufweist. Man kann die Ottomane durch ein Tablett mit Teegeschirr zweckentfremden oder mit Büchern belegen, aber das ist verfehlt. Sie ist eine Fußbank. Genauer gesagt, eine Beinablage. Nur, wer die Beine hochzulegen weiß, erahnt, was Gemütlichkeit vermag. Dazu hat man halt eine Ottomane.
Ottomane heißt osmanisch und entstammt dem vorderen Orient. Das verwirrt. Am Ende ist die deutsch-dänische Gemütlichkeit eine türkische Erfindung?
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DRAFT RESISTANCE.
Meine politische Jugend bestimmte unter anderem die Gegnerschaft zum Krieg der USA in Vietnam, den sie von den Franzosen geerbt hatten. Es imponierte mir damals, wie junge Männer in Amerika ihren Einberufungsbescheid öffentlich verbrannten. Man glaubte: Es gibt ein Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung. Aus Gewissensgründen.
Die Annahme eines ultimativen Staatsnotstandes, der alle seine wehrfähigen Bürger an die Waffen zwinge, war das Standardargument der Prüfungskommissionen, die zu ermitteln hatten, ob man aus Gewissensgründen seinen Militäreinsatz verweigerte. Die gab es zu meiner Zeit, Gewissenprüfer. Auch ich habe vor einer solchen Kommission gestanden und Gewissen nachgewiesen. Schlanke Lösung. Easy out. Der Rest ist Schweigen.
Gibt es ein Menschenrecht auf Flucht vor der militärischen Verteidigung? Etwa, weil deren Ansatz moralisch so ungeheuerlich ist, dass er Ausnahmen zulassen muss? In die gemeinschaftliche Vernichtung eines Nachbarn einzutreten, kann eine ethische Zumutung sein. Strittig ist dies für Opfer eines Angriffs, also für den Verteidigungsfall. Man kann, so ein Kalkül, eine andere Kollektivleistung anbieten, ein Äquivalent. Sozialdienst etwa, oder Freikaufen. Zu anständigen Preisen. Ich weiß, dass das sozial zynisch ist. Aber wohl die Rekrutierungslogik von Berufsarmeen; sie ziehen schon immer vornehmlich die Armen.
Eine allgemeine Mobilmachung greift durch. Jetzt aber alle russischen Verweigerer in der EU des Landes zu verweisen oder den Asylgrund prinzipiell zu verwehren, das hat schon etwas sehr Rigoroses. Wieder höre ich dazu unsägliche Propagandisten bekannter Provenienz, die den Russen verweigern wollen, was ihnen zustehen könnte, und zwar, weil sie Russen sind, also mit einer bloß ethnischen Begründung. Darüber, rate ich, nochmal nachzudenken. Ich hätte als wehrpflichtiger junger Mann nicht in der Uniform eines GI nach Vietnam gewollt, um fliehende Kinder mit Napalm zu übergießen. Nicht zu vergleichen, schon klar. Trotzdem.
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LEBERWURST.
Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.
Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.
„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.
Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.
Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?