Logbuch
KOCH ODER KELLNER?
Mit der rhetorischen Frage, ob man Koch oder Kellner sei, wird nach Über- und Unterordnung gefragt. Welch ein Unsinn, wenn der Kellner dabei verliert. Eine kleine Soziologie des Restaurants.
Historisch ist der Vergleich mit Koch & Kellner von Gerd Schröder und Joschka Fischer. Fiel zu Beginn von Rot-Grün an der Macht. Dann hungerte sich der Grüne runter und der Rote trainierte seine Leber. Mittlerweile fressen und saufen beide wieder notorisch. Vor allem war der Vergleich schon damals falsch.
Ein Restaurant ist eine Bühne, auf der der Restaurantleiter (vulgo: Kellner) wunderbare Stücke aufführt; an jedem Tisch ein anderes. Er unterhält seine Gäste mit Witz und Charme, schmeichelt ihnen, wird auch mal keck, zuweilen sogar frech. Nie langweilig. Ein Entertainer, der es bis zum virtuosen Künstler bringen kann. Allen voran der Sommelier, der Weinkellner. Meist ein Philosoph, oft ein Lyriker.
Welche Suppe er dabei aus der Kombüse rausschleppt, das ist eher zweitrangig. Ein guter Kellner empfiehlt ohnehin, was weg muss. Er offeriert Zur-Neige-Gehendes als kulinarische Kunstwerke, die sonst, was er verschweigt, bald in die Tonne müssten. Eine rhetorische Kunst! Die meisten Köche können nicht kochen; sie tauen ohnehin nur im Wasserbad auf, was der Lieferant („Convenience Food“) in Plastikbeuteln angeliefert hat.
Ein Restaurant kann einen mittelmäßigen Koch überleben, niemals aber einen schlechten Kellner. Disclaimer: Alle Restaurants, in denen ich verkehre, haben fabelhafte Köche. Haben die Kellner mir versichert.
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AUTORITÄT.
„Die Macht schafft das Gesetz, nicht die Wahrheit.“ Wir haben es in der Corona-Pandemie gelernt, es gibt sie nicht, DIE Wahrheit. Der Anspruch der Medizin ist sehr viel bescheidener: „Zumindest nicht schaden!“ Der Rest ist staatliche Autorität.
Ich gehe gleich zu einer Auffrischungsimpfung und frage vorher den Doc, ob er findet, dass ich das tun sollte und hoffe, dass sein Rat mir nicht schadet. NOLI NOCERE („zumindest nicht schaden“), mehr kann Medizin nicht als Wahrheit vorbringen, wenn sie ehrlich ist. Weder für den Politiker Lauterbach noch den Facharzt Drosten gilt, dass sie eine Wahrheit im Singular anzubieten haben. Einer von diesen beiden ist zwar vom Fach (Drosten), aber auch das schützt nur vor ganz groben Fehlern.
Die Lateiner sagen, dass die Autorität das Gesetz macht, nicht die Wahrheit. So ist der Staat als Staat, eine Machtausübung, die ich für legitimiert halten kann oder nicht. Aber auch das hat etwas mit MEINUNG zu tun, mit Mehrheitsmeinungen, nicht mit Wahrheit. Der Bürger der Moderne sagt: Ich beuge mich. Noch ein Mal oder noch eine Zeit. Und dann wähle ich Dich ab! Er sagt nicht: Schenke mir die Wahrheit.
Was wahr ist, wissen wir gewiss erst, wenn wir wieder mal entdeckt haben, geirrt zu haben, zum Beispiel weil wir belogen wurden. Die Macht neigt zur Lüge, wenn es ihr nützt. Deshalb frage ich lieber nach dem Nutzen, nicht nach Wahrheiten. CUI BONO: Wem nützt das?
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DER JOE VON DER ZEIT.
Ein Hoher Priester der Publizistik, notorisch mit moralischer Bugwelle, erweist sich als zwielichtig biederer Hanseat. Die übliche Doppelmoral der Sich-Besser-Stellenden. Meine Bitte um Nachsicht.
Im Zusammenhang mit dem Steuerbetrug, der sich in vermeintlichem Latein CUM EX nennt, wird ein privater Brief von Josef „Joe“ Joffe, Herausgeber der ZEIT, bekannt, in dem er zugibt, einen von investigativer Recherche betroffenen Bankier (WARBURG) vorgewarnt zu haben. Er habe den anstehenden Artikel verzögert, rühmt er sich wohl. Intern einen milde Form von Verrat oder extern eben ein Freundschaftsdienst.
Und im gleichen Brief eine Klage darüber, dass sein Depot bei eben dieser Bank schlecht geführt sei. Es gab Verluste. Eine Krähe… Man pflegt eine hanseatische Freundschaft. Es ist diese DOPPELMORAL, die die ZEIT schon lange für mich schwer erträglich macht. Zudem hat mich ein Redakteur aus diesem Haus mal wirklich übel vorgeführt. Ich hätte ihn damals verklagen sollen, war aber zu feige. Heutzutage würde es gerichtlich Prügel setzen.
Also, der Brief ist privat und gehört eigentlich nicht in die Öffentlichkeit. Er zeigt auch nur, dass die Philister Philister sind. Und erklärt, warum man sich vor den Moralaposteln hüten soll, die in ihren Blättern Wasser predigen, aber heimlich Wein saufen. Schließlich: der „Joe“ hat den Journalisten OLIVER SCHRÖM (ein harter Hund!) am Ende gar nicht aufhalten können. Die Geschichte erschien. Der Investigative erfreut sich jetzt seines Sieges über die Bourgeoise im eigenen Haus und bei der Bank. Gegönnt.
Warum bin ich so milde gestimmt? Wegen einer Empfehlung, die der Editor in dem Brief an den Banker gab. Er leistete meiner Profession AKQUISE-HILFE. Der beschuldigte Banker solle eine exzellente PR-Agentur engagieren, war sein Rat. Gute Idee! Every little bit helps.
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LEBERWURST.
Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.
Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.
„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.
Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.
Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?