Logbuch

BODYSHAMING.

Über die Widrigkeiten der Natur seines Nächsten macht man keine Witze. Auch die Bevorzugungen seitens Mutter Natur gehören nicht benannt, jedenfalls nicht bei Frauen aus der Perspektive lüsterner Männeraugen. Aber darf man dem Volk seine Lust am Witzereißen gänzlich untersagen? Darf man sagen, dass der amtierende Kanzler eher nicht hochgewachsen ist? Manche meinen: NEIN.

Diskussion mit einem eher minderbegabten Kollegen darüber, ob man bei Figuren des öffentlichen Lebens (absolute Personen der Zeitgeschichte; so nennt sich das im Äußerungsrecht wohl) etwas zu deren körperlicher Erscheinung sagen darf. Oder, ob das „bodyshaming“ ist, also unterlassen werden sollte. Im konkreten Fall: wenn im Bundeskanzleramt (BK) ein Arzt als Leiter des BK und oberster Corona-Koordinator in Person eine massive Übergewichtigkeit zur Schau trägt, darf man dazu etwas sagen? Ewa in dem Sinne, dass jemand, der seinen eigenen Körper nicht im Griff hat, nicht über die Körper der ganzen Nation entscheiden kann, ohne sich Fragen zu seiner Adipositas anzuhören. War also das Attribut in dem Diktum „der dicke Braun“ eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte oder musste er sich das sagen lassen? Gute Frage.

August, der Starke und Karl, der Große waren namenstechnisch glücklicher dran als Karl, der Kahle und Pippin, der Kleine; eh klar. Ob man den ordensgeschmückten Hermann Göring fett nennen durfte („Links Lametta, rechts Lametta, und der Bauch wird immer fetter“) ist eine historische Frage. Auch Iwan, der Schreckliche hätte sich einen netteren Namen gewünscht, vermute ich. Aktuell: Karl Lauterbach verfolgt einen Inszenierungscode, der dem Narrativ „Heilung durch Askese“ folgt; er erzählt bereitwillig, dass er sich salzfrei und von Tofu (ein Erbsenquark) ernährt. Darf ich jetzt, wie beim Karl, dem Großen, von Karl, dem Dünnen reden? Und warum hat man ihm die regelmäßige Entfettung des Haupthaares untersagt? Eine weitere Frage. Der duscht doch absichtlich nicht, oder?

Wenn Menschen äußerliche Merkmale haben, die sie sich nicht durch ihr Verhalten willentlich erworben haben, sondern zu denen die Natur oder widrige Umstände sie gezwungen haben, so hat das nicht Gegenstand von Spott zu sein. GLOSSIERUNGSVERBOT. Eh klar. Eine Frage des Respektes. Insbesondere Kinder sind vor solchem Hohn zu schützen. Persönlichkeitsrecht schränkt Meinungsfreiheit ein, zu Recht. Aber Staatsorgane? Historische Figuren? Die da oben? Boris Johnson, der eine Nation mit striktem Hausarrest belegt, um selbst die Puppen im Büro tanzen zu lassen? I beg your pardon.

 

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HINTER MILCHGLAS.

Die Ampel-Regierung ist zu loben. Olaf Scholz macht das gut. Man kümmert sich um SINN und ZWECK von Politik. Nicht Indiskretionen und zerstörerische Transparenz, sprich KABALE und INTRIGE, sind angesagt, sondern Gelegenheit zur EINSICHT.

Der MEDIENPROZESS kann sehr zerstörerisch sein, wenn er mit einer zappelnden Politik zusammenwirkt, in der die politische Klasse sich durch Verrat und Missgunst zerfleddert, während die Menschen die Geduld verlieren. Die Ampel unter Scholz bemüht sich mit klarer Einsicht und großer Disziplin um Ruhe und Sachlichkeit. Vorbildlich! Zwei Indizien.

Der Kanzler und seine Koalitionäre fangen die HYSTERISCHEN in ihren eigenen Reihen ein. Man sieht das an der stillen Disziplinierung des KARL LAUTERBACH, dessen erratischer Populismus sediert wird. Statt im Scheinwerferlicht zu zappeln, fühlt er sich angehalten, seine Hausaufgaben zu machen. Der Talkshow-Opportunist ist in der Regierung angekommen.

Zweites Indiz: Die HECKENSCHÜTZEN maulen. Insbesondere jene ehemaligen Journalisten, die frei von Quellen schnelle Beute machen wollen, weil sie auf Twitter etwas aufgeschnappt haben, liegen trocken. „Wo ist Olaf?“ maulen sie. Diese Bundesregierung entscheide hinter Milchglas. Wohl wahr. Das hat der jetzige Kanzler als Minister unter dem ehemaligen namens Schröder gelernt: Man kann alles zerreden lassen. Das VERHETZUNGSPOTENTIAL senken.

Jetzt will die Anti-Seuchenpolitik stärker auf ihre VERSTEHBARKEIT achten, den Leuten Zeit geben. Sich um SINN bemühen. ZWECKE erläutern, WERTE nennen. Gut so. Ich weiß nicht, ob das reicht. Aber das Gehabbel von Frau Merkel Ohne Land und dem dicken Narkosearzt im Kanzleramt haben es nicht mehr gebracht. Die Wahrheit ist: Die Querdenker sind auch das Produkt der Merkelschen Alternativlosigkeit. Dass hier neue Zeiten angebrochen sein könnten, das zeigt auch der eingebremste Herr Wüst aus NRW; er, der Amateur im Kostüm eines Ministerpräsidenten, läuft in der Spur. Ihm wurde hinter dem Milchglas gezeigt, wo Gott wohnt.

Wenn die Ampel das jetzt auch noch in der Ostpolitik schafft, dann wäre ich zwar nicht vom Saulus zum Paulus geworden. Müsste aber reumütig ein Fehlurteil einräumen. Das würde mich bei mir echt überraschen. Aber man lernt ja nicht aus.

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WAHR ODER FREI?

Die Werte brauchen eine Reigenfolge. Erst die Primärtugenden, dann die sekundären. Selbst unter den primären gibt es vorrangige und nachrangige. Freiheit ist das höchste Gut.

Der alte HEGEL, so alt war er gar nicht, hat etwas unerbittlich konsequentes. Man quält sich mit ihm weit über die Schmerzgrenze, dann, plötzlich, ein Satz und alles hat sich gelohnt. So heute. Er zitiert die berühmte Stelle aus dem Johannes-Evangelium: „Die Wahrheit wird Euch frei machen.“ Und er legt Widerspruch ein.

HEGEL schreibt: „Die Freiheit wird Euch wahr machen.“ Padautz.

Ein Vergnügen, wie frech er ist. Insbesondere wenn man weiß, wie Johannes beziehungsweise Jesus das meinen; es folgt dort der Hinweis des Messias, dass er selbst die Wahrheit sei.

Die Freiheit ist die Unterwerfung, sprich die Anstellung des Verstandes zum Sklaven des Glaubens.

Der gereifte HEGEL war nicht religiös; schon gar nicht unter Abschaltung des Verstandes zur Umgehung der Vernunft. Die Freiheit wird Euch wahr machen. Das gefällt mir.

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LEBERWURST.

Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.

Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.

„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.

Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.

Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?