Logbuch

VERTEUFELT.

Wer das absolut Böse kennt und bekämpft, kann schlecht Kompromisse machen. Aus der Verteufelung gibt es keinen Ausweg. Die Grünen sitzen in dieser Lebendfalle.

Wenn das vordringlichste Problem das des Klimawandels ist (und der durch Verbrennungen verursacht wird, vulgo menschengemacht ist) und alles, aber auch alles an der Emission von Kohlendioxid gemessen werden muss, dann muss man unter allen Umständen aus jeder VERBRENNUNG raus. Greta-Logik.

Wenn Importenergie die Exporteure mächtig macht, sei es den islamistischen Scheich via Öl oder den russischen Imperialist via Gas (und die amerikanischen Multis das wissen) und man deren Übermacht nicht will, dann braucht man eine HEIMISCHE Energieversorgung.

Nach diesem Chiasmus bleiben nur Sonne, Wind und Atom. Sonne und Wind sind teuer, sehr teuer. Atom könnte helfen. Auch als WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG durch günstigen Strom. Das zerreißt die AKW-Rentner bei den Grünen. Politiker der ersten Stunde, die schon in Castor-Transporten den Weltuntergang sahen. Oder simulierten. Halt, stopp! Bei den Grünen in Deutschland. In Frankreich versteht man das, in England, in Schweden, in Finnland, you name it. Von den USA und China nicht zu reden.

Jetzt kommen die Hilfsargumente. Uran werde knapp, deshalb sei die Kernenergie nicht nachhaltig. Himmel hilf. Die Brütertechnologie kommt so wieder zu Ehren. Es gebe noch kein Endlager. Ach, das erste in Finnland steht zur Eröffnung. Die Baukosten stiegen. Ja, wie bei der Elbphilharmonie. Die Abfälle strahlten über Generationen. Stimmt, aber das emittierte Kohlendioxid stirbt ja wohl auch nicht freiwillig und friedlich mit siebzig. Alles Scheingefechte.

Das Problem der Zauberlehrlinge: So hilfreich die Verteufelung in der Opposition ist, so vertrackt ist sie in der Regierung, wenn es gilt mit Augenmaß Kompromisse zu schließen. Jetzt gilt es mit Beelzebub zu buhlen.

Die grüne Revolution frisst ihre Kinder. Stimmt das? Schwerer Gedanke.

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WASSER DES LEBENS.

Der Dichter Heiner Müller, der sich der DDR zurechnete, pflegte Zigarren zu rauchen und Whisky zu trinken. Als notorisch Depressiver beides übermäßig. Darüber wurde er immer lakonischer.

Nun halte ich ein mäßig lektoriertes Buch in den Händen, in dem im Titel des ihm gewidmeten Kapitels von „Whiskey“ die Rede ist. Das wäre die irische Variante. Heiner Müller trank aber das Original, den schottischen Whisky. Der Namen stammt von den klösterlichen Marketingexperten die AQUA VITAE (Wasser des Levens) so ins Gälische übersetzten. Müller: Whisky, weil der nach seiner Jugend schmecke. Hat er mir mal so erzählt.

In Schottland wird die Keimung der Gerste durch ein Darren mittels Torffeuer unterbrochen; das nennt der Eingeborene „peaty“, was dabei an Raucharoma entsteht. Peat ist Torf. In Sachsen, wo Heiner Müller aufwuchs, wurde mit Briketts aus Braunkohle in Einzelöfen geheizt; die Luft zeugte davon. Beides der gleichen Stoff, mit unterschiedlichem Grad der Romantisierung.

Ob man das literarische Schaffen von „Max Messer“ (so sein Pseudonym) für wesentlich hält, ist eine Frage des Standpunkts. Ich stimmte mit ihm jedenfalls in der Beurteilung vom irischen Whiskey überein. Eignet sich hervorragend zum Abbeizen alter Möbel.

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ZEITZEUGEN, ZUFÄLLIGE.

Weil Bert Brecht bei den Theaterproben nicht von seinen Zigarren lassen konnte, hatte das Ministerium für Kultur eine Sondererlaubnis erteilt und einen Feuerwehrmann gestellt, der mit einem Wasssereimer bewaffnet stets hinter Brecht stand. Die Proben waren endlos.

Den hätte ich gerne interviewt, was er von dem Meister hielt.

Als der französische Philosoph Jean Paul Satre 1953 den frisch emitierten deutschen Denker Martin Heidegger besucht, waren beide an Grippe erkrankt. Die Übersetzerin, eine Gespielin der Muse Satres, berichtet, die Herren hätten sich ausschließlich über ihre Gebrechen unterhalten.

Die hätte ich gerne interviewt, was sie von den Granden hielt.

Plan zu einer Literaturgeschichte gemäß zufälliger Zeugen, nach Berichten der Randfiguren.

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LEBERWURST.

Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.

Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.

„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.

Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.

Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?