Logbuch
ANZIEHSACHEN.
Thomas Mann, der Dichter des Bürgerlichen, saß immer gestiefelt und gespornt am Schreibtisch, zur immer gleichen Zeit. Im Homeoffice, gekleidet, als wolle er ausgehen. Derart affektiert angezogen, schrieb er dann Elegisches vom Knabenmissbrauch durch Herren seines Alters in Venedig. Ich verachte Thomas Mann. Der große Bertolt Brecht ließ sich in der Saville Row in London aus edelsten Kattun eine graue Arbeiterjoppe schneidern, die ihm bequem war und noch proletarischer aussah, als es die im Osten gängigen Originale konnten. Das war der Kern seiner sogenannten Verfremdungstheorie. Ich schätze ihn. Ich schätze ihn sogar sehr. Und auf dem Weg zum Bäcker sehe ich jeden Morgen den stellungslosen Nachbarn in Jogginghosen und würde ihm wünschen, dass er eine Arbeit fände, die ihn nebenbei auch zum Habit zwingt. Was ich aber online sehe an Freizeituniformierungen der ganz Lässigen, die den Unterschied von Nachtgewand und Ausgehuniform aufgehoben haben, weil ja auch die Morgentoilette entfällt im sogenannten Homeoffice, steigert mein Missvergnügen ins Grundsätzliche. Man nennt das INFORMALITÄTSGEBOT, in der Kleidung, in der Sprache, im Umgang. Im Denken. Man lässt sich gehen.
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ANSTRENGEND.
Welch ein Lob! Welch ein wunderbares Attribut für eine Nachrede. Es ist verstorben die Tochter von Gustav Heinemann. Uta Ranke-Heinemann, das hellgrüne Lederkostüm! Ach, Uta! Sie wollte der moralisierenden Enge des väterlichen Protestantismus entfliehen und wurde katholisch. „Vom Regen in die Traufe“, das waren ihre Worte dazu. Sie war dann als Akademikerin und Kirchenkritikerin eine echte NERVENSÄGE. Ihre Stimme war oft eine halbe Oktave zu hoch. Selbst die ihr Zugeneigten fanden sie „anstrengend.“ Das ehrt sie. Salut! So möchte man posthum gelobt werden. Wer möchte schon als leichte Beute gegolten haben? Und dann auch noch in den Augen solcher dunklen Gestalten wie die Inquisition sie anzubieten hatte. Ihr Kampfruf war: Es geht um Inhalte! Es ging natürlich eigentlich um Macht. Wie immer. Das wusste sie. Möge die Erde ihr nicht zu schwer werden.
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EINFACH GUT.
Man fragt nach dem Besten oder nach dem Anständigsten. Nehmen wir das Elsass. Schon immer wurden die restlichen Weine kleiner Lagen verschnitten, assembliert, wie der Eingeborene sagt. Wenn das die besseren Reste waren, dann hieß der Zwicker (die Cuvée) halt EDELZWICKER. Danach fragt man, wenn im Elsass, wo denn zur Zeit der EDELZWICKER gerade gut ist. „When in Rome, do as the Romans do!“ Dann nimmt man 12 Flaschen in den Kofferraum. Das ist die anständige Lösung. Na, gut, drei Kisten, 18. Oder man weiß vom Besten. Das ist der Riesling Clos Ste. Hune von Trimbach aus Hunawihr. Es gibt keinen besseren Wein. Punkt. Da nimmt man zum Abendessen ein Fläschchen; kostet so viel wie die 18 zusammen. Oder mehr. Aber der Clos Ste. Hune ist der beste, in allen Jahrgängen. Ich habe das schon erprobt, als ich es mir eindeutig noch nicht leisten konnte. Eine Charakterfrage: einmal im Jahr, zu Kaisers Geburtstag. Ansonsten tut es auch der Edelzwicker. In den Supermarktregalen bei uns ist er selten geworden. Da tummeln sich heute preiswerte Tropfen aus Australien oder Neuseeland, die in den sauschweren Glasflaschen um die Welt geflogen sind. Welch ein Irrsinn.
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LEBERWURST.
Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.
Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.
„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.
Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.
Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?