Logbuch
Der BILD-Chef strauchelt. Da handeln seine Kollegen bei anderen Blättern nach dem Motto: „Strauchelnde nicht stützen, sondern stoßen!“ So zynisch ist JOURNALISMUS. Ich will jetzt erwähnen, dass ich Julian R. was schulde. Er hat mein komplettes Uni-Seminar zu sich in die Redaktion eingeladen und uns sehr zuvorkommend behandelt. Ein BILDUNGSERLEBNIS für die Studentinnen und Studenten; hätte er nicht gemusst, hat er aber gemacht. Klasse! Nach dem Termin im Treppenhaus bittet er drei Kommilitoninnen, die den dort rumpelnden Paternoster zu meiden suchen, zu sich in die Aufzugskabine. Ich scherze noch, dass ich schon immer mal mit dem SPRINGER-Aufzug nach unten wollte (ein „in-joke“), als er die mitreisenden Damen ermuntert, sich bei ihm um ein Praktikum zu bewerben. Und ich denke: „Loses Mundwerk, gefällt mir, nicht schlecht!“ Die Episode war nett und ohne jede Peinlichkeit; ich war ja dabei. Aber, denke ich heute, mit den Augen des Teufels betrachtet... Mir imponiert nicht, wie zurzeit die Kollegen des BOULEVARD-CHEFS aus anderen Redaktionen ihn, den Strauchelnden, noch stoßen. Und dann erinnere ich mich noch an einen Abend im BORCHARDT, als er mit dem amtierenden Bundesaußenminister am Nachbartisch saß und es nicht er war, der devot die Demutsgesten absonderte. Heiko, genannt DER ANZUG, versuchte sich darin. Aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte. Übrigens war die Presseerklärung von SPRINGER zur Suspendierung des Julian R. von EDDA FELS herausgegeben; eine geschätzte Kollegin meiner Profession, eine Pressesprecherin, die auf diesem Stuhl bei Springer mindestens zwanzig, wenn nicht fünfundzwanzig Jahre sitzen muss. Fels in der Brandung.
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GEBURTSTAG.
Eigentlich müsste die Wiederkehr des Tages der Geburt der Mutter zur Ehre gereichen, nicht dem Kind. Sie hieß Anneliese und war eine herzensgute Frau; später für den Heranwachsenden auch mal eine Nervensäge. Also: am 13. in den Iden des März 1952 wurde der örtliche Knappschaftsarzt, ein Dr. Steinhäuser aus Oberhausen-Buschhausen, von der Hebamme verlangt durch den eilends radfahrenden Kindsvater nächtens zu einer komplikativen Hausgeburt gebeten, ging dann doch gut; seitdem bin ich, man ahnt es, dabei. Ihr sei Dank.
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VOR GOTT.
So soll unsere Verfassung gefasst sein, sprich das GRUNDGESETZ. Sagt mir ein geneigter Leser. Vor Gott? Also im Sinne seiner Stellvertreter auf Erden? Der Staat hat der Religion zu folgen? Das meint ja im ursprünglichen Sinne katholisch: Die wahre, also einzige, weil einzig wahre Lehre. Dies stehe so in der Verfassung, dem GRUNDGESETZ, sagt mir der geneigte Leser. Ach. Von Bad Hersfeld nach Weimar (A4 Fahrtrichtung Dresden, Höhe Eisenach-Ost) an der Wartburg vorbeifahrend höre ich Luthers laute Stimme: SOLA GRATIA, SOLA SCRIPTURA. Nur aus Gnade werden wir selig! Nur das Wort (das Wort Jesu, nicht das der Kirche) soll gelten! Da war Luther recht entschieden. Gegen den Papst wie gegen den Fürsten. Mit beiden lag er im Streit. Dem Staat, was des Staates ist; und dem Himmel, was des Himmels ist. Martin Luther bedürfte der Beobachtung durch den Verfassungsschutz, hätte mein geneigter Leser Recht. Mir imponiert, wie strikt Kirchen und Staat in Frankreich getrennt sind. Strikter als bei uns. Der Staat hat dort keine Religion, gar keine. Die Menschen jedwede. Das gefällt nur jenen nicht, die aus ihrer eigenen Rechtgläubigkeit Herrschaft über Andersgläubige ableiten wollen. Religion aber ist, um es glatt zu schneiden, eine Privatangelegenheit.
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LEBERWURST.
Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.
Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.
„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.
Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.
Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?