Logbuch

MIT BILDERN LÜGEN.

Was man mit eigenen Augen gesehen hat, im Wortsinn als Augenzeuge, das wird man ja wohl glauben müssen? Nein. Die Geschichte gefälschter Fotografie ist lang. Wir reden vom inneren Widerspruch des Dokumentarischen. Es lügt immer, weil es stets leugnen will, was es wirklich ist, ein gelenkter Blick. Das Dokumentarische ist keine Aussicht durch ein Fenster auf das wirkliche Leben; es immer das Schaufenster eines Ideologen, der eben dies leugnet. Nicht nur im ÖRR, aber auch dort.

Man erinnert noch, wie die alte Propaganda mit der Nagelschere unliebsame Parteigenossen aus den Fotos schnitt; so ließ Stalin den armen Trotzki verschwinden. Jüngst das ZDF mit der unglückseligen Dunja Halali; es wurden gefälschten Filmbeweise gegen die amerikanische Fremdenpolizei als authentisch präsentiert. Obwohl die KI-Kennung noch im Bild, die der Automat automatisch einfügt, wurde eine technisch erzeugte Fälschung als Bildbeweis gesendet. Danach windet das ZDF sich in Notlügen.

Ich halte nichts von diesem Sender, ich halte nichts von dieser Journalistin; mit beiden habe ich schlechte Erfahrungen gemacht. Ich wurde hinter die Fichte geführt, weil man es ideologisch für angebracht hielt. Dabei bediente man sich zweifelhafter Zeugen ausgerechnet aus dem rechtspopulistischen Milieu. Aber sei‘s drum. Jüngst also der gelenkte Blick mit regelrechten Fälschungen. Man halte nicht für eine Panne, was Routine.

Meine Position ist grundsätzlicher. Man kann jedweden dokumentarischen Inszenierungen auch dann nicht trauen, wenn das dazu benutzte Material nicht gefälscht, also nicht ganz anderen Ursprungs oder schlicht eine Simulation der KI. Wer in die Glotze schaut, blickt in ein Schaufenster, das für ihn dekoriert wurde. Gleichzeitig sagt man ihm, dass dies das Leben selbst sei, ein Fenster. Immer und überall. Mit Bildern lügen.

Jede „Schalte“ aus dem Nachrichtenstudio zu einem Korrespondierenden vor Ort ist eine dokumentarische Inszenierung, die einen Augenzeugen vorgaukelt, der Authentisches zu berichten weiß, wo nur ein Würstchen vorträgt, was er im Internet gelesen hat, während er im Hotel an der Bar saß und auf seine Schalte wartete. Gestern verplapperte sich eine Journalistin mit der Einflechtung, ihr werde gerade „auf‘s Ohr gesagt“, dass ihre Zeit um sei. So ist das, den Zeugen vor Ort wird aus Hinterzimmern was auf‘s Ohr gesagt. Dem Lanz auch. Der Miosga allemal.

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AM FETTEN DIENSTAG.

Mardi Gras, das ist heute, der Fette Dienstag. Ab morgen, dem Aschermittwoch, wird vierzig Tage lang gefastet. Erst Ostern geht es wieder rund mit Müßiggang und Völlerei. Bevor wir uns mit Luther beschäftigen, dem feisten und verheirateten Mönch, der alle Regeln zu brechen erlaubte, ein Blick auf die Rituale des Fastens. Die Passionszeit sollte uns vor allem klüger machen. Demut ist angesagt, vor allem für Dicke.

Die Geschichte der Askese ist, typisch für alle moralischen Regime, ein Bilderbogen der Umgehung ihrer eigenen Regeln, also des trickreichen Brechens der Enthaltsamkeit. Im Kloster gibt es Starkbier und fetten Fisch, nur das Fleisch von warmen Tieren ist untersagt. Teigtaschen verbergen die fleischliche Füllung und für Exzesse der Süßigkeit gibt es eine Extrarunde an Bußgebeten. Strittig, ob Kaffee dazugehört, aber den Alkohol, den trifft es fast immer. Bier ist daher den Scheinheiligen nur ein Nahrungsmittel.

Alle Religionen kennen das Fasten als Buße. Ich drehe daher das Argument empirisch: Es gehört offensichtlich zu den tiefsten Erfahrungen, dass gelegentliches Fasten gesund; unterschiedlich sind nur die Rituale. Und auch die abgezählten 40 Tage dienen eher der Sportlichkeit als einer historischen Wahrheit. Fasten ist also archaisch gesund. Wir sind biologisch Mangelwesen, die im ununterbrochenen Überfluss gesundheitlich verkommen. Adipositas ist die neue Volkskrankheit, erlernter Diabetes die kulturelle Folge, Disziplinmangel die Ursache.

Es geht nicht um Fett, es geht im Kern um den Heileffekt der Askese. Luther dereguliert daher alles: „Ich will jetzt davon schweigen, dass manche so fasten, dass sie sich dennoch vollsaufen; dass manche so reichlich mit Fischen und anderen Speisen fasten, dass sie mit Fleisch, Eiern und Butter dem Fasten viel näher kämen. Wenn nun jemand fände, dass auf Fische hin sich mehr Mutwillen regte in seinem Fleisch als auf Eier und Fleisch hin, so soll er Fleisch und nicht Eier essen. Andererseits, wenn er fände, dass ihm vom Fasten der Kopf wüst und toll oder der Leib und der Magen verderbt würde, so soll er das Fasten ganz gehen lassen und essen, schlafen, müßig gehen, so viel ihm zur Gesundheit nötig ist.“

Was also bleibt? Mir leuchtet der Ramadan ein, obwohl ich vom Islam nichts verstehe oder wissen will. Aber auch Philip, der Gatte von Elisabeth der Zweiten, hatte den Rat des Ramadan als eine weltlichere Regel: Man isst und trinkt nur ein Mal am Tag („high tea“); zwischendurch ist Tee erlaubt oder Kaffee, aber stets ohne Gin oder Rum, Milch oder Zucker. Die Prinz-Philip-Diät. Hier mein Beschluss zum Mardi Gras: Ab morgen Prinz Philip. Vielleicht schon ab heute. Ostern habe ich dann voll das Seelenheil, Alta.

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KAMELLE.

Mein Kollege, der Meinungskolumnist Martenstein, hat auf einem theatralischen Schauprozess eine vielbeachtete Rede gehalten, die an ein politisches Tabu rührte, nämlich das der Stigmatisierung des neuen Rechtspopulismus durch die angestammten Parteien, insbesondere das linksgrüne Lager. Wer solche moralischen Rundumschläge versucht, kann wissen, dass er dabei im Konkreten scheitert.

Mein Kollege ist, nach Jahren des Glossenschreibens in der linksliberalen Presse, im Boulevard gelandet und macht mittels „Mail von Martenstein“ Stimmung in der BILD. Das ist lesbar, wenn man weiß, was es ist. Einen groben Keil auf einen groben Klotz setzen. Das Kind regelmäßig mit dem Bade ausschütten. Aber Machtergreifung? Hitler in der Tür? Auch ich freue mich, wenn die BILD mich anruft und es mir erlaubt ist, mal so richtig zuzulangen. Stolz renne ich dann am nächsten Morgen ans Kiosk und kaufe das Blatt mit meinem Zitat. Ein fideles Rosenmontagsvergnügen.

Demokratie braucht Boulevard; das ist, wo die Leute sind. Wenn allerdings die Straße dazu genutzt wird, dass die tiefste Gosse an die Macht kommt, dann gilt das Gebot des Hohen Hauses: Wir machen Politik im Parlament; in zahlreichen Parlamenten, in denen Entscheidungen frei erörtert werden und nach der jeweiligen Mehrheit getroffen. Wir haben Meinungsfreiheit, auch für falsche, selbst für braune, wenn Sie mich fragen. Wir sind eine Republik, die allerdings darauf zu achten darf, nicht von ihren prinzipiellen Feinden erledigt zu werden.

Droht so was, wird der Kampf gegen die Diktatur legitim und wohl auch der Tyrannenmord. Dieses Widerstandsrecht steht so in der Verfassung. Es kann aber nicht dadurch ausgelöst werden, dass ich innerhalb des frei gewählten Parlaments einen Teil der Mandatsträger zu Unpersonen erkläre. Auch wenn die rechtsgewirkt bis reaktionär. Die Verfassung, da hat der unbeholfene Martenstein recht, kennt gegenüber Abgeordneten keine Brandmauer.

Wir reden hier vom deliberativen Prinzip einer liberalen und repräsentativen Demokratie. Das kann man begrifflich ganz entspannt. Martenstein muss aber der Linken den Völkermord Stalins und Maos zurechnen. Das ist rhetorisch wie intellektuell schlicht daneben. Eine Geschichtsklitterung fundamentalen Ausmaßes. Sie soll beweisen, dass rechts nicht böse ist, weil links nicht gut. Freund-Feind-Possen. Man bekämpft Doppelmoral aber nicht mit noch einer Moral. Da hebt er sich einen Bruch, der Glossenschreiber.

So jetzt gibt es Hausaufgaben: Wir lesen mal nach, was der kluge Habermas zum Wesen der westlichen Demokratie gesagt hat. Und winken durch, dass der „Kampf gegen Rechts“ des linksgrünen Lagers ein Selbsttor war. Alles Nazis außer ich. Echt? So einfach ist das nicht. Nicht mal an Rosenmontag. Kamelle!

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LEBERWURST.

Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.

Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.

„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.

Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.

Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?