Logbuch
HERRENWITZ.
Welch ein spießiger Euphemismus für eine sexistische Zote. Aber das war nicht der Punkt. Überhaupt eine enge Sicht der Dinge in der Debatte um die Schmähung eines politischen Opfers durch den Täter. Es geht im Fall Lindner um politische Kultur, nicht um „gender“, wie einige, insbesondere weibliche Stimmen auf Twitter meinen. Das ist etwas kurz gesprungen. Allgemein gesagt: eine Diskriminierung ist nicht nur für den Diskriminierten falsch, sondern auch für den Diskriminierenden. Mangelnder Respekt spricht gegen den Respektlosen. Das ist das Argument. Das Tadeln des Opfers ehrt den Täter nicht, im Gegenteil: Die Schmähung ächtet den Schmähenden. Machtmissbrauch.
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Ursache und Wirkung.
Der Buby Lindner hat einen sexistischen „Witz“ über die respektable, weil scheidende Generalsekretärin gemacht. Das zeigt seinen miesen Charakter. Jetzt sagt er, war nur eine Ungeschicklichkeit. Das ist nicht der Punkt. Sein Ruf ist so, dass man sofort glauben wollte, dass er gemeint hat, was er sagte. Dead Man Walking. Das wird auch das Männlein aus Mainz, Herr Wirsing mit der Ampel-Ambition, nicht retten. Ich war bereit, den Brüderle-Spruch zu der Oberweite der Reporterin zu verzeihen, weil man nicht morgens um zwei in einer Hotelbar „recherchiert“, wie sie sagte. Einem Angetrunkenen stellt man keine Falle. Das mit Frau Teuteburg mag ich nicht so recht verzeihen; erstens fand ich die politisch stets plausibel, zweitens ehrt man in der Politik seine Opfer, man lässt sich nicht in der grinsenden Häme des Siegers posierend auf Zoten ein. Unreif, dieser Lindner, ein Schülersprecher.
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In Berlin ist es Mode, Dinge, die man entsorgen müsste, weil nicht mehr gebraucht, auf die Straße zu stellen und mit einem gönnerhaften Hinweis zu versehen. „Zu verschenken“ steht dann auf dem lästigen Zeugs, das in den Müll zu packen den Edlen zu aufwendig schien. Welch eine Überheblichkeit. Doppelmoral jener, die sich zu fein sind, sich wirklich um Alltäglichkeit zu kümmern. Das Trottoir vermüllt, aber dem Kapitalismus ein Schnippchen geschlagen. „Asozial!“ ruft die Nachbarin. Grün halt.
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LEBERWURST.
Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.
Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.
„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.
Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.
Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?