Logbuch
Mich regiert das Licht (die Sonne), Euch der Schatten. Sagt wer? Ja, der Redenschreiber von Sleepy Joe. Der das bei einer afroamerikanischen Autorin geklaut hat. Bürgerrechts-Mythos. Hilft nicht gegen den WASP namens Trump. Schlechtes Plagiat, zu schwülstig. Aber es ist natürlich älter. Es sagt eigentlich der GNOMON. „Wassen dassen?“ GNOMON? Der Zeigestab der Sonnenuhr. Der den Schatten wirft, an dem der Sonnenstand und damit die Tageszeit zu sehen ist. Wenn die scheint... Der darf das aber sagen , weil es bei ihm ja stimmt. Ein plausibles Pragmasymbol, würde mein Lehrer sagen. Im Original: „Sol me vos umbra regit.“
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Joe Biden ist das Licht. Nicht die Finsternis. Dramatisch unterkomplex. Aber Wahlen können immer nur Akklamationen sein. Daumen hoch oder runter. Kann man normativ so fassen. Der Sauerländer (vulgo Carl Schmitt) soll das so versucht haben. Nun gut, es bleibt aber bei der Bindungslosigkeit jeder VOLKSABSTIMMUNG. Der Wähler hat jede innere Freiheit völlig frei und ganz heimlich zu entscheiden, wonach er gerne gefragt worden wäre und dann eben nicht die gestellte, sondern die gewünschte Frage zu beantworten. Demokratien gehen nur repräsentativ, auch dann schlecht, direkt aber gar nie.
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Meinungsjournalismus ist ein anstrengendes Geschäft. Klassisch vermelden Medien Aktualitäten, das Neueste aus aller Welt, am liebsten Sensationen. Da will dann niemand etwas verschlafen haben. Wer eine Meinungskolumne zu bedienen hat, ist in einem anderen Wettbewerb zu seinen Kollegen, er will eine besondere Ansicht zu einer bekannten Sache präsentieren. Um damit die Vorurteile seiner Stammleser immer wieder aufs Neue zu bestätigen. Darum lieben die Fans ihre jeweiligen Meinungsmatadore; sie meinen stets was Schrilles, das man selbst aber schon immer so gefühlt hat, aber nicht zu sagen wagte. Der Meinungsjournalist darf alles, nur nicht langweilen, obwohl er einen ganz überschaubaren Kreis von Ressentiments bedient. Es gibt da nicht viele Spielzeuge in seiner ideologischen Krabbelkiste. Deshalb werden die „opinion columns“ immer abgedrehter. Relevanz ist kein Kriterium mehr. Es dreht sich die Haarspalterei der Inquisition in einer Spirale. Der Exzess dessen findet auf Twitter statt. Wenn man es durchschaut hat, sind das Rituale, die ermüden.Vergleiche menschlichen Verhaltens mit dem von Tieren sind akademisch irgendwie aus der Mode. Zu Unrecht. Sehe diesen Film über Auerhähne. In der Biologie „der theatralische Ur-Hahn“ genannt. Sein, die Begattung einleitendes, Tanz- und Gesangsverhalten nennt sich BALZ. Diese Vögel führen es auf dem BALZPLATZ auf. Balzen auf dem Balzplatz. Alle Männchen posieren und plärren vor allen begattungswilligen Weibchen. Die besten Balzer bestimmen die Performance , dann die Kultur und am Ende qua Evolution die Art. So, genauso geht TWITTER.
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LEBERWURST.
Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.
Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.
„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.
Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.
Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?