Logbuch
FESTTAGSSTIMMUNG.
Wir sprachen gestern über den Montag als Erscheinungstag des SPIEGEL. Dem ging publizistisch früher freilich ein Wochenende mit den SONNTAGSZEITUNGEN voraus; richtig zu ermessen nur im Mutterland der „papers“, als diese noch aus der Fleet Street (und nicht dem modernisierten Hafen) kamen. Das waren ganze Konvolute von Gedrucktem, kiloschwer und in bunter Vielfalt von Zeitung und Magazinen. Und es gab je nach Couleur und Interesse ein halbes Dutzend.
Ich bezog, wenn auf den Inseln, neben der TIMES den linken GUARDIAN und den rechten TELEGRAPH wie später auch noch die Samstagsausgabe der FT. Das war eine durchgehende Beschäftigung an einem verregneten Sonntag, idealerweise am Kamin, in den man schon mal ganz und gar ärgerliche Supplements werfen konnte. In England sind alle Sonntage verregnet; Ausnahmen von dieser Regel werden ignoriert. Und man liest mit Inbrunst auch jene Schreiberlinge, deren verkorkste Meinung man noch nie geteilt hat, um sich erneut über deren verschrobene Weltsicht zu ärgern.
Ein Gentleman von Format ist stets leicht missgestimmt, was die Welt da draußen angeht, und seiner Hütte in der Provinz („cottage“) zugeneigt, jedenfalls am Wochenende, notorisch auf dem Land. Die modernen Zeiten gehören den geschäftigen Werktagen, die er hinter sich bringt, aber eigentlich verachtet. Dem gemächlichen Sonntag und den dicken „papers“ entsprach ein Textformat, das man heutzutage, da es kaum noch vorkommt, „longread“ nennt, lange Riemen komplexer Themen. Darüber wurde der Kaffee schon mal kalt. Und der Leser klüger.
Aber wir haben unsere Welt verändert. Statt billigem Erdgas aus russischen Rohren frönen wir nun amerikanischem Fracking-Gas aus tiefgekühlten Tankern. Statt einem balancierten Weltfrieden favorisieren wir steile Abenteuer des zürnenden Hegemons. Anstelle von dicken Papieren lese ich Schmales, sehr Schmales auf X. Man kriegt die Nachfahren der alten Blätter nur noch auf einem iPad, was, ich schwöre, nicht das Gleiche ist. Mein Radio (schon immer „Wireless“) füttert sich neuerdings aus dem Weltall, das inzwischen auch X gehört. Ich werde den Weihnachtspunch durch einen Scotch aus der Flasche ersetzen. Vielleicht auch zwei. Oder drei.
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LOB DER JOURNAILLE.
Früher war der Montag SPIEGEL-Tag; das Magazin aus Hamburg erschien und war Pflichtlektüre. Ein Pressesprecher, der das Sturmgeschütz der Demokratie (Selbstbeschreibung) nicht fürchtete, war ein Banause. Die Achtung vor freiem Journalismus war immer die Grundlage erfolgreicher PR; daran kann trotz gelegentlicher Zynismen kein Zweifel bestehen. Nie habe ich versucht, Journalisten über‘s Ohr zu hauen. Was kein Bekenntnis zur Ungeschicklichkeit ist. Das war den Profis und den Investigativen aber immer klar.
Eigentlich war Montag schon zu spät. Man bemühte sich, den SPIEGEL der nächsten Woche schon am Samstag zu kriegen, was in Hamburg gelingen konnte. So konnte man seine Mandanten am Wochenende schon mal auf den elenden Verriss einstellen, der da ins Haus stand. Nie haben wir uns wegen eines Artikels bedankt, nie; das wäre eine Kränkung des Redakteurs und seiner Unabhängigkeit, die er nicht verziehen hätte. Nie haben wir uns beschwert; auch das gehört sich nicht. Never explain, never complain.
Zu meinen bittersten Stunden gehören die Debatten um presserechtliche Klagen, die strenge Justiziare anempfehlen zu müssen glaubten; einige gewonnen, aber immer mit Schmerzen im Bauch. Dass es auch Missbrauch der Pressefreiheit gab, erwähne ich nicht, auch gegen mich selbst. Wenn die Wunden verheilt sind, schmerzen die Narben. Alte Fahrensleute reden nicht über Fouls. Wir tun so, als seien alle Profis und damit Gentlemen. Sie sind es nicht.
Was ist die Nachricht? Es ist Montag und ich vermisse das Magazin nicht. Es erscheint inzwischen auch an irgendeinem anderen Tag. Keine Ahnung. Der SPIEGEL hat sich verloren. Ich weiß nicht, ob ich darüber erleichtert sein soll. Ich lebe in Zeiten, in denen Verlage mit Klagen wirksam eingeschüchtert werden können, weil sie sich solche Prozesse nicht mehr leisten können. Das mag manchen erleichtern, mich bekümmert es.
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WAHN SEH KONFERENZ.
Man streitet bei Gericht mit den Journalisten der halbstaatlichen Plattform CORRECTIV darüber, ob deren Berichterstattung zu einer Geheimkonferenz der Neuen Rechten in Potsdam (Brandenburg) korrekt war, wobei sich die Gerichte lediglich dazu einlassen, ob bestimmte Bewertungen der Investigativen als Meinungsäußerungen zulässig waren. Diese Meinungen beziehen sich auf etwas, das den Inkriminierten zwar nicht als tatsächliche Äußerung nachgewiesen wird, aber als deren innere Auffassung unterstellt. Man kann zwar nicht beweisen, dass der rechte Hetzer es wirklich gesagt hat, weiß aber, dass er es eigentlich meint. Seltsame Wahngestalten in einer neuen Wahnseekonferenz? Warum nicht mehr?
Um das nicht unausgesprochen zu lassen: Was sich da an fremdenfeindlichen Gesinnungsträgern getroffen haben soll, ist mir aus anderen Quellen gesichert verwerfenswert; wenn ich das mal ebenso vorsichtig wie politisch klar sein darf. Das letzte, das allerletzte. Gerade deshalb hätte es klarer Beweise bedurft. Und deshalb ist dieses halbgare Geschwurbel statt harter Fakten so schwer erträglich.
Im Presserecht, so lerne ich, zählt zur Beantwortung der Frage, was mit einer Äußerung gesagt worden ist, weder die innere Absicht des Delinquenten noch die hoheitliche Auffassung des Gerichts, sondern der faktische Eindruck des kundigen Durchschnittsbürgers. Wie war die erwartbare Wirkung? Nebeltat der Eindruckserweckung. Das mag den Juristen unter uns befriedigen, den Publizisten stürzt es ins Grübeln.
Fachlich reden wir von einer Rezeptionshypothese. Von Insinuation. Das bedingt aber nicht nur eine Inhaltsanalyse, sondern auch eine empirische Spekulation: Wie versteht das ein Normalo mit Abitur? Seltsame Konstruktion. Ich kenne Kluge, die nie auf der Penne waren, und ausgesprochene Idioten mit Matura. Wie fasst man begrifflich so einen Otto Normalverbraucher? Und dann unter den Normalos die nicht ganz Doofen? Wie macht das die Richterin methodisch? Aus dem Bauch?
Gänzlich verloren ist man bei Tatbeständen der uneigentlichen Rede, sprich Ironie, die ja das Gegenteil des Gesagten meint. Hier liegt das ganze Kalkül in der Ambiguität. Erinnert mich an den Dichter Grabbe und sein „Scherz, Satire, Ironie und tiefere Bedeutung“, eine Komödie, eigentlich eine Farce. Vielleicht erlöst man sich aus solchen Wahngebilden, indem man nicht nach seelischen Urgründen forscht, sondern nach bewirktem Verhalten. Wie hat das Publikum reagiert? Hat es die Meinungsäußerung missverstanden als Tatsachenbehauptung? War das gewollt? Gibt es dafür Indizien?
Den Hinweis auf den Wahnsee entnehme ich übrigens einer verunglückten Formulierung von CORRECTIV selbst, wo gelegentlich die Tinte lockerer sitzt, als es der Sache guttut. Recherche heißt gerichtsfest beweisen können. Lehrsatz.
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LEBERWURST.
Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.
Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.
„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.
Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.
Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?