Logbuch

SITTENVERFALL.

Beim Einchecken in ein sogenanntes Lieblingshotel erwähnt die ältere Dame in der Schlange vor mir, dass sie das Haus seit der Eröffnung besuche. Ich erinnere mich, das war 1985. Damals hatte es mir ein Kollege empfohlen als den letzten Schrei. Von ihm erwähntes Detail: sogar Telefon auf dem WC.

Das Wandgerät auf der Toilette hatte ihn fasziniert. „Wie in New York!“ Man konnte sich nicht so recht ausmalen, wozu es dienen sollte. Das war im Zeitalter des Festnetzes. Auf den Straßen der Großstädte gab es Telefonzellen, auf dem Dorf eine (und den Pfarrer mit Tischgerät und Wählscheibe). Plakette in den Telefonzellen: „Fasse Dich kurz!“

Die Kids nutzen heutzutage zwei oder drei Onlinegeräte gleichzeitig. Was Businesstelefonierer ihrer Unwelt antun, spottet jeder Beschreibung. Beim Skypen mit Headset wird regelrecht gebrüllt. Jedes Thema eignet sich zur öffentlichen Aufführung. Man wünscht sich, nicht Zeuge sein zu müssen. Keine Pointe.

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UNTER DREI.

Journalisten leben von Indiskretionen. Sie loben sogenannte WHISTLEBLOWER, die sich selbst gefährden, weil sie ein Unheil ans Licht bringen wollen. Um Indiskretionen zu fördern, haben die Presseleute sich Regeln ausgedacht, die dem Informanten das Gefühl geben sollen, dass er vor Offenbarung geschützt ist. Eine davon ist zum Beispiel der Hinweis, dass „etwas unter drei“ sei. Das meint, dass weder die Information zitiert werden wird noch der Informant genannt. Es lohnt nicht die Tinte zu erläutern, was denn nun „unter eins“ oder „unter zwei“ bedeutet.

Wer es vornehmer will, als bei dem Abzählen von Eins bis Drei, der verweist auf die CHATHAM HOUSE RULE, die in London am Königlichen Institut für Internationale Angelegenheiten, das im Chatham House saß, in den zwanziger Jahren erfunden worden ist. Sie besagt im Kern: Man darf wissen (und in der Sache verwenden), was man hier erfährt, aber man darf auf keinen Fall die Quellenlage benennen, weder Ort, Zeit noch Teilnehmer.

Ich selbst habe gerne das Ritual gepflegt, dass man sich vor einem Gespräch darauf einigt, dass das Gespräch gar nicht stattgefunden hat. Folglich kann aus ihm auch nicht zitiert werden. Das ist zwar KONTRAFAKTISCH, aber nicht allzu kompliziert. Nun, halten sich also die Journalisten an diese Regel des NICHT-GESPRÄCHS? Wenn es Profis sind und man als Informant als Profi gilt, dann: ja, meist. Viele WHISTLEBLOWER, die sich darauf verlassen haben, sind tragisch geendet. Auch das sollte man wissen.

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AUSGEDRUCKT.

Seit vierhundert Jahren hat Oxford den Buchdruck. Jetzt nicht mehr; geht nach Indien. Es begann um 1458, kurz nach dem ersten Unterfangen von Johann Gensfleisch, genannt Gutenberg, in Mainz. Die ehrwürdigen Colleges der Universität Oxford erhielten das Recht, was immer ihnen in den Sinn kam zu drucken, endgültig per Dekret um 1586. Seit dem 17. Jahrhundert gab es in der jetzigen Form die „press“ oder „oxunipress“; zuletzt in der Nachbarstadt Kidlington, wenn man aus Oxford rausfährt, Richtung Woodstock. Wohlgemerkt, Woodstock in Oxfordshire („No sex please, we’re British.“)

Zwei meiner in England erschienen Bücher sind dort gedruckt worden. Man muss das ja heutzutage erklären: Wir haben dazu Bäume gefällt und aus dem Holz unter Zuhilfenahme von alten Lumpen und chemischer Bleiche Papier geschöpft, das in Form von Blättern zwischen zwei Decken fadengeheftet wurde und dann in speziellen Räumen stand, wo sich noch eine Unzahl anderer Baumleichen befanden, Bibliothek genannt. No open access.

Heute sitzt mein Lektor, der lautreines Deutsch spricht, in Mumbai, Indien. Die Jungs sind gut, richtig gut. Aber man muss auf sie aufpassen; sie sind englischer als die Engländer. Ich hatte eine Drucksache, in der es um 360 Grad (also das 60 mal 60 System) ging; also umschreibe ich das irgendwann mal im Fließtext mit „sexagesimus“ (Lateinisch für 60). Streicht er mir, weil das sein SPAM FILTER gesperrt hat. „We don’t do sex, Sir!“ Tja, war halt eine Kronkolonie zu Kiplings Zeiten.

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EINE ZENSUR FINDET STATT.

Weil er einen harmlosen Bildwitz über einen Politiker geteilt hat, ist ein Bürger einer Hausdurchsuchung unterworfen worden und sein Laptop beschlagnahmt. Die vermeintliche Straftat war durch eine private Firma in einer systematischen Suche in Netz entdeckt worden und zur Anzeige gebracht. Die bayerische Justiz erkannte eine Schwere der Tat, die die massive Verletzung der Privatsphäre angebracht erscheinen ließ. Wg. Schwachkopf.

Der Politiker hat seinen Strafantrag bis dato nicht zurückgenommen, obwohl er seine ironische Verbindung mit einer Werbung für Frisörbedarf und die Verballhornung als Schwachkopf selbst öffentlich als minderschwer bezeichnet hat. Die hier agierende Staatsanwaltschaft bestätigte der FAZ, dass allein dieser Witz Auslöser und Gegenstand der Ermittlungen war; rassistische Vorwürfe wurden entgegen den irreführenden politischen Verteidigungsversuchen der McCarthy-Nummer explizit nicht erhoben.

Es geht mir nicht um Wahlkampf. Dies ist ein Fall von Strafermittlung als Strafe, vulgo der Politischen Polizei; und das wiederum ist rechtspolitisch nicht unerheblich. Von dem Politiker gibt es angeblich rund 800 solcher Anzeigen, von seiner Kabinettskollegin weitere 500. Die Justiz hat ja sonst nichts zu tun. Für die Law Firm, die das gegen Honorar betreibt, ist damit faktisch als „Agentur im Kampf gegen Rechts“ geworben. Eine weitere Kabinettskollegin hält es für strafwürdig, wenn man als Bürger Politik verlächerliche. In England sitzen Bürger wegen solcher Witze im Knast. Das propagandistische Paradigma ist die staatliche Verfolgung von Hass-Kommentaren aus dem rechtspopulistischen Milieu.

Jetzt mal weniger gedrechselt: Dem Recht eine Gasse, den Rechten klare Kante. Alles gut. Aber das hier ist Rechtsmissbrauch. Das Motiv? Man verübelt dem Volk seine große Lust am Witzereißen (Heine). Und hinter dem Rollenbild eines süßlichen Charmebolzen nach der Art eines JFK zeigt sich ein anderes Gesicht. Ich erläutere diesen Janus-Kopf nicht weiter; ich weiß ja jetzt, dass mitgelesen wird. Mit Köpfen soll man besser vorsichtig sein. Denn eine Zensur findet statt.