Logbuch

Der BILD-Chef strauchelt. Da handeln seine Kollegen bei anderen Blättern nach dem Motto: „Strauchelnde nicht stützen, sondern stoßen!“ So zynisch ist JOURNALISMUS. Ich will jetzt erwähnen, dass ich Julian R. was schulde. Er hat mein komplettes Uni-Seminar zu sich in die Redaktion eingeladen und uns sehr zuvorkommend behandelt. Ein BILDUNGSERLEBNIS für die Studentinnen und Studenten; hätte er nicht gemusst, hat er aber gemacht. Klasse! Nach dem Termin im Treppenhaus bittet er drei Kommilitoninnen, die den dort rumpelnden Paternoster zu meiden suchen, zu sich in die Aufzugskabine. Ich scherze noch, dass ich schon immer mal mit dem SPRINGER-Aufzug nach unten wollte (ein „in-joke“), als er die mitreisenden Damen ermuntert, sich bei ihm um ein Praktikum zu bewerben. Und ich denke: „Loses Mundwerk, gefällt mir, nicht schlecht!“ Die Episode war nett und ohne jede Peinlichkeit; ich war ja dabei. Aber, denke ich heute, mit den Augen des Teufels betrachtet... Mir imponiert nicht, wie zurzeit die Kollegen des BOULEVARD-CHEFS aus anderen Redaktionen ihn, den Strauchelnden, noch stoßen. Und dann erinnere ich mich noch an einen Abend im BORCHARDT, als er mit dem amtierenden Bundesaußenminister am Nachbartisch saß und es nicht er war, der devot die Demutsgesten absonderte. Heiko, genannt DER ANZUG, versuchte sich darin. Aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte. Übrigens war die Presseerklärung von SPRINGER zur Suspendierung des Julian R. von EDDA FELS herausgegeben; eine geschätzte Kollegin meiner Profession, eine Pressesprecherin, die auf diesem Stuhl bei Springer mindestens zwanzig, wenn nicht fünfundzwanzig Jahre sitzen muss. Fels in der Brandung.

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GEBURTSTAG.

Eigentlich müsste die Wiederkehr des Tages der Geburt der Mutter zur Ehre gereichen, nicht dem Kind. Sie hieß Anneliese und war eine herzensgute Frau; später für den Heranwachsenden auch mal eine Nervensäge. Also: am 13. in den Iden des März 1952 wurde der örtliche Knappschaftsarzt, ein Dr. Steinhäuser aus Oberhausen-Buschhausen, von der Hebamme verlangt durch den eilends radfahrenden Kindsvater nächtens zu einer komplikativen Hausgeburt gebeten, ging dann doch gut; seitdem bin ich, man ahnt es, dabei. Ihr sei Dank.

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VOR GOTT.

So soll unsere Verfassung gefasst sein, sprich das GRUNDGESETZ. Sagt mir ein geneigter Leser. Vor Gott? Also im Sinne seiner Stellvertreter auf Erden? Der Staat hat der Religion zu folgen? Das meint ja im ursprünglichen Sinne katholisch: Die wahre, also einzige, weil einzig wahre Lehre. Dies stehe so in der Verfassung, dem GRUNDGESETZ, sagt mir der geneigte Leser. Ach. Von Bad Hersfeld nach Weimar (A4 Fahrtrichtung Dresden, Höhe Eisenach-Ost) an der Wartburg vorbeifahrend höre ich Luthers laute Stimme: SOLA GRATIA, SOLA SCRIPTURA. Nur aus Gnade werden wir selig! Nur das Wort (das Wort Jesu, nicht das der Kirche) soll gelten! Da war Luther recht entschieden. Gegen den Papst wie gegen den Fürsten. Mit beiden lag er im Streit. Dem Staat, was des Staates ist; und dem Himmel, was des Himmels ist. Martin Luther bedürfte der Beobachtung durch den Verfassungsschutz, hätte mein geneigter Leser Recht. Mir imponiert, wie strikt Kirchen und Staat in Frankreich getrennt sind. Strikter als bei uns. Der Staat hat dort keine Religion, gar keine. Die Menschen jedwede. Das gefällt nur jenen nicht, die aus ihrer eigenen Rechtgläubigkeit Herrschaft über Andersgläubige ableiten wollen. Religion aber ist, um es glatt zu schneiden, eine Privatangelegenheit.

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EINE ZENSUR FINDET STATT.

Weil er einen harmlosen Bildwitz über einen Politiker geteilt hat, ist ein Bürger einer Hausdurchsuchung unterworfen worden und sein Laptop beschlagnahmt. Die vermeintliche Straftat war durch eine private Firma in einer systematischen Suche in Netz entdeckt worden und zur Anzeige gebracht. Die bayerische Justiz erkannte eine Schwere der Tat, die die massive Verletzung der Privatsphäre angebracht erscheinen ließ. Wg. Schwachkopf.

Der Politiker hat seinen Strafantrag bis dato nicht zurückgenommen, obwohl er seine ironische Verbindung mit einer Werbung für Frisörbedarf und die Verballhornung als Schwachkopf selbst öffentlich als minderschwer bezeichnet hat. Die hier agierende Staatsanwaltschaft bestätigte der FAZ, dass allein dieser Witz Auslöser und Gegenstand der Ermittlungen war; rassistische Vorwürfe wurden entgegen den irreführenden politischen Verteidigungsversuchen der McCarthy-Nummer explizit nicht erhoben.

Es geht mir nicht um Wahlkampf. Dies ist ein Fall von Strafermittlung als Strafe, vulgo der Politischen Polizei; und das wiederum ist rechtspolitisch nicht unerheblich. Von dem Politiker gibt es angeblich rund 800 solcher Anzeigen, von seiner Kabinettskollegin weitere 500. Die Justiz hat ja sonst nichts zu tun. Für die Law Firm, die das gegen Honorar betreibt, ist damit faktisch als „Agentur im Kampf gegen Rechts“ geworben. Eine weitere Kabinettskollegin hält es für strafwürdig, wenn man als Bürger Politik verlächerliche. In England sitzen Bürger wegen solcher Witze im Knast. Das propagandistische Paradigma ist die staatliche Verfolgung von Hass-Kommentaren aus dem rechtspopulistischen Milieu.

Jetzt mal weniger gedrechselt: Dem Recht eine Gasse, den Rechten klare Kante. Alles gut. Aber das hier ist Rechtsmissbrauch. Das Motiv? Man verübelt dem Volk seine große Lust am Witzereißen (Heine). Und hinter dem Rollenbild eines süßlichen Charmebolzen nach der Art eines JFK zeigt sich ein anderes Gesicht. Ich erläutere diesen Janus-Kopf nicht weiter; ich weiß ja jetzt, dass mitgelesen wird. Mit Köpfen soll man besser vorsichtig sein. Denn eine Zensur findet statt.