Logbuch
QUELLENSCHUTZ.
Naive Informanten glauben, dass riskante Hinweise bei Journalisten in besten Händen seien, weil diese zur Diskretion verpflichtet. Anonymität sicher? Ein fataler Irrtum.
Ich kenne keinen Whistleblower, dem der Fehdehandschuh Glück gebracht hätte, keinen. Deshalb interessiert mich ein Urteil der geschätzten Pressekammer des Berliner Landgerichts. Ich möchte dabei nicht in die Ehrenhändel des Ex-Bild-Chefs JR reingezogen werden. Und ich gehöre nicht zum Freundeskreis des Besitzers der Berliner Zeitung HF. Und ein MD ist deutlich größer als mein sonstiger Umgang. Es geht mir nur um den Kinderglauben an den journalistischen Quellenschutz. Dazu lese ich aus der Berliner in (deren) eigener Sache.
Das Landgericht Berlin hat einen Unterlassungsantrag von Julian Reichelt gegen Holger Friedrich abgewiesen und sich in diesem Zusammenhang mit der Frage des Quellenschutzes befasst. Aus dem Beschluss geht hervor, dass es keine Zusage Friedrichs zur Geheimhaltung und daher auch keine Pflicht für ihn zum Quellenschutz gegeben habe. Das Landgericht Berlin weist darauf hin, dass eine Geheimhaltungspflicht ohne konkrete Vereinbarung nicht existiere. Zudem könne das Zeugnisverweigerungsrecht der Medien in Bezug auf Informanten nicht in eine Pflicht zur Zeugnisverweigerung umgedeutet werden, einer absoluten Geheimhaltungspflicht seien nur Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Seelsorger oder Anwälte unterworfen.
Das Gericht befand, dass es an übereinstimmenden Willenserklärungen zum Quellenschutz fehle. Das Gericht schreibt, es könne „nicht davon ausgegangen werden“, dass Reichelt erwartet habe, Holger Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zuteil werden lassen“. Reichelt „musste es – auch aufgrund seiner langjährigen einschlägigen Berufserfahrung – bekannt sein, dass insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht tätige Veröffentlichungsmedien“ wie das von Friedrich verlegte Presseerzeugnis (die Berliner Zeitung) „kein ,sicherer Hafen‘ für ihnen anvertraute Informationen und deren Quellen sind“.
Das Ende einer Posse: JR wollte über HF MD anonym diskreditieren, wovon HF MD in Kenntnis setzte, was in den Augen vieler HF als Verleger diskreditierte und nicht JR, den Heckenschützen. Dazu ist jetzt Recht gesprochen. Nicht mein Thema. Aber ich kenne einen Informanten von der Außenalster, der sich seine Anonymität in einem Vertrag, in dem natürlich sein Name stand, schriftlich von der Redaktion versichern ließ; das fand ich früher immer komisch. Jetzt nicht mehr.
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LEIDIGES SYLT.
Auf der Insel der Reichen und der Schönen werden Privatjets und Hotelbars besudelt, weil sie für die Dürre verantwortlich sind. Es sind in Wirklichkeit wohl eher Putzfrauenpensionen und Ambulanzflieger. Egal.
„Wir müssen als Gesellschaft dem zerstörerischen Luxus der Superreichen endlich eine Grenze setzen.“ Das sagt die junge Frau von der „Letzten Generation“, die die Bar des Hotels Miramar in Westerland auf Sylt mit Farbe verunstaltet. Ein abgebrocktes Familienhotel in dem abgerockten Westerland, wo, so sagt sie, Champagner und Caviar serviert werde; was ein Mythos ist, den der dortige Tourismus pflegt. Gosch ist ein Polier, der Fischbrötchen verscheuert.
Wäre ich deren Berater, ich hätte andere Locations auf der Insel gewusst. Öffentliche wie private. Aber eben dieses ist ja bereits ein Kalkül des TERRORISMUS. Wer kann das wollen, Anschläge auf die Anwesen hinter den Friesenwällen, auf diese Strandbar oder jenes Sternerestaurant? Ich gehöre zu jener Generation, die zusehen musste, wie ein Studentenprotest über symbolische Gewalt in den Terrorismus abglitt. Bitter. Ich sehe die Kleba mit Sorge.
Vor allem aber: In wessen Namen? Ich lerne von den farbsudelnden Kleinbürgertöchtern, dass sie „die Gesellschaft“ sind, die „den Superreichen“ Grenzen zu setzen habe. Was legitimiert diese Radikalen sich als das (!) Kollektiv zu sehen und das Gewaltmonopol des Staates aufzuheben? Das Klima. Im Namen des Volkes kommt es zu Pogromen gegen jene, deren Luxus die Dürre bewirkt habe. Volkszorn. Straßenkampf. Ich bin in Sorge.
Die Grünen werden sich darum kümmern müssen, was das in ihren Vorfeldmilieus entsteht. Das sage ohne jede Häme. Bitte kümmert Euch, wenn Ihr die noch erreicht. So wie die Schwarzen sich um die Blauen und Braunen kümmern müssen. Und die Sozen um die Kommunisten. Aber das ist ja auch ein falsches Schema. Die SPD gibt an die AfD ebenso ab wie die CDU. Alle werden sich kümmern müssen. Dieser Furor ist ein Nährboden für weitergehenden Fanatismus.
Nur die FDP hat da gerade frei. Das war auch schon anders. Wo ist eigentlich deren nationalistischer Flügel geblieben? Mal abgesehen von der Rheinmetall-Dame. Ich erinnere noch den klaren Antisemitismus des Herrn Möllemann, dem Fallschirmspringer. Tempi passati. Jetzt herrscht die Lindnersche Syltfraktion. Schon wieder Sylt. Symbol wofür?
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GERTRUDE THE GROUPIE.
Es gibt sie noch, die weißen Ritter, die die Ehre retten. Und das soll dann auch jeder wissen. Insbesondere Günther, der Reporter. Dabei hilft der Original Themen Service, kurz ots. Wieder was gelernt.
In früher Jugend hörte ich amerikanischen Underground, eine Pop Music der Subkultur; insbesondere die „Mothers of Invention“ des Frank Zappa sind mir in Erinnerung. Ich konnte die Texte auswendig. Sie hatten einen besonderen Exotismus. Und dort gab es eine offensichtlich deutschstämmige Begleiterin der Rockbands namens Gertrude the Groupie. Das fand wir damals komisch.
Die Band namens Rammstein kenne ich nicht, obwohl mir in Berlin ein Handwerker erzählt, er habe für deren Sänger mal gearbeitet. Alles, was ich von Rammstein höre und über die Herrschaften, langweilt mich. Selbst jene Provokationen, die den Osten der Stadt scheinbar anmachen, sind mir zu banal, um darüber auch nur ein Wort zu verlieren. Der Handwerker, von dem ich sprach, ist ein anständiger Kerl und macht gute Arbeit. So was ist wichtig. Nicht die Peniskanone von Herrn Lindemann.
Die degoutante Band soll After-Show-Parties veranstaltet haben, auf denen junge Frauen gegen ihren Willen unter Droge gesetzt worden sein sollen und in der Folge angeblich bedrängt oder gar vergewaltigt. Das ist die schwerwiegende Verleumdung, gegen die sich der entsprechende Vortragskünstler nun mittels des berühmten Rechtsanwalts Christian Schertz vom Kuhdamm wehrt. Doktor der Rechte und Honorarprofessor in Dresden, wenn ich das richtig weiß. Promi-Anwalt. Ich war mal sein Gast.
Ich unterstütze seinen Kampf gegen den Missbrauch der sogenannten Verdachtsberichterstattung, das ist die öffentliche Vorverurteilung von Medienopfern und Objekten des Volkszorns. Ich verwahre mich auch gegen die Viktimisierung von Frauen, zumal wenn den Opfern von Gewalt auch noch eine Mitschuld unterstellt wird, was eine wirkliche Ungeheuerlichkeit ist. Ich kenne aber auch Fälle, in denen ich Zweifel an der Geschichte von Gertrud hatte. Was also ist mein Punkt?
Die Kanzlei Schertz verschickt ihre Pressemitteilung zur Mandatsübernahme im Fall Rammstein mittels „ots“. Warum das riecht, wissen nur Insider der PR. Das ist ein kommerzieller Verbreiter von Presse-Infos, der zur dpa gehört, und es bis in jedes Postfach der Republik schafft. Ein guter Laden; wir sind da auch Kunde. Der Zweck der Übung? Nicht nur Eigen-PR der Kanzlei. Gertrud soll vorsichtig sein, mit dem, was sie der Presse sagt. Und Günther, wenn er über Gertruds Geschichte schreibt.
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DER VERKEHRSUNFALL.
Der Dichter Bert Brecht hat geraten, die Dramen der Zeit zu behandeln wie Verkehrsunfälle. In der sogenannten Straßenszene solle man in aller Ruhe nachstellen, wer am Crash Schuld sei. Es geht nicht um moralische Schuld, sondern Ursachenforschung. Hypothetisch gesprochen. Folgen wir dem Rat.
Die Annahme sei: In einem Gespräch über Sexismus bei der Besetzung von Führungspositionen nennt eine hochstehende Persönlichkeit die einzige Frau im Vorstand der AG, die gerade vor ihm steht, ein „Feigenblatt“ und eine „Alibi-Tusse“; nur mal angenommen. Dann klagt er über einen Anwalt dagegen, weil er das mit der Tusse gar nicht gesagt habe. Man soll damit zugleich glauben, dass das Attribut „Feigenblatt“ in diesem Zusammenhang keine Beleidigung sei.
Was bei der Ursachenforschung nicht zu gelten hat, ist die Frage, ob der Anwalt unserer Straßenszene auch schon bei anderen Verkehrsunfällen ein Mandat hatte. Man verunglimpft Anwälte nicht wegen früherer Mandate. Sie sind Organe der Rechtspflege. Punkt. Was also hätte bei unserem Fallbeispiel der Vorwurf des intentionalen Exotismus (vulgo Feigenblatt) für Folgen in der Beurteilung der Persönlichkeitsrechte der „einzigen Frau im Vorstand“, darf man fragen. Ich würde die öffentliche Verteidigung der Dame als PR-Manager übernehmen (und es würde, glauben Sie mir, Steine regnen).
Man könnte einwenden, dass das Fallbeispiel falsch gewählt sei, ein Falschbeispiel. Nun gut. So wehre auch ich immer Hypothesen ab. Eine Verteidigung des SPD-Kanzler-Kandidaten als Charakterkopf fiele aber leichter, hätte man nicht seiner Entlassungsrede über seinen Finanzminister, den FDP-Chef Christian Lindner, lauschen müssen, die für viele Zuhörer ein Stakkato an Ehrabschneidungen war, in kaltem Kalkül niedergeschrieben und kühl vom Blatt vorgetragen. Eine Verteidigung der SPD fiele leichter, hätte der Fraktionsvorsitzende nicht das parlamentarische Wirken der CDU im Wortsinn verteufelt. Es sei das Tor zur Hölle geöffnet worden. In diesem Kontext sollte auf dem Empfang der Lobbyisten Harald Christ & Joschka Fischer im Capital Club der Kanzlerkandidat der Union als Person diskreditiert werden. Das ist der politische Kontext.
Der Kausalnexus liegt darin, dass man Friedrich Merz als Person nicht vertrauen könne. Das mag sein; ich maß mir kein Urteil an. Auch nicht auf der Geburtstagsfete von Ex-Sozi Christ mit einem Glas Wein in der Hand. Und wenn ich Herrn Scholz in der Folge dieses Verkehrsunfalls Giftzwerg nenne, so bitte ich das als Meinungsäußerung im Wahlkampf zu bewerten; ein würdiger Nachfolger von Brandt, Schmidt, Schröder ist dieser Mann jedenfalls für mich nicht.