Logbuch

QUELLENSCHUTZ.

Naive Informanten glauben, dass riskante Hinweise bei Journalisten in besten Händen seien, weil diese zur Diskretion verpflichtet. Anonymität sicher? Ein fataler Irrtum.

Ich kenne keinen Whistleblower, dem der Fehdehandschuh Glück gebracht hätte, keinen. Deshalb interessiert mich ein Urteil der geschätzten Pressekammer des Berliner Landgerichts. Ich möchte dabei nicht in die Ehrenhändel des Ex-Bild-Chefs JR reingezogen werden. Und ich gehöre nicht zum Freundeskreis des Besitzers der Berliner Zeitung HF. Und ein MD ist deutlich größer als mein sonstiger Umgang. Es geht mir nur um den Kinderglauben an den journalistischen Quellenschutz. Dazu lese ich aus der Berliner in (deren) eigener Sache.

Das Landgericht Berlin hat einen Unterlassungsantrag von Julian Reichelt gegen Holger Friedrich abgewiesen und sich in diesem Zusammenhang mit der Frage des Quellenschutzes befasst. Aus dem Beschluss geht hervor, dass es keine Zusage Friedrichs zur Geheimhaltung und daher auch keine Pflicht für ihn zum Quellenschutz gegeben habe. Das Landgericht Berlin weist darauf hin, dass eine Geheimhaltungspflicht ohne konkrete Vereinbarung nicht existiere. Zudem könne das Zeugnisverweigerungsrecht der Medien in Bezug auf Informanten nicht in eine Pflicht zur Zeugnisverweigerung umgedeutet werden, einer absoluten Geheimhaltungspflicht seien nur Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Seelsorger oder Anwälte unterworfen.

Das Gericht befand, dass es an übereinstimmenden Willenserklärungen zum Quellenschutz fehle. Das Gericht schreibt, es könne „nicht davon ausgegangen werden“, dass Reichelt erwartet habe, Holger Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zuteil werden lassen“. Reichelt „musste es – auch aufgrund seiner langjährigen einschlägigen Berufserfahrung – bekannt sein, dass insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht tätige Veröffentlichungsmedien“ wie das von Friedrich verlegte Presseerzeugnis (die Berliner Zeitung) „kein ,sicherer Hafen‘ für ihnen anvertraute Informationen und deren Quellen sind“.

Das Ende einer Posse: JR wollte über HF MD anonym diskreditieren, wovon HF MD in Kenntnis setzte, was in den Augen vieler HF als Verleger diskreditierte und nicht JR, den Heckenschützen. Dazu ist jetzt Recht gesprochen. Nicht mein Thema. Aber ich kenne einen Informanten von der Außenalster, der sich seine Anonymität in einem Vertrag, in dem natürlich sein Name stand, schriftlich von der Redaktion versichern ließ; das fand ich früher immer komisch. Jetzt nicht mehr.

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LEIDIGES SYLT.

Auf der Insel der Reichen und der Schönen werden Privatjets und Hotelbars besudelt, weil sie für die Dürre verantwortlich sind. Es sind in Wirklichkeit wohl eher Putzfrauenpensionen und Ambulanzflieger. Egal.

„Wir müssen als Gesellschaft dem zerstörerischen Luxus der Superreichen endlich eine Grenze setzen.“ Das sagt die junge Frau von der „Letzten Generation“, die die Bar des Hotels Miramar in Westerland auf Sylt mit Farbe verunstaltet. Ein abgebrocktes Familienhotel in dem abgerockten Westerland, wo, so sagt sie, Champagner und Caviar serviert werde; was ein Mythos ist, den der dortige Tourismus pflegt. Gosch ist ein Polier, der Fischbrötchen verscheuert.

Wäre ich deren Berater, ich hätte andere Locations auf der Insel gewusst. Öffentliche wie private. Aber eben dieses ist ja bereits ein Kalkül des TERRORISMUS. Wer kann das wollen, Anschläge auf die Anwesen hinter den Friesenwällen, auf diese Strandbar oder jenes Sternerestaurant? Ich gehöre zu jener Generation, die zusehen musste, wie ein Studentenprotest über symbolische Gewalt in den Terrorismus abglitt. Bitter. Ich sehe die Kleba mit Sorge.

Vor allem aber: In wessen Namen? Ich lerne von den farbsudelnden Kleinbürgertöchtern, dass sie „die Gesellschaft“ sind, die „den Superreichen“ Grenzen zu setzen habe. Was legitimiert diese Radikalen sich als das (!) Kollektiv zu sehen und das Gewaltmonopol des Staates aufzuheben? Das Klima. Im Namen des Volkes kommt es zu Pogromen gegen jene, deren Luxus die Dürre bewirkt habe. Volkszorn. Straßenkampf. Ich bin in Sorge.

Die Grünen werden sich darum kümmern müssen, was das in ihren Vorfeldmilieus entsteht. Das sage ohne jede Häme. Bitte kümmert Euch, wenn Ihr die noch erreicht. So wie die Schwarzen sich um die Blauen und Braunen kümmern müssen. Und die Sozen um die Kommunisten. Aber das ist ja auch ein falsches Schema. Die SPD gibt an die AfD ebenso ab wie die CDU. Alle werden sich kümmern müssen. Dieser Furor ist ein Nährboden für weitergehenden Fanatismus.

Nur die FDP hat da gerade frei. Das war auch schon anders. Wo ist eigentlich deren nationalistischer Flügel geblieben? Mal abgesehen von der Rheinmetall-Dame. Ich erinnere noch den klaren Antisemitismus des Herrn Möllemann, dem Fallschirmspringer. Tempi passati. Jetzt herrscht die Lindnersche Syltfraktion. Schon wieder Sylt. Symbol wofür?

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GERTRUDE THE GROUPIE.

Es gibt sie noch, die weißen Ritter, die die Ehre retten. Und das soll dann auch jeder wissen. Insbesondere Günther, der Reporter. Dabei hilft der Original Themen Service, kurz ots. Wieder was gelernt.

In früher Jugend hörte ich amerikanischen Underground, eine Pop Music der Subkultur; insbesondere die „Mothers of Invention“ des Frank Zappa sind mir in Erinnerung. Ich konnte die Texte auswendig. Sie hatten einen besonderen Exotismus. Und dort gab es eine offensichtlich deutschstämmige Begleiterin der Rockbands namens Gertrude the Groupie. Das fand wir damals komisch.

Die Band namens Rammstein kenne ich nicht, obwohl mir in Berlin ein Handwerker erzählt, er habe für deren Sänger mal gearbeitet. Alles, was ich von Rammstein höre und über die Herrschaften, langweilt mich. Selbst jene Provokationen, die den Osten der Stadt scheinbar anmachen, sind mir zu banal, um darüber auch nur ein Wort zu verlieren. Der Handwerker, von dem ich sprach, ist ein anständiger Kerl und macht gute Arbeit. So was ist wichtig. Nicht die Peniskanone von Herrn Lindemann.

Die degoutante Band soll After-Show-Parties veranstaltet haben, auf denen junge Frauen gegen ihren Willen unter Droge gesetzt worden sein sollen und in der Folge angeblich bedrängt oder gar vergewaltigt. Das ist die schwerwiegende Verleumdung, gegen die sich der entsprechende Vortragskünstler nun mittels des berühmten Rechtsanwalts Christian Schertz vom Kuhdamm wehrt. Doktor der Rechte und Honorarprofessor in Dresden, wenn ich das richtig weiß. Promi-Anwalt. Ich war mal sein Gast.

Ich unterstütze seinen Kampf gegen den Missbrauch der sogenannten Verdachtsberichterstattung, das ist die öffentliche Vorverurteilung von Medienopfern und Objekten des Volkszorns. Ich verwahre mich auch gegen die Viktimisierung von Frauen, zumal wenn den Opfern von Gewalt auch noch eine Mitschuld unterstellt wird, was eine wirkliche Ungeheuerlichkeit ist. Ich kenne aber auch Fälle, in denen ich Zweifel an der Geschichte von Gertrud hatte. Was also ist mein Punkt?

Die Kanzlei Schertz verschickt ihre Pressemitteilung zur Mandatsübernahme im Fall Rammstein mittels „ots“. Warum das riecht, wissen nur Insider der PR. Das ist ein kommerzieller Verbreiter von Presse-Infos, der zur dpa gehört, und es bis in jedes Postfach der Republik schafft. Ein guter Laden; wir sind da auch Kunde. Der Zweck der Übung? Nicht nur Eigen-PR der Kanzlei. Gertrud soll vorsichtig sein, mit dem, was sie der Presse sagt. Und Günther, wenn er über Gertruds Geschichte schreibt.

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BARBAROSSA UND ANDERE ROTHAARIGE.

Was der eine darf, darf der andere noch lange nicht. Das ist römische Rechtsordnung, ausdrücklich ironisch formuliert, versteht sich. Man gewährt seinem Gott (sagen wir dem Iovi, zu deutsch Jupiter), was dem Ochsen (lat.: bovi) verwehrt sein sollte. Iovi & bovi. Gemeint ist die Gleichheit vor dem Gesetz, die man wollen müsste, aber doch so oft vermisst. Wir leben in Zeiten, die Barbarentum wieder feiern. Barbarossa ist aus seinem Schlaf erwacht. Aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte.

Der grundhöfliche Kellner empfiehlt einen Wein, der neben mir im Regal steht und ich lese in großen Lettern „Vorfreude“ auf dem Etikett. Eine andere Flasche des gleichen Badener Erzeugers betitelt sich als „Glückspilz“. Was soll das denn? Ich nehme in stiller Verzweiflung einen Friderich Emil von Trimbach aus dem Elsass, weil ich da wenigstens weiß, was ich kriege. Nichts ist schlimmer, als wenn Winzer und Werbung aufeinandertreffen.

Es begann, soweit ich weiß, historisch mit der „Liebfraumilch“; vordergründig ein lieblicher Wein im Schatten einer Liebfrauenkirche, der es im England des Charles Dickens zu Popularität bis bei Hofe gebracht hatte. Nun hatte der Marienkult schon immer sexuelle Konnotationen, aber von der Muttergottes gestillt zu werden (und dabei blau), das hatte schon etwas gotteslästerlich Frivoles. Da Werbung alles aus der jeweils untersten Schublade kramt, wurde daraus für England Ende letzten Jahrhunderts die Süßweinmarke „Blue Nun“; jetzt also eine Braut Christi, und zwar besoffen. Geht’s noch? Das ist nur noch durch Kröver Nacktarsch zu unterbieten.

Ich will, so ich als Laie ein Etikett lese, wissen, wer das aus welcher Lage und welcher Rebsorte wann gekeltert hat. Punkt. Dann dürfen sich auch noch irgendwelche EU-Vorschriften austoben, aber im Kleingedruckten, nur dort. Ich will nicht ersatzweise Werbesprüche irgendwelcher Marketingdeppen lesen müssen, die Niveau zu Nivea verkürzen und Haribeaux zu Haribo. Nicht bei Wein. Das ist ein Sakrileg.

Wir leben heute in der 74. Generation nach der Errichtung des Großen Zauns, LIMES genannt, durch die Römer. Und spüren die Folgen noch immer. Es stehen dies- und jenseits hier die Barbaren und dort die Bürger Roms. Ein Mensch in Würde weiß von sich zu sagen: „Civis Romanus sum“, ich bin des Weinbaus kundig und Bürger Roms. Die da drüben, die Rothaarigen grunzen in ihre fettgetränkten Bärte und saufen Met, sprich Bier. Die kulturelle Teilung der Welt macht sich bis heute, bis in die 75. Generation, bemerkbar.

Es waren die Römer, die im Moseltal einen im Winter unbelaubten Südhang, der lange Sommer einzufangen wusste, also allerbesten Wein versprach, originell und zutreffend mit einem nackten Arsch verglichen. Korrekte Lagenbezeichnung. Was dem Jupiter erlaubt ist, darf der Ochse noch lange nicht. Quod licet Iovi, non licet bovi.