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ABFALL.

Debatte darüber, ob die Vollverkleidung von Frauen in der Öffentlichkeit dem Vermummungsverbot widerspricht. Boris Johnson hat sie mal „letter boxes“ genannt. Darf ich den Sikh vom Lieferdienst ein „towelhead“ nennen? Sind solche Spitznamen zulässig? Wie weit darf die Ironisierung gehen?

Abfällige Rede ist ein Teil jener gesellschaftlichen Praxis, die Mitmenschen herabsetzt. Im Englischen spricht man von „derogative remarks“. Dabei ist der Übergang vom Scherzhaften zur Diskriminierung fließend. Die Deklassierung kann so weit gehen, dass die Menschenwürde bestritten wird und der andere versklavt. Also eindeutig zu weit.

Ernstes Thema. Sklaverei, die Herabstufung Fremder zu einer Sache, über die man bedingungslos verfügen kann, ist keine abgeschlossene historische Episode, die mit dem massenhaften Missbrauch von Afrikanern auf den Plantagen weißer Großgrundbesitzer vorbei ist. Sie hält weltweit an und hat eine Kaskade von Abstufungen über die Zwangsarbeit bis hin zu Prostitution und Kindesmissbrauch. Alle Hautfarben dieser Erde auf der Täterseite.

Menschen nutzen die Unterschiede zwischen ihren Lebensstilen zu Spitznamen. Das zu verbieten, ist lebensfremd. Ich werde hier keine Reizwörter wiederholen, aber doch sagen, dass ich da einiges lustig finde. Da, wo ich herkomme, ist man „outspoken“ und nennt einen Arsch einen Arsch. Aber das ist dann ein Ritual der ironischen Verbrüderung, nicht abfällig gemeint, keine Deklassierung von Mitmenschen zu Abfall.

Denn da ist die Grenze. Jeder ist jemand.

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DAS KANN WEG.

Der deutsche Dichter Martin Walser ist verstorben. Ich habe nie eine Zeile von ihm gelesen. Er schien mir schon in seinen Posen als belanglos.

In den Nachrufen lese ich nun, dass er seine Tagebücher und Notizen als VORLASS an das Literaturarchiv in Marbach gegeben habe. Welch eine Anmaßung, einem NACHLASS präsumptuös vorgreifend, sich seiner eingebildeten Bedeutung bewusst.

Mit Marcel Reich-Ranicki soll er sich gerieben haben und Ignaz Bubis beleidigt; vergessen wir es. Mit Rudolf Augstein hatte er ein Kind, sei‘s drum. Viel Geschwurbel, nicht ein großes Wort. Darin Peter Handke ähnlich.

Wenn man bitte an den Kisten aus dem Hause Walser in Marbach einen Zettel anbringen möge, der darauf hinweist, dass ich den Inhalt für belanglos halte. Als Text schlage ich vor: „Das kann weg.“

Danke.  

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DER GLAUBE AN DIE BATTERIE.

Die Nordseezeitung informiert aus Bremerhaven über die schwimmenden Parkhäuser, in deren Ladung sich E-Autos als tickende Zeitbomben erweisen. Ruhig und kompetent. Fazit: Mit jetziger Ausrüstung sind brennende Batterien unlöschbar. Sechstausend dieser Monster mit jeweils sechstausend Autos befahren die Weltmeere.

Ich habe nie an die Batterie geglaubt. Es schien mir immer widersinnig, Fahrzeuge des Individualverkehrs vorwiegend mit einer leitungsgebundenen Energie zu betreiben, die nicht speicherbar ist. Der Umweg über Akkumulatoren setzt aufwendige Umwandlungen der Sekundärenergie Strom voraus, die eine doppelte chemische Konversion bedeutet. Das schlummernde Monster im Fahrzeugboden ist nicht ohne. Und selbst wenn ich dem traue, muss ich nichts kaufen, das um die Welt geschwommen ist.

Anders als die öffentliche Wahrnehmung fackeln E-Autos statistisch deutlich seltener ab als die mit Verbrennermotoren versehenen. Wenn der gute alte Selbstzünder brennt (pun intended), löscht das die Freiwillige Feuerwehr mit Wasser; nicht schön, aber beherrschbar. Das brennende E-Auto auf der Fähre wird das schwimmende Parkhaus versenken; für die Tiefsee vielleicht kein Problem, für das Wattenmeer schon.

Keine Versicherung der Welt wird sich ein solches Risiko aufhalsen wollen. Ein Verbot von E-Autos in Innenstadt-Parkhäusern wird kommen, weil im Schadensfall ein Fiasko vom Format 9-11 droht. Und auch im Einfamilienhaus steigt die Behaglichkeit nicht, wenn in der Doppelgarage eine Feuersbrunst schlummert, der mit dem Gartenschlauch nicht mehr beizukommen ist.

Ich bin frei von jeder Schadenfreude, finde aber doch, dass die Verteufelung des Diesels vorschnell war. Ein technisches Risiko ist immer das Produkt aus Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit. Was uns jetzt vor Ameland beschäftigt, passiert selten, aber die Schadenshöhe ist erheblich.

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EIN BISSCHEN FREIHEIT.

Da ist er wieder, dieser sperrige Begriff der fdGO. Er soll den Kern unserer Verfassung beschreiben. Das wäre ja eine wichtige Aufgabe, der man sich nicht so unbeholfen nähern sollte. Ich verstehe schon das erste Eigenschaftswort nicht: Was meint „freiheitlich“ in der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“? Oder ist es eine „freiheitlich demokratische Grundordnung“? Die Väter unserer Verfassung sprachen ein verquastes Deutsch.

Ist „freiheitlich“ eine Verkleinerungsform von „frei“ im Sinne von „ein wenig frei“? Warum ist die demokratische Grundordnung nur ein bisschen frei? Sie ist ja auch nicht nur ein bisschen rechtsstaatlich? Oder soll Demokratie nur ein klein wenig herrschen? Um diese Wortklaubereien mögen sich die Staatsrechtler kümmern, könnte man sagen. Sie sollen sagen, was liberal bedeutet; denn das ist ursprünglich gemeint.

Das mit den Experten der Verfassung hilft aber nicht. Ich traue auch den Schlapphüten bei den sogenannten Verfassungsschützern nicht. Oder den Parteipolitikern, die Grundsatzfragen zur Magd ihrer Machtgelüste machen. Nein, wir sind alle gefordert, uns eine Meinung zu bilden, wie wir leben wollen. Und das heißt dann auch, nach welchen Grundsätzen.

Deutscher ist der Inhaber eines politischen Privilegs, das der Staatsbürgerschaft, in die man geboren oder berufen werden kann, wenn man sich darum beworben hat. Mit Bio oder Rasse hat das gar nichts zu tun. Und natürlich kann man ein Leben führen, das der doppelten Staatsbürgerschaft bedarf. Deutscher, das ist ein rechtliches Privileg, das mit Pflichten verbunden ist.

Abzugrenzen von dem Völkischen der Nazis und ihrer Volksgemeinschaft, die staatlichen Terror nach ideologischen Vorgaben meinte; etwa autoritären Nationalismus der prinzipiellen Überlegenheit oder gar der Reinheit der Rasse. Es gelten immer und überall die Menschenrechte, zu vorderst das der Menschenwürde.

Was begrifflich so kompliziert klingt, wird einfach, wenn man konkret wird. Etwa der Frage des Deutschsprachigen. Wir haben drei Amtssprachen, deutsch, dänisch und sorbisch. Und aus. Zu Gericht, glaube ich, nur deutsch. Und aus. Wer Deutsch noch nicht so gut kann, kriegt einen Dolmetscher. Aber in der Regel gilt: Man spricht Deutsch. Keine Nischen. Ich finde, darauf könnte man sich einigen und zwar verbindlich. Die Schulpflicht beginnt damit. Auch das Bürgergeld. Ist das dann noch freiheitlich?