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ABFALL.

Debatte darüber, ob die Vollverkleidung von Frauen in der Öffentlichkeit dem Vermummungsverbot widerspricht. Boris Johnson hat sie mal „letter boxes“ genannt. Darf ich den Sikh vom Lieferdienst ein „towelhead“ nennen? Sind solche Spitznamen zulässig? Wie weit darf die Ironisierung gehen?

Abfällige Rede ist ein Teil jener gesellschaftlichen Praxis, die Mitmenschen herabsetzt. Im Englischen spricht man von „derogative remarks“. Dabei ist der Übergang vom Scherzhaften zur Diskriminierung fließend. Die Deklassierung kann so weit gehen, dass die Menschenwürde bestritten wird und der andere versklavt. Also eindeutig zu weit.

Ernstes Thema. Sklaverei, die Herabstufung Fremder zu einer Sache, über die man bedingungslos verfügen kann, ist keine abgeschlossene historische Episode, die mit dem massenhaften Missbrauch von Afrikanern auf den Plantagen weißer Großgrundbesitzer vorbei ist. Sie hält weltweit an und hat eine Kaskade von Abstufungen über die Zwangsarbeit bis hin zu Prostitution und Kindesmissbrauch. Alle Hautfarben dieser Erde auf der Täterseite.

Menschen nutzen die Unterschiede zwischen ihren Lebensstilen zu Spitznamen. Das zu verbieten, ist lebensfremd. Ich werde hier keine Reizwörter wiederholen, aber doch sagen, dass ich da einiges lustig finde. Da, wo ich herkomme, ist man „outspoken“ und nennt einen Arsch einen Arsch. Aber das ist dann ein Ritual der ironischen Verbrüderung, nicht abfällig gemeint, keine Deklassierung von Mitmenschen zu Abfall.

Denn da ist die Grenze. Jeder ist jemand.

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DAS KANN WEG.

Der deutsche Dichter Martin Walser ist verstorben. Ich habe nie eine Zeile von ihm gelesen. Er schien mir schon in seinen Posen als belanglos.

In den Nachrufen lese ich nun, dass er seine Tagebücher und Notizen als VORLASS an das Literaturarchiv in Marbach gegeben habe. Welch eine Anmaßung, einem NACHLASS präsumptuös vorgreifend, sich seiner eingebildeten Bedeutung bewusst.

Mit Marcel Reich-Ranicki soll er sich gerieben haben und Ignaz Bubis beleidigt; vergessen wir es. Mit Rudolf Augstein hatte er ein Kind, sei‘s drum. Viel Geschwurbel, nicht ein großes Wort. Darin Peter Handke ähnlich.

Wenn man bitte an den Kisten aus dem Hause Walser in Marbach einen Zettel anbringen möge, der darauf hinweist, dass ich den Inhalt für belanglos halte. Als Text schlage ich vor: „Das kann weg.“

Danke.  

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DER GLAUBE AN DIE BATTERIE.

Die Nordseezeitung informiert aus Bremerhaven über die schwimmenden Parkhäuser, in deren Ladung sich E-Autos als tickende Zeitbomben erweisen. Ruhig und kompetent. Fazit: Mit jetziger Ausrüstung sind brennende Batterien unlöschbar. Sechstausend dieser Monster mit jeweils sechstausend Autos befahren die Weltmeere.

Ich habe nie an die Batterie geglaubt. Es schien mir immer widersinnig, Fahrzeuge des Individualverkehrs vorwiegend mit einer leitungsgebundenen Energie zu betreiben, die nicht speicherbar ist. Der Umweg über Akkumulatoren setzt aufwendige Umwandlungen der Sekundärenergie Strom voraus, die eine doppelte chemische Konversion bedeutet. Das schlummernde Monster im Fahrzeugboden ist nicht ohne. Und selbst wenn ich dem traue, muss ich nichts kaufen, das um die Welt geschwommen ist.

Anders als die öffentliche Wahrnehmung fackeln E-Autos statistisch deutlich seltener ab als die mit Verbrennermotoren versehenen. Wenn der gute alte Selbstzünder brennt (pun intended), löscht das die Freiwillige Feuerwehr mit Wasser; nicht schön, aber beherrschbar. Das brennende E-Auto auf der Fähre wird das schwimmende Parkhaus versenken; für die Tiefsee vielleicht kein Problem, für das Wattenmeer schon.

Keine Versicherung der Welt wird sich ein solches Risiko aufhalsen wollen. Ein Verbot von E-Autos in Innenstadt-Parkhäusern wird kommen, weil im Schadensfall ein Fiasko vom Format 9-11 droht. Und auch im Einfamilienhaus steigt die Behaglichkeit nicht, wenn in der Doppelgarage eine Feuersbrunst schlummert, der mit dem Gartenschlauch nicht mehr beizukommen ist.

Ich bin frei von jeder Schadenfreude, finde aber doch, dass die Verteufelung des Diesels vorschnell war. Ein technisches Risiko ist immer das Produkt aus Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit. Was uns jetzt vor Ameland beschäftigt, passiert selten, aber die Schadenshöhe ist erheblich.

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VERFASSUNGSSCHUTZ.

Die politischen Parteien streiten sich um die Besetzung eines hohen Gerichts; die Kandidaten dafür müssen im Parlament mit großer Mehrheit gewählt werden, damit keine seltenen Vögel in die Robe kommen. Da wäre es klug, solche Juristen vorzuschlagen, deren Persönlichkeit und bisheriges Wirken gesichert eine breite Zustimmung findet. Das ist mit einer einzelnen Dame nicht gelungen. Der Rest sind Intrigen und Gezänk.

Das Verfassungsgericht, um das es hier geht, hält sich selbst für unser höchstes Gremium; im Amerikanischen deshalb „Supreme Court“ genannt. Es soll die Rechte der Parlamente beschneiden dürfen, indem es deren Entscheidungen widerrufen kann, wenn es sie im Widerspruch zur Verfassung sieht. Man kann das als das Recht sehen, die Gewaltenteilung aufzuheben. Ich sehe diese Institution ohnehin eher kritisch. Soviel Macht möchte man aber auf keinen Fall bei schrägen Vögeln sehen.

Es könnte eine gewisse Weisheit darin liegen, die Roten Roben nach parteipolitischem Proporz zu verteilen, aber immer zu verlangen, dass auch die anderen Entsender der jeweiligen Wahl der Person nach zustimmen müssen. Wg. Vermeidung brauner oder blauer Vögel in roter Robe. Die Ernennung bleibt dann trotzdem ein Politikum, aber mit einer gewissen Chance, dass Mitte und Maß sachwalten. So wie bei einer Änderung der Verfassung, wo es eine breite Mehrheit im Parlament braucht.

So könnte das alles also abgehandelt werden, was der widerwärtige Jens Spahn zur Schmierenkomödie verkommen lässt, wohl auch um von seiner Amtsführung als Gesundheitsminister und seinen privaten Aventüren abzulenken. Ich stimme dem BILD-Autor Peter Tiede zu, der ihn in klaren Worten in den Senkel stellt.