Logbuch

Der BILD-Chef strauchelt. Da handeln seine Kollegen bei anderen Blättern nach dem Motto: „Strauchelnde nicht stützen, sondern stoßen!“ So zynisch ist JOURNALISMUS. Ich will jetzt erwähnen, dass ich Julian R. was schulde. Er hat mein komplettes Uni-Seminar zu sich in die Redaktion eingeladen und uns sehr zuvorkommend behandelt. Ein BILDUNGSERLEBNIS für die Studentinnen und Studenten; hätte er nicht gemusst, hat er aber gemacht. Klasse! Nach dem Termin im Treppenhaus bittet er drei Kommilitoninnen, die den dort rumpelnden Paternoster zu meiden suchen, zu sich in die Aufzugskabine. Ich scherze noch, dass ich schon immer mal mit dem SPRINGER-Aufzug nach unten wollte (ein „in-joke“), als er die mitreisenden Damen ermuntert, sich bei ihm um ein Praktikum zu bewerben. Und ich denke: „Loses Mundwerk, gefällt mir, nicht schlecht!“ Die Episode war nett und ohne jede Peinlichkeit; ich war ja dabei. Aber, denke ich heute, mit den Augen des Teufels betrachtet... Mir imponiert nicht, wie zurzeit die Kollegen des BOULEVARD-CHEFS aus anderen Redaktionen ihn, den Strauchelnden, noch stoßen. Und dann erinnere ich mich noch an einen Abend im BORCHARDT, als er mit dem amtierenden Bundesaußenminister am Nachbartisch saß und es nicht er war, der devot die Demutsgesten absonderte. Heiko, genannt DER ANZUG, versuchte sich darin. Aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte. Übrigens war die Presseerklärung von SPRINGER zur Suspendierung des Julian R. von EDDA FELS herausgegeben; eine geschätzte Kollegin meiner Profession, eine Pressesprecherin, die auf diesem Stuhl bei Springer mindestens zwanzig, wenn nicht fünfundzwanzig Jahre sitzen muss. Fels in der Brandung.

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GEBURTSTAG.

Eigentlich müsste die Wiederkehr des Tages der Geburt der Mutter zur Ehre gereichen, nicht dem Kind. Sie hieß Anneliese und war eine herzensgute Frau; später für den Heranwachsenden auch mal eine Nervensäge. Also: am 13. in den Iden des März 1952 wurde der örtliche Knappschaftsarzt, ein Dr. Steinhäuser aus Oberhausen-Buschhausen, von der Hebamme verlangt durch den eilends radfahrenden Kindsvater nächtens zu einer komplikativen Hausgeburt gebeten, ging dann doch gut; seitdem bin ich, man ahnt es, dabei. Ihr sei Dank.

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VOR GOTT.

So soll unsere Verfassung gefasst sein, sprich das GRUNDGESETZ. Sagt mir ein geneigter Leser. Vor Gott? Also im Sinne seiner Stellvertreter auf Erden? Der Staat hat der Religion zu folgen? Das meint ja im ursprünglichen Sinne katholisch: Die wahre, also einzige, weil einzig wahre Lehre. Dies stehe so in der Verfassung, dem GRUNDGESETZ, sagt mir der geneigte Leser. Ach. Von Bad Hersfeld nach Weimar (A4 Fahrtrichtung Dresden, Höhe Eisenach-Ost) an der Wartburg vorbeifahrend höre ich Luthers laute Stimme: SOLA GRATIA, SOLA SCRIPTURA. Nur aus Gnade werden wir selig! Nur das Wort (das Wort Jesu, nicht das der Kirche) soll gelten! Da war Luther recht entschieden. Gegen den Papst wie gegen den Fürsten. Mit beiden lag er im Streit. Dem Staat, was des Staates ist; und dem Himmel, was des Himmels ist. Martin Luther bedürfte der Beobachtung durch den Verfassungsschutz, hätte mein geneigter Leser Recht. Mir imponiert, wie strikt Kirchen und Staat in Frankreich getrennt sind. Strikter als bei uns. Der Staat hat dort keine Religion, gar keine. Die Menschen jedwede. Das gefällt nur jenen nicht, die aus ihrer eigenen Rechtgläubigkeit Herrschaft über Andersgläubige ableiten wollen. Religion aber ist, um es glatt zu schneiden, eine Privatangelegenheit.

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VERFASSUNGSSCHUTZ.

Die politischen Parteien streiten sich um die Besetzung eines hohen Gerichts; die Kandidaten dafür müssen im Parlament mit großer Mehrheit gewählt werden, damit keine seltenen Vögel in die Robe kommen. Da wäre es klug, solche Juristen vorzuschlagen, deren Persönlichkeit und bisheriges Wirken gesichert eine breite Zustimmung findet. Das ist mit einer einzelnen Dame nicht gelungen. Der Rest sind Intrigen und Gezänk.

Das Verfassungsgericht, um das es hier geht, hält sich selbst für unser höchstes Gremium; im Amerikanischen deshalb „Supreme Court“ genannt. Es soll die Rechte der Parlamente beschneiden dürfen, indem es deren Entscheidungen widerrufen kann, wenn es sie im Widerspruch zur Verfassung sieht. Man kann das als das Recht sehen, die Gewaltenteilung aufzuheben. Ich sehe diese Institution ohnehin eher kritisch. Soviel Macht möchte man aber auf keinen Fall bei schrägen Vögeln sehen.

Es könnte eine gewisse Weisheit darin liegen, die Roten Roben nach parteipolitischem Proporz zu verteilen, aber immer zu verlangen, dass auch die anderen Entsender der jeweiligen Wahl der Person nach zustimmen müssen. Wg. Vermeidung brauner oder blauer Vögel in roter Robe. Die Ernennung bleibt dann trotzdem ein Politikum, aber mit einer gewissen Chance, dass Mitte und Maß sachwalten. So wie bei einer Änderung der Verfassung, wo es eine breite Mehrheit im Parlament braucht.

So könnte das alles also abgehandelt werden, was der widerwärtige Jens Spahn zur Schmierenkomödie verkommen lässt, wohl auch um von seiner Amtsführung als Gesundheitsminister und seinen privaten Aventüren abzulenken. Ich stimme dem BILD-Autor Peter Tiede zu, der ihn in klaren Worten in den Senkel stellt.