Logbuch
DIE GUTE STUBE.
An den Wohnungen der Menschen erkennt man ihren Charakter. Am Wohnzimmer ihre Kultur. Meist die Abwesenheit von beidem. Es hat ja der schwedische Ramsch namens Ikea angefangen, die Unwirtlichkeit der Behausungen mit allerlei Tand aufzuhübschen. Wer tief leiden möchte, schaut sich in TV-Sender „home & garden“ an, wie die Amis aus getackerten Pressholzhütten kleine Schlösser zu gestalten vorgeben; in den Küchen ist der Block in der Raummitte das absolute Non-plus-Ultra. Im Grunde hat der nächste Wirbelsturm, der das in einen Bretterhaufen zerlegt, Recht.
Es gab sie mal, die gute Stube als Ausweis kleinbürgerlicher Gediegenheit. Sie war eigens zu Zwecken der Repräsentation eingerichtet; in vielen Haushalten die Woche über zugesperrt, um am Sonntag dem Familienbesuch als Spielstätte bürgerlicher Sittsamkeit zu dienen. Selten auch Ort von Feiern, die über Pflaumenkuchen und Eierlikör zu spießigen Besäufnissen führten. Eiche-satt-Imitate im Gelsenkirchener Barock. Oder Pippi-Langstrumpf aus Polenfichte mit Teelicht. Gibt es sie schon, die Kulturgeschichte des Wohnzimmers?
Mein Interesse gilt einem anderen Raum, der, gerade weil verborgen, viel mehr über unsere Alltagskultur sagt. Ich folge da dem Diktum des großen Raymond Chandler, dass das Einzige, was einem Mann nach zwanzig Jahren Ehe bleibe, eine Werkbank in der Garage sei. Hierzulande, da die Häuser keine Hütten sind, sondern gegründet, da ist es der Keller. Zeig mir Deinen Werkraum im Keller und ich sage Dir, wes Geistes Kind Du bist. Der Hobbyraum, der ist der wahre Kulturspiegel. Noch genauer, der Zustand des Werkzeuges.
Der Mensch ist nur Mensch, wo er bastelt; in wirklichen Leben sind dies zumeist Reparaturen. Aber auch hier, im Seelenort wahrer Männer (und Frauen, eh klar) gibt es Höllen. Ich sage nur: Partykeller mit Tresen. Tiefer kann man nicht sinken. Würde ich über den nächsten Bundeskanzler zu entscheiden haben, dürften die Bewerber mir ihren Keller zeigen.
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LEBERWURST.
Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.
Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.
„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.
Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.
Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?
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DA BIN ICH KEIN FAN VON.
Mit einem Berufskollegen rede ich über einen Mandanten, der seine Position als leitender Angestellter aufgegeben hat, um kaufmännische Verantwortung für einen Fußballverein zu übernehmen. Mich erstaunt das, auch aus Wertschätzung dem Mandanten gegenüber. Meinen Kollegen nicht. Es ginge schließlich um „Mönschenglattbach, die Borussen“; ich weiß nicht mal, wo das liegt. Vermutlich im Rheinischen, weshalb der Hinweis auf Preußen (lat. borussia) irreführend ist.
Ich habe mal bei der Autofertigung gearbeitet, die dem VfL Wolfsburg beigegeben ist, und für meinen Sohn ein Auto aus der Presseflotte gesucht, das dort verfügbar, sprich überflüssig war. Man gab mir einen Golf mit dem Code „RS“ irgendwas. Das erwies sich als Schnäppchen; die Karre war hochgerüstet mit allem, was technisch überhaupt geht. Ich frage nach; sagt mein Mitarbeiter, ein Glattbach-Fan: „Den haben wir für den Trainer von Borussia gebaut! Der wollte ihn dann aber nicht.“ Ich lerne, wo Gott wohnt.
Der PR-Profi, mit dem ich über den übergelaufenen Topmanager rede, gesteht mir, dass er Fan sei. Er gibt zu erkennen, dass auch er einem Ruf des Vereins folgen würde. Ich habe von Fusseck keine Ahnung und bin durch die Summen, mit denen dort der Sklavenhandel von Torschützen organisiert wird, irritiert. Das riecht für mich nach OK. Zudem wüsste ich nicht, warum ich meine Wochenenden mit Horden besoffener Proleten verbringen sollte. Ja, ich weiß, und ich war auch schon im VIP-Bereich in Leverkusen, Gesellenkirchen, der KdF-Stadt und München; boring.
In Berlin muss ich Debatten meines Gastronoms über eine gewisse Hertha aushalten. Auf dem Land hat ein Nachbar eine übergroße Fahne von Bayer München ganzjährig gehisst. Die Fankultur ist eine Vulgärreligion bindungsloser Deppen, die die arbeitsfreie Zeit nicht sinnvoll zu gestalten wissen. Fan? Das Wort kommt aus dem Lateinischen und meint den Fanatiker, einen übermotivierten Verehrer von Ritualen der Leibeserziehung. Ich sage das meinem Freund, der mich mitleidig anschaut. So als fehle mir was. Mir fehlt nix und ich bin kein Fan von niemand nicht. Schön, dass wir mal drüber geredet haben.
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TITELEI.
Man sagt ja der österreichischen Kaffeehauskultur nach, dass sie titelsüchtig sei. Nix gegen Ösis. Das wirkliche Übel liegt nämlich in der Inflation der Titel selbst. Inflation ist Entwertung. Sagen wir Papiergeld gegen Gold. Schlimmer: Krypto-Titelei.
Adelstitel sind nur noch Namensbestandteil und tragen einen Hauch Halbwelt. Also beginnt der Run auf die Epauletten des Akademischen. Da ist aber nicht jede Hochschule auch eine wirkliche Universität. Wir schließen die internationale Inflation als erstes aus unserer Betrachtung aus. In einem Schauprozess in Hamburg wirkt laut Boulevard ein Anwalt mit Professorentitel aus Peru; geschenkt.
Eine regelrechte Universität ist qualitativ etwas anderes als eine „University of Applied Science“, auch Fachhochschule genannt. Hier tätige Professoren sind promovierte Fachleute mit erfolgreicher Berufspraxis, die aus diesem doppelten Fundus schöpfen. Der Theorie nach. Inzwischen ist eine geschickte Umgehung beider Voraussetzungen nicht mehr die Ausnahme. Die Fachhochschulen werden zu besseren Berufsschulen; aber zu Berufsschule plus ist am Schluss noch was anzumerken.
Vielen Professoren sind nicht habilitiert und haben den Titel durch einen Lehrauftrag ergattert. Sie hießen korrekt eigentlich Honorarprofessor; was der Berliner Prommi-Anwalt geschickter umschifft als sein Kollege aus Peru in den Anden. Das ist immer der Lackmustest: Hat der Herr Professor eine Venia Legendi, ist etwa Privatdozent (PD), und ist in einem Verfahren berufen? Das muss nicht immer so sein und hat auch dann seine akademische Ordnung; aber ich sage ja nur, die nennen sich zurecht Univ.-Prof.
So selten echte Habilitationen geworden sind, so häufig wurden Promotionen. Der Onkel Doktor ist in der Medizin Legion. Den Scheffarzt immer ein Prof. Aber bei den Geisteswissenschaften hält sie noch, die Promotionsordnung. Natürlich gibt es auch hier Ehrendoktoren (humoris causa) und die Peru-Variante. Ich selbst habe mir mal einen Professoren- wie Doktortitel in Metaphysik (sic) bei einer amerikanischen Kirchen-Uni gekauft; hängt im Büro in der Küche zum allgemeinen Amüsemang.
Jetzt zu den Berufsschulen plus, zu denen die FHs verkommen; das ist ungerecht. Der Studienrat hat eine ordentliche Assessorenausbildung und ein Zweites Staatsexamen. Ich selbst habe meinen Assessorentitel früher trotz allgemeinem Amüsemang geführt. Nichts gegen Studienräte! Zwei Staatsexamen, das haben die frisch promovierten Praktikantinnen auf ihren mit Fortune ergatterten Leerstühlen an den einschlägigen Flachhochschulen nicht vorzuweisen. Also wären, mit den Augen des Teufels betrachtet, solche FH eigentlich Berufsschule minus. Ich kenne aber viele, sehr gute FHs und profunde Wissenschaftler dort, von denen ich einiges gelernt habe. Honi soit…