Logbuch

DIE GUTE STUBE.

An den Wohnungen der Menschen erkennt man ihren Charakter. Am Wohnzimmer ihre Kultur. Meist die Abwesenheit von beidem. Es hat ja der schwedische Ramsch namens Ikea angefangen, die Unwirtlichkeit der Behausungen mit allerlei Tand aufzuhübschen. Wer tief leiden möchte, schaut sich in TV-Sender „home & garden“ an, wie die Amis aus getackerten Pressholzhütten kleine Schlösser zu gestalten vorgeben; in den Küchen ist der Block in der Raummitte das absolute Non-plus-Ultra. Im Grunde hat der nächste Wirbelsturm, der das in einen Bretterhaufen zerlegt, Recht.

Es gab sie mal, die gute Stube als Ausweis kleinbürgerlicher Gediegenheit. Sie war eigens zu Zwecken der Repräsentation eingerichtet; in vielen Haushalten die Woche über zugesperrt, um am Sonntag dem Familienbesuch als Spielstätte bürgerlicher Sittsamkeit zu dienen. Selten auch Ort von Feiern, die über Pflaumenkuchen und Eierlikör zu spießigen Besäufnissen führten. Eiche-satt-Imitate im Gelsenkirchener Barock. Oder Pippi-Langstrumpf aus Polenfichte mit Teelicht. Gibt es sie schon, die Kulturgeschichte des Wohnzimmers?

Mein Interesse gilt einem anderen Raum, der, gerade weil verborgen, viel mehr über unsere Alltagskultur sagt. Ich folge da dem Diktum des großen Raymond Chandler, dass das Einzige, was einem Mann nach zwanzig Jahren Ehe bleibe, eine Werkbank in der Garage sei. Hierzulande, da die Häuser keine Hütten sind, sondern gegründet, da ist es der Keller. Zeig mir Deinen Werkraum im Keller und ich sage Dir, wes Geistes Kind Du bist. Der Hobbyraum, der ist der wahre Kulturspiegel. Noch genauer, der Zustand des Werkzeuges.

Der Mensch ist nur Mensch, wo er bastelt; in wirklichen Leben sind dies zumeist Reparaturen. Aber auch hier, im Seelenort wahrer Männer (und Frauen, eh klar) gibt es Höllen. Ich sage nur: Partykeller mit Tresen. Tiefer kann man nicht sinken. Würde ich über den nächsten Bundeskanzler zu entscheiden haben, dürften die Bewerber mir ihren Keller zeigen.

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LEBERWURST.

Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.

Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.

„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.

Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.

Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?

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DA BIN ICH KEIN FAN VON.

Mit einem Berufskollegen rede ich über einen Mandanten, der seine Position als leitender Angestellter aufgegeben hat, um kaufmännische Verantwortung für einen Fußballverein zu übernehmen. Mich erstaunt das, auch aus Wertschätzung dem Mandanten gegenüber. Meinen Kollegen nicht. Es ginge schließlich um „Mönschenglattbach, die Borussen“; ich weiß nicht mal, wo das liegt. Vermutlich im Rheinischen, weshalb der Hinweis auf Preußen (lat. borussia) irreführend ist.

Ich habe mal bei der Autofertigung gearbeitet, die dem VfL Wolfsburg beigegeben ist, und für meinen Sohn ein Auto aus der Presseflotte gesucht, das dort verfügbar, sprich überflüssig war. Man gab mir einen Golf mit dem Code „RS“ irgendwas. Das erwies sich als Schnäppchen; die Karre war hochgerüstet mit allem, was technisch überhaupt geht. Ich frage nach; sagt mein Mitarbeiter, ein Glattbach-Fan: „Den haben wir für den Trainer von Borussia gebaut! Der wollte ihn dann aber nicht.“ Ich lerne, wo Gott wohnt.

Der PR-Profi, mit dem ich über den übergelaufenen Topmanager rede, gesteht mir, dass er Fan sei. Er gibt zu erkennen, dass auch er einem Ruf des Vereins folgen würde. Ich habe von Fusseck keine Ahnung und bin durch die Summen, mit denen dort der Sklavenhandel von Torschützen organisiert wird, irritiert. Das riecht für mich nach OK. Zudem wüsste ich nicht, warum ich meine Wochenenden mit Horden besoffener Proleten verbringen sollte. Ja, ich weiß, und ich war auch schon im VIP-Bereich in Leverkusen, Gesellenkirchen, der KdF-Stadt und München; boring.

In Berlin muss ich Debatten meines Gastronoms über eine gewisse Hertha aushalten. Auf dem Land hat ein Nachbar eine übergroße Fahne von Bayer München ganzjährig gehisst. Die Fankultur ist eine Vulgärreligion bindungsloser Deppen, die die arbeitsfreie Zeit nicht sinnvoll zu gestalten wissen. Fan? Das Wort kommt aus dem Lateinischen und meint den Fanatiker, einen übermotivierten Verehrer von Ritualen der Leibeserziehung. Ich sage das meinem Freund, der mich mitleidig anschaut. So als fehle mir was. Mir fehlt nix und ich bin kein Fan von niemand nicht. Schön, dass wir mal drüber geredet haben.

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VOR DEM GESETZ.

Im Dunkeln ist gut Munkeln. Man fragt mich, was LITIGATION PR sei. Der englische Begriff meint Öffentlichkeitsarbeit bei einem Rechtsstreit. Erinnern wir juristischen Laien uns bitte an die Innenarchitektur eines Gerichtssaals. Da gibt es die Bank der Staatsanwaltschaft, die die Anklage vertritt; und gegenüber die Verteidigung, die dem Beklagten zur Seite steht. Hier agieren gelegentlich auch Staranwälte, unter Umständen sogar aus Peru in den Anden. Vorne groß, ebenso erhoben wie erhaben, die Richter, unter Umständen mit Schöffen. Im Saal, wenn zugelassen, die Öffentlichkeit, oft eben auch die Presse. Wo sitzt in dieser courtroom scene die Litigation-Fraktion? Auf dem Gang. Im Foyer. In der Lobby. Der Gerichtskantine. Did I make myself clear?

Ich schätze Gerichtsreporter sehr. Sie geben der Öffentlichkeit ein Bild von dem, was bei Gericht passiert. Der Laie soll das Verfahren begreifen, dessen Regeln nicht trivial sind. Und am Ende darf sich das Publikum dank ihrer Berichterstattung ein Urteil bilden, ob nicht nur Recht gesprochen wurde, sondern auch Gerechtigkeit herrscht. Ich nenne hier zwei Namen großer Publizisten dieser wichtigen Disziplin: Gerhard Mauz und Gisela Friedrichsen. Mit beiden habe ich mal ein langes Interview geführt. Zu dessen genius loci komme ich noch.

Was macht der Schlemiel in der Lobby? Welche Rolle ist noch offen? Ist er eine verdeckte Waffe der Verteidigung? Dass die Staatsanwaltschaft sich eine PR-Agentur leisten kann, ist ausgeschlossen; braucht sie auch nicht. Hier heißt das Verfahren der Wahl angeblich verdeckte Akteneinsicht (behauptete mir gegenüber vor Jahren mal ein frustrierter Verteidiger in München). Dass der PR-Mops dem Richter eine Urteilsbegründung diktiert oder das Urteil selbst, das glaubt auch keiner, der bei Verstand. Was also macht er? Ich habe ihn gefragt. Er verhindert eine öffentliche Vorverurteilung. Das wäre ja aller Ehre wert. Respekt, Herr Kollege.

Ich habe das Interview mit Mauz und Friedrichsen damals übrigens in Hamburg am Rothenbaum im Hotel Élysée geführt. Der Laden gehört Eugen Block, dem Steak-Haus-Besitzer. Bestes Rindfleisch. Premium Steaks. Heute verkehre ich da nicht mehr. Man geht da laut besseren Kreisen nicht mehr hin. Ich müsste mir für ein Gespräch mit den Nachfolgern von Mauz und Friedrichsen einen anderen Ort suchen. Did I make myself clear?