Logbuch
FÜRSORGEPFLICHT.
Wenn ich der König von Deutschland wär, trällert es aus dem Radio. Solche Machtwünsche liegen mir fern. Ich will nicht mal Kanzler werden. Das wollen wenige, die die Bürde des Amtes kennen.
Wenn ich der Chef der Süddeutschen Zeitung wär, sprich gewesen wär, bevor das Blatt ins Bergfreie fiel, dann hätte ich mich auf meine Fürsorgepflichten besonnen. Wenn Chef sein Arbeitgeber meint, dann hat man seine Mitarbeiter nicht nur zu fordern, sondern manchmal auch vor sich selbst zu schützen. Das gilt für alle, also die Redaktion, vor allem aber einzelne.
Wenn Chef sein Vorstand heißt, dann hat man das anvertraute Wirtschaftsgut zu schützen; dazu gehört auch die Reputation. Insbesondere wenn die Reputation das eigentliche Geschäftsmodell darstellt. Man setzt sein Blatt nicht durch gedrechselte Halbwahrheiten dem stillen Spott aus.
Wenn Chef sein Vorbild meint, dann ist man bei schlechtem Wetter und unter Beschuss als Kugelfang gefordert. Man stellt sich vor seine Leute und die Mission. Verzagte Feigheit adelt den Feldherrn nicht.
Mehr habe ich nicht anzumerken. Ich bin kein Insider und habe nun wahrlich niemanden zu tadeln. Wenn das alles aber am Ende nicht gelingt, warum auch immer, würde ich nicht mehr Chef sein wollen. Tschö mit öh!
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PUBLIC RELATIONS.
Dem Medienrechtsanwalt Christian Schertz widmete die ARD ein umfängliches Porträt, das ihn als Anwalt juristisch wie moralisch in hohem Ton würdigt. Nicht nur Kanzlei-Werbung, geradezu eine Hagiographie. Ich gönne ihm das, Neid ist mir nicht gegeben. Oft schafft er tatsächlich Recht.
Schertz wird weitgehend gerühmt. Seine Briefe seien gefürchtet, noch mehr aber ginge Wirkung von den Dingen aus, die er im Verborgenen tue. Und er stehe auf der Seite des Guten; manchmal wählt er selbst, was das Böse ist, gegen das er dann auch als Informant wirke. Ein Loblied mit einer solchen Emphase, dass man staunt, was im Öffentlich-Rechtlichen alles möglich ist.
Ich sage dazu nichts. Weil ich zu nah dran bin. Ich habe andere Kanzleien des Presserechts kennengelernt und schätze andere Anwälte dieser Disziplin; einem schulde ich sogar was. Erwähnenswert wäre allenfalls der Januskopf des Redaktionsleiters der ZEIT, der sich auch hier als Warner und Wahrer zu inszenieren weiß, während es Thema ist, dass der Anwalt sein Kampagnengehilfe war. Auch das werde ich nicht durch Tadel ehren.
Erwähnenswert erscheint mir, dass in diesem Stück Rechtsanwälte wie Redakteure mit der größten Selbstverständlichkeit als PR-Manager agieren. Sie sind es, sie tun es, aber sie sagen es nicht. Es macht sich süß und ehrenvoll PR, wenn eine Robe am Haken hängt oder eine Haltung. Asinus asino pulcher.
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TAUBENSCHISS.
Zu Pfingsten feiert man, wenn gebildet, Völkerverständigung; und das ist mehr als Dolmetschen. Für die christlichen Seelen unter uns, die noch bibelfest sind, ist das das Ausgießen des Heiligen Geistes in der Urkirche fünfzig Tage nach Ostern mittels Taube. Versteht kein Mensch. Die Urgemeinde findet zusammen; man versteht einander, obwohl man ganz unterschiedlicher Muttersprache war. Der Grieche nennt das XENOGLOSSIE. Der Gläubige spricht nicht, es spricht aus ihm und alle verstehen es. Eigentlich ist es die initiale Indoktrination.
Während ich in meinem Katechumenenwissen um die Taube krame, sehe ich im Fernsehen Bilder von diesen Demos mit Palästinaflaggen und den notorischen Tüchern. Eine arabisch anmutende junge Frau mit Pallituch hält ein Plakat hoch, auf dem das Wort WERTEDIKTATUR steht. Das ist so dumm nicht. Unsere Rechtsordnung, die Verfassung also, beruht auf einem absolut gesetzten WERT, der allerdings wirklich schwammig ist, auf einem unbestimmten Rechtsbegriff: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dazu fehlt auch dem Kalifen das Recht.
Die Annahme von unveräußerlichen Menschenrechten ist die politische Taube der Moderne, der Heilige Geist der Verfassung. Steht zuerst 1776 in der Unabhängigkeitserklärung der abtrünnigen Kolonien Amerikas und vor 75 Jahren dann wieder im deutschen Grundgesetz. Der Geist dieser Moderne beruht auf einer Hypothese; das muss man einräumen. Die Annahme ist das Selbstbestimmungsrecht des Menschen. Diese Würde zu achten und zu schützen, das ist die Aufgabe aller staatlichen Gewalt. Weil das so gesetzt wird, bin ich bereit, es eine WERTEDIKTATUR zu nennen. Ja, daran kommt man nicht vorbei, wenn man hier bleiben will.
Würde also. Für alle? Auch für Frauen? Auch für Ungläubige? Auch für Gestrauchelte? Auch für Juden? Oder Hongkong-Chinesen? Und unveräußerlich? Das kann der Fremde also nicht durch seine eigene Würdelosigkeit verwirken? Nicht mal der Feind? Eine ziemliche Zumutung, die Taube zu Pfingsten.
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VOR DEM GESETZ.
Im Dunkeln ist gut Munkeln. Man fragt mich, was LITIGATION PR sei. Der englische Begriff meint Öffentlichkeitsarbeit bei einem Rechtsstreit. Erinnern wir juristischen Laien uns bitte an die Innenarchitektur eines Gerichtssaals. Da gibt es die Bank der Staatsanwaltschaft, die die Anklage vertritt; und gegenüber die Verteidigung, die dem Beklagten zur Seite steht. Hier agieren gelegentlich auch Staranwälte, unter Umständen sogar aus Peru in den Anden. Vorne groß, ebenso erhoben wie erhaben, die Richter, unter Umständen mit Schöffen. Im Saal, wenn zugelassen, die Öffentlichkeit, oft eben auch die Presse. Wo sitzt in dieser courtroom scene die Litigation-Fraktion? Auf dem Gang. Im Foyer. In der Lobby. Der Gerichtskantine. Did I make myself clear?
Ich schätze Gerichtsreporter sehr. Sie geben der Öffentlichkeit ein Bild von dem, was bei Gericht passiert. Der Laie soll das Verfahren begreifen, dessen Regeln nicht trivial sind. Und am Ende darf sich das Publikum dank ihrer Berichterstattung ein Urteil bilden, ob nicht nur Recht gesprochen wurde, sondern auch Gerechtigkeit herrscht. Ich nenne hier zwei Namen großer Publizisten dieser wichtigen Disziplin: Gerhard Mauz und Gisela Friedrichsen. Mit beiden habe ich mal ein langes Interview geführt. Zu dessen genius loci komme ich noch.
Was macht der Schlemiel in der Lobby? Welche Rolle ist noch offen? Ist er eine verdeckte Waffe der Verteidigung? Dass die Staatsanwaltschaft sich eine PR-Agentur leisten kann, ist ausgeschlossen; braucht sie auch nicht. Hier heißt das Verfahren der Wahl angeblich verdeckte Akteneinsicht (behauptete mir gegenüber vor Jahren mal ein frustrierter Verteidiger in München). Dass der PR-Mops dem Richter eine Urteilsbegründung diktiert oder das Urteil selbst, das glaubt auch keiner, der bei Verstand. Was also macht er? Ich habe ihn gefragt. Er verhindert eine öffentliche Vorverurteilung. Das wäre ja aller Ehre wert. Respekt, Herr Kollege.
Ich habe das Interview mit Mauz und Friedrichsen damals übrigens in Hamburg am Rothenbaum im Hotel Élysée geführt. Der Laden gehört Eugen Block, dem Steak-Haus-Besitzer. Bestes Rindfleisch. Premium Steaks. Heute verkehre ich da nicht mehr. Man geht da laut besseren Kreisen nicht mehr hin. Ich müsste mir für ein Gespräch mit den Nachfolgern von Mauz und Friedrichsen einen anderen Ort suchen. Did I make myself clear?