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CHARAKTERLEHRE.

Drei Lesefrüchte aus den Feuilletons. Shakespeare war Charakterologe. Er legte seine Stücke auf eine möglichst spektakuläre Darstellung von Charakteren an. Falstaff war so einer, der fette, harttrinkende und raufsüchtige Soldat. Da ein Publikumserfolg, schrieb er ihn gleich in mehrere Stücke rein. Er machte Kasse, der Falstaff. So ist das Werk des Elisabethaners vor allem ein Kabinett kruder Charaktere.

Der französische Romanschriftsteller Balzac hatte den Ehrgeiz das ganze Paris des frühen 19. Jahrhunderts in seiner „Menschlichen Komödie“ als Schau von Charakteren zu erfassen. Vor seinen Schulden fliehend, schrieb er sich nächtens die Finger wund und brachte es auf mehr als zweitausend verschiedene Charaktere. Man hat ihm vorgeworfen, Menge zu machen, weil er Kasse machen musste (siehe oben); niemand aber bestritt seine Beobachtungsgabe.

Für beide den Engländer wie den Franzosen gilt, dass sie wohl SKRIBENTEN waren; die Kunst ging nach dem Brot. Ihr deutscher Kollege E.T.A. Hoffmann nannte jene „Vielschreiberei“ wenig schmeichelhaft eine „Dichter Diarrhoe“. Dessen Erfolg wirkte, obwohl ein dunkler Geist der deutschen Romantik, bis an die Seine. „Les contes d’Hoffmann“ wurde Opernstoff; man empfand selbst in der Operette Schauer vor seinen tiefen und mysteriösen Charakteren.

Das Bühnenfach ist da heller und pragmatischer. Man kennt die „lustige Alte“ oder den „jugendlichen Liebhaber“. Und den „betrogenen Betrüger“. So wie auf der zeitgenössischen Bühne der Haupt- und Staatsakte. Es gibt in der Politik den Giftzwerg und den Lackaffen, den Dampfplauderer und den Schnösel sowie zwei Hexen. Charaktere genug, wenn auch wenig Charakter.

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A LONGTONGUED BABBLING GOSSIP.

Das ist eine Schmähung von Shakespeare aus Titus Andronicus, 4. Akt, 2. Szene. Meint ein Gelaber. Es geht um jemanden, der seiner Gattin den eigenen Hund serviert.

Lese eine historische Abhandlung über Octavian, jenen römischen Prinzipial, der den Ehrentitel AUGUSTUS annahm. Dabei wird oft auf die dürftige Quellenlage hingewiesen. Nichts genaues weiß man nicht. So wird nach einiger Zeit der Nachruhm zur Geschichte, also das Urteil von Neidern, Idioten oder Verbrechern. Selten das der Verehrer, nie Ausgewogenes. Ach, lieber vergessen als verkannt.

Mir hat der große Ulrich Suerbaum mal erzählt, dass große Teile dessen, was wir über die römische Antike wissen, dem Elisabethaner William Shakespeare zu verdanken seien, einem skrupellos plagiierenden Bühnendichter mit merkantilen Interessen. So habe der ermordete Julius Cäsar erst Mitte des 16. Jahrhunderts „Auch Du, Brutus!“ gerufen, nicht schon anderthalb Jahrhunderte zuvor. Suerbaum war der erste Ordinarius der neugegründeten Ruhr Universität Bochum und Kopf der Shakespeare-Gesellschaft; er konnte Stunden über das Testament des Dichters reden, weil zumindest das sicher von dessen Hand.

Mich hat erschüttert, dass dieser englische Titan nur fünfzig Jahre alt geworden ist und es ganze Jahrzehnte in seinem Leben gab, von denen man nichts weiß, die sogenannten verlorenen Jahre. Das kann Angela Merkel nicht passieren, deren uninspiriertes Geschreibsel die Regale füllt. Ihr Versuch der eigenen APOTHEOSE ist misslungen. Das Land leidet noch immer unter der routinierten Vernachlässigung aus ihrem Regnum.

Suerbaum übrigens war ein ganz typischer Prof meiner Universität, ein bescheidener und unauffälliger Mann großen Wissens und ohne jede Prahlsucht; das ist ja nicht allen Geschöpfen meiner Alma Mater gegeben. Ich blättere regelmäßig in dem Handbuch „The little book of Shakespeare‘s insults / The bard‘s best barbs“, eine umfängliche Sammlung wortreicher Beleidigungen. Allzeit bereit.

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DER VERKEHRSUNFALL.

Der Dichter Bert Brecht hat geraten, die Dramen der Zeit zu behandeln wie Verkehrsunfälle. In der sogenannten Straßenszene solle man in aller Ruhe nachstellen, wer am Crash Schuld sei. Es geht nicht um moralische Schuld, sondern Ursachenforschung. Hypothetisch gesprochen. Folgen wir dem Rat.

Die Annahme sei: In einem Gespräch über Sexismus bei der Besetzung von Führungspositionen nennt eine hochstehende Persönlichkeit die einzige Frau im Vorstand der AG, die gerade vor ihm steht, ein „Feigenblatt“ und eine „Alibi-Tusse“; nur mal angenommen. Dann klagt er über einen Anwalt dagegen, weil er das mit der Tusse gar nicht gesagt habe. Man soll damit zugleich glauben, dass das Attribut „Feigenblatt“ in diesem Zusammenhang keine Beleidigung sei.

Was bei der Ursachenforschung nicht zu gelten hat, ist die Frage, ob der Anwalt unserer Straßenszene auch schon bei anderen Verkehrsunfällen ein Mandat hatte. Man verunglimpft Anwälte nicht wegen früherer Mandate. Sie sind Organe der Rechtspflege. Punkt. Was also hätte bei unserem Fallbeispiel der Vorwurf des intentionalen Exotismus (vulgo Feigenblatt) für Folgen in der Beurteilung der Persönlichkeitsrechte der „einzigen Frau im Vorstand“, darf man fragen. Ich würde die öffentliche Verteidigung der Dame als PR-Manager übernehmen (und es würde, glauben Sie mir, Steine regnen).

Man könnte einwenden, dass das Fallbeispiel falsch gewählt sei, ein Falschbeispiel. Nun gut. So wehre auch ich immer Hypothesen ab. Eine Verteidigung des SPD-Kanzler-Kandidaten als Charakterkopf fiele aber leichter, hätte man nicht seiner Entlassungsrede über seinen Finanzminister, den FDP-Chef Christian Lindner, lauschen müssen, die für viele Zuhörer ein Stakkato an Ehrabschneidungen war, in kaltem Kalkül niedergeschrieben und kühl vom Blatt vorgetragen. Eine Verteidigung der SPD fiele leichter, hätte der Fraktionsvorsitzende nicht das parlamentarische Wirken der CDU im Wortsinn verteufelt. Es sei das Tor zur Hölle geöffnet worden. In diesem Kontext sollte auf dem Empfang der Lobbyisten Harald Christ & Joschka Fischer im Capital Club der Kanzlerkandidat der Union als Person diskreditiert werden. Das ist der politische Kontext.

Der Kausalnexus liegt darin, dass man Friedrich Merz als Person nicht vertrauen könne. Das mag sein; ich maß mir kein Urteil an. Auch nicht auf der Geburtstagsfete von Ex-Sozi Christ mit einem Glas Wein in der Hand. Und wenn ich Herrn Scholz in der Folge dieses Verkehrsunfalls Giftzwerg nenne, so bitte ich das als Meinungsäußerung im Wahlkampf zu bewerten; ein würdiger Nachfolger von Brandt, Schmidt, Schröder ist dieser Mann jedenfalls für mich nicht.

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DAS RECHT AUF LÜGE.

Der schon sehr alte Kant, manche sprechen von dem senilen, stellte sich selbst die Frage, ob man aus Menschenliebe lügen dürfe, und erdachte dazu ein Fallbeispiel. Ein Mörder steht vor der Tür und fragt, ob man jemanden bestimmten, den er suche, verstecke. Soll man nun die Wahrheit sagen, wenn genau das der Fall ist?

Darüber debattieren der Dichter Daniel Kehlmann („Lichtspiel“) und der Philosoph Omri Boehm („Universalismus“), weil der von den beiden geschätzte Kant völlig rigoros geantwortet hat. Man dürfe nicht lügen. Auch nicht unter diesen Umständen. Viele seiner Schüler haben die rigorose Antwort seiner Altersdemenz zugerechnet. Kehlmann führt das Argument eng und fragt den New Yorker Juden Boehm, ob das auch gegolten hätte in der Braunen Zeit und wenn die Gestapo vor der Tür gestanden hätte. Ich will nicht verraten, wie die Debatte der gelehrten Klugscheißer ausgeht, da bei Propyläen als Buch verlegt.

Habe aber doch eine Anmerkung zum KATEGORISCHEN IMPERATIV vom ollen Immanuel. Das Ding lautet nämlich kurzgefasst: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde“. Es geht hier nicht um Moral im Sinne eines praktischen Fehlverhaltens, also die Niederungen des Alltagslebens. Wie er überhaupt kein Moralapostel ist. Verfehlungen im Praktischen sind ohnehin dahingestellt. Es geht darum, welche Maxime im Alltag zum Tragen kommt und ob sie lediglich meine banale Niedertracht oder mein Tiersein bedienen kann. Oder ob ich als Mensch handeln will. So, dass das Gesetz meines Verhaltens für jedermann gelten könnte. Der Mensch in diesem Sinne ist immer Zweck, nie Mittel. Klar?

Es geht um eine Debatte über legitime Maximen vor einem aufgeklärten Publikum. Um die Vernunft der allgemeinen Gesetze.  Das ist das Gegenteil von Fanatismus. Und was ist jetzt mit den braunen Bullen im Hausflur? Wenn ich mich recht erinnere, hat niemand die Pflicht, sich selbst zu belasten, oder? Und den Nachbarn? Den doch? Empfehle dazu das neue Buch von Götz Aly („Wie konnte das geschehen?“)