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CHARAKTERLEHRE.
Drei Lesefrüchte aus den Feuilletons. Shakespeare war Charakterologe. Er legte seine Stücke auf eine möglichst spektakuläre Darstellung von Charakteren an. Falstaff war so einer, der fette, harttrinkende und raufsüchtige Soldat. Da ein Publikumserfolg, schrieb er ihn gleich in mehrere Stücke rein. Er machte Kasse, der Falstaff. So ist das Werk des Elisabethaners vor allem ein Kabinett kruder Charaktere.
Der französische Romanschriftsteller Balzac hatte den Ehrgeiz das ganze Paris des frühen 19. Jahrhunderts in seiner „Menschlichen Komödie“ als Schau von Charakteren zu erfassen. Vor seinen Schulden fliehend, schrieb er sich nächtens die Finger wund und brachte es auf mehr als zweitausend verschiedene Charaktere. Man hat ihm vorgeworfen, Menge zu machen, weil er Kasse machen musste (siehe oben); niemand aber bestritt seine Beobachtungsgabe.
Für beide den Engländer wie den Franzosen gilt, dass sie wohl SKRIBENTEN waren; die Kunst ging nach dem Brot. Ihr deutscher Kollege E.T.A. Hoffmann nannte jene „Vielschreiberei“ wenig schmeichelhaft eine „Dichter Diarrhoe“. Dessen Erfolg wirkte, obwohl ein dunkler Geist der deutschen Romantik, bis an die Seine. „Les contes d’Hoffmann“ wurde Opernstoff; man empfand selbst in der Operette Schauer vor seinen tiefen und mysteriösen Charakteren.
Das Bühnenfach ist da heller und pragmatischer. Man kennt die „lustige Alte“ oder den „jugendlichen Liebhaber“. Und den „betrogenen Betrüger“. So wie auf der zeitgenössischen Bühne der Haupt- und Staatsakte. Es gibt in der Politik den Giftzwerg und den Lackaffen, den Dampfplauderer und den Schnösel sowie zwei Hexen. Charaktere genug, wenn auch wenig Charakter.
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A LONGTONGUED BABBLING GOSSIP.
Das ist eine Schmähung von Shakespeare aus Titus Andronicus, 4. Akt, 2. Szene. Meint ein Gelaber. Es geht um jemanden, der seiner Gattin den eigenen Hund serviert.
Lese eine historische Abhandlung über Octavian, jenen römischen Prinzipial, der den Ehrentitel AUGUSTUS annahm. Dabei wird oft auf die dürftige Quellenlage hingewiesen. Nichts genaues weiß man nicht. So wird nach einiger Zeit der Nachruhm zur Geschichte, also das Urteil von Neidern, Idioten oder Verbrechern. Selten das der Verehrer, nie Ausgewogenes. Ach, lieber vergessen als verkannt.
Mir hat der große Ulrich Suerbaum mal erzählt, dass große Teile dessen, was wir über die römische Antike wissen, dem Elisabethaner William Shakespeare zu verdanken seien, einem skrupellos plagiierenden Bühnendichter mit merkantilen Interessen. So habe der ermordete Julius Cäsar erst Mitte des 16. Jahrhunderts „Auch Du, Brutus!“ gerufen, nicht schon anderthalb Jahrhunderte zuvor. Suerbaum war der erste Ordinarius der neugegründeten Ruhr Universität Bochum und Kopf der Shakespeare-Gesellschaft; er konnte Stunden über das Testament des Dichters reden, weil zumindest das sicher von dessen Hand.
Mich hat erschüttert, dass dieser englische Titan nur fünfzig Jahre alt geworden ist und es ganze Jahrzehnte in seinem Leben gab, von denen man nichts weiß, die sogenannten verlorenen Jahre. Das kann Angela Merkel nicht passieren, deren uninspiriertes Geschreibsel die Regale füllt. Ihr Versuch der eigenen APOTHEOSE ist misslungen. Das Land leidet noch immer unter der routinierten Vernachlässigung aus ihrem Regnum.
Suerbaum übrigens war ein ganz typischer Prof meiner Universität, ein bescheidener und unauffälliger Mann großen Wissens und ohne jede Prahlsucht; das ist ja nicht allen Geschöpfen meiner Alma Mater gegeben. Ich blättere regelmäßig in dem Handbuch „The little book of Shakespeare‘s insults / The bard‘s best barbs“, eine umfängliche Sammlung wortreicher Beleidigungen. Allzeit bereit.
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DER VERKEHRSUNFALL.
Der Dichter Bert Brecht hat geraten, die Dramen der Zeit zu behandeln wie Verkehrsunfälle. In der sogenannten Straßenszene solle man in aller Ruhe nachstellen, wer am Crash Schuld sei. Es geht nicht um moralische Schuld, sondern Ursachenforschung. Hypothetisch gesprochen. Folgen wir dem Rat.
Die Annahme sei: In einem Gespräch über Sexismus bei der Besetzung von Führungspositionen nennt eine hochstehende Persönlichkeit die einzige Frau im Vorstand der AG, die gerade vor ihm steht, ein „Feigenblatt“ und eine „Alibi-Tusse“; nur mal angenommen. Dann klagt er über einen Anwalt dagegen, weil er das mit der Tusse gar nicht gesagt habe. Man soll damit zugleich glauben, dass das Attribut „Feigenblatt“ in diesem Zusammenhang keine Beleidigung sei.
Was bei der Ursachenforschung nicht zu gelten hat, ist die Frage, ob der Anwalt unserer Straßenszene auch schon bei anderen Verkehrsunfällen ein Mandat hatte. Man verunglimpft Anwälte nicht wegen früherer Mandate. Sie sind Organe der Rechtspflege. Punkt. Was also hätte bei unserem Fallbeispiel der Vorwurf des intentionalen Exotismus (vulgo Feigenblatt) für Folgen in der Beurteilung der Persönlichkeitsrechte der „einzigen Frau im Vorstand“, darf man fragen. Ich würde die öffentliche Verteidigung der Dame als PR-Manager übernehmen (und es würde, glauben Sie mir, Steine regnen).
Man könnte einwenden, dass das Fallbeispiel falsch gewählt sei, ein Falschbeispiel. Nun gut. So wehre auch ich immer Hypothesen ab. Eine Verteidigung des SPD-Kanzler-Kandidaten als Charakterkopf fiele aber leichter, hätte man nicht seiner Entlassungsrede über seinen Finanzminister, den FDP-Chef Christian Lindner, lauschen müssen, die für viele Zuhörer ein Stakkato an Ehrabschneidungen war, in kaltem Kalkül niedergeschrieben und kühl vom Blatt vorgetragen. Eine Verteidigung der SPD fiele leichter, hätte der Fraktionsvorsitzende nicht das parlamentarische Wirken der CDU im Wortsinn verteufelt. Es sei das Tor zur Hölle geöffnet worden. In diesem Kontext sollte auf dem Empfang der Lobbyisten Harald Christ & Joschka Fischer im Capital Club der Kanzlerkandidat der Union als Person diskreditiert werden. Das ist der politische Kontext.
Der Kausalnexus liegt darin, dass man Friedrich Merz als Person nicht vertrauen könne. Das mag sein; ich maß mir kein Urteil an. Auch nicht auf der Geburtstagsfete von Ex-Sozi Christ mit einem Glas Wein in der Hand. Und wenn ich Herrn Scholz in der Folge dieses Verkehrsunfalls Giftzwerg nenne, so bitte ich das als Meinungsäußerung im Wahlkampf zu bewerten; ein würdiger Nachfolger von Brandt, Schmidt, Schröder ist dieser Mann jedenfalls für mich nicht.
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WAHN SEH KONFERENZ.
Man streitet bei Gericht mit den Journalisten der halbstaatlichen Plattform CORRECTIV darüber, ob deren Berichterstattung zu einer Geheimkonferenz der Neuen Rechten in Potsdam (Brandenburg) korrekt war, wobei sich die Gerichte lediglich dazu einlassen, ob bestimmte Bewertungen der Investigativen als Meinungsäußerungen zulässig waren. Diese Meinungen beziehen sich auf etwas, das den Inkriminierten zwar nicht als tatsächliche Äußerung nachgewiesen wird, aber als deren innere Auffassung unterstellt. Man kann zwar nicht beweisen, dass der rechte Hetzer es wirklich gesagt hat, weiß aber, dass er es eigentlich meint. Seltsame Wahngestalten in einer neuen Wahnseekonferenz? Warum nicht mehr?
Um das nicht unausgesprochen zu lassen: Was sich da an fremdenfeindlichen Gesinnungsträgern getroffen haben soll, ist mir aus anderen Quellen gesichert verwerfenswert; wenn ich das mal ebenso vorsichtig wie politisch klar sein darf. Das letzte, das allerletzte. Gerade deshalb hätte es klarer Beweise bedurft. Und deshalb ist dieses halbgare Geschwurbel statt harter Fakten so schwer erträglich.
Im Presserecht, so lerne ich, zählt zur Beantwortung der Frage, was mit einer Äußerung gesagt worden ist, weder die innere Absicht des Delinquenten noch die hoheitliche Auffassung des Gerichts, sondern der faktische Eindruck des kundigen Durchschnittsbürgers. Wie war die erwartbare Wirkung? Nebeltat der Eindruckserweckung. Das mag den Juristen unter uns befriedigen, den Publizisten stürzt es ins Grübeln.
Fachlich reden wir von einer Rezeptionshypothese. Von Insinuation. Das bedingt aber nicht nur eine Inhaltsanalyse, sondern auch eine empirische Spekulation: Wie versteht das ein Normalo mit Abitur? Seltsame Konstruktion. Ich kenne Kluge, die nie auf der Penne waren, und ausgesprochene Idioten mit Matura. Wie fasst man begrifflich so einen Otto Normalverbraucher? Und dann unter den Normalos die nicht ganz Doofen? Wie macht das die Richterin methodisch? Aus dem Bauch?
Gänzlich verloren ist man bei Tatbeständen der uneigentlichen Rede, sprich Ironie, die ja das Gegenteil des Gesagten meint. Hier liegt das ganze Kalkül in der Ambiguität. Erinnert mich an den Dichter Grabbe und sein „Scherz, Satire, Ironie und tiefere Bedeutung“, eine Komödie, eigentlich eine Farce. Vielleicht erlöst man sich aus solchen Wahngebilden, indem man nicht nach seelischen Urgründen forscht, sondern nach bewirktem Verhalten. Wie hat das Publikum reagiert? Hat es die Meinungsäußerung missverstanden als Tatsachenbehauptung? War das gewollt? Gibt es dafür Indizien?
Den Hinweis auf den Wahnsee entnehme ich übrigens einer verunglückten Formulierung von CORRECTIV selbst, wo gelegentlich die Tinte lockerer sitzt, als es der Sache guttut. Recherche heißt gerichtsfest beweisen können. Lehrsatz.