Logbuch

FÜRSORGEPFLICHT.

Wenn ich der König von Deutschland wär, trällert es aus dem Radio. Solche Machtwünsche liegen mir fern. Ich will nicht mal Kanzler werden. Das wollen wenige, die die Bürde des Amtes kennen.

Wenn ich der Chef der Süddeutschen Zeitung wär, sprich gewesen wär, bevor das Blatt ins Bergfreie fiel, dann hätte ich mich auf meine Fürsorgepflichten besonnen. Wenn Chef sein Arbeitgeber meint, dann hat man seine Mitarbeiter nicht nur zu fordern, sondern manchmal auch vor sich selbst zu schützen. Das gilt für alle, also die Redaktion, vor allem aber einzelne.

Wenn Chef sein Vorstand heißt, dann hat man das anvertraute Wirtschaftsgut zu schützen; dazu gehört auch die Reputation. Insbesondere wenn die Reputation das eigentliche Geschäftsmodell darstellt. Man setzt sein Blatt nicht durch gedrechselte Halbwahrheiten dem stillen Spott aus.

Wenn Chef sein Vorbild meint, dann ist man bei schlechtem Wetter und unter Beschuss als Kugelfang gefordert. Man stellt sich vor seine Leute und die Mission. Verzagte Feigheit adelt den Feldherrn nicht.

Mehr habe ich nicht anzumerken. Ich bin kein Insider und habe nun wahrlich niemanden zu tadeln. Wenn das alles aber am Ende nicht gelingt, warum auch immer, würde ich nicht mehr Chef sein wollen. Tschö mit öh!

Logbuch

PUBLIC RELATIONS.

Dem Medienrechtsanwalt Christian Schertz widmete die ARD ein umfängliches Porträt, das ihn als Anwalt juristisch wie moralisch in hohem Ton würdigt. Nicht nur Kanzlei-Werbung, geradezu eine Hagiographie. Ich gönne ihm das, Neid ist mir nicht gegeben. Oft schafft er tatsächlich Recht.

Schertz wird weitgehend gerühmt. Seine Briefe seien gefürchtet, noch mehr aber ginge Wirkung von den Dingen aus, die er im Verborgenen tue. Und er stehe auf der Seite des Guten; manchmal wählt er selbst, was das Böse ist, gegen das er dann auch als Informant wirke. Ein Loblied mit einer solchen Emphase, dass man staunt, was im Öffentlich-Rechtlichen alles möglich ist.

Ich sage dazu nichts. Weil ich zu nah dran bin. Ich habe andere Kanzleien des Presserechts kennengelernt und schätze andere Anwälte dieser Disziplin; einem schulde ich sogar was. Erwähnenswert wäre allenfalls der Januskopf des Redaktionsleiters der ZEIT, der sich auch hier als Warner und Wahrer zu inszenieren weiß, während es Thema ist, dass der Anwalt sein Kampagnengehilfe war. Auch das werde ich nicht durch Tadel ehren.

Erwähnenswert erscheint mir, dass in diesem Stück Rechtsanwälte wie Redakteure mit der größten Selbstverständlichkeit als PR-Manager agieren. Sie sind es, sie tun es, aber sie sagen es nicht. Es macht sich süß und ehrenvoll PR, wenn eine Robe am Haken hängt oder eine Haltung. Asinus asino pulcher.

Logbuch

TAUBENSCHISS.

Zu Pfingsten feiert man, wenn gebildet, Völkerverständigung; und das ist mehr als Dolmetschen. Für die christlichen Seelen unter uns, die noch bibelfest sind, ist das das Ausgießen des Heiligen Geistes in der Urkirche fünfzig Tage nach Ostern mittels Taube. Versteht kein Mensch. Die Urgemeinde findet zusammen; man versteht einander, obwohl man ganz unterschiedlicher Muttersprache war. Der Grieche nennt das XENOGLOSSIE. Der Gläubige spricht nicht, es spricht aus ihm und alle verstehen es. Eigentlich ist es die initiale Indoktrination.

Während ich in meinem Katechumenenwissen um die Taube krame, sehe ich im Fernsehen Bilder von diesen Demos mit Palästinaflaggen und den notorischen Tüchern. Eine arabisch anmutende junge Frau mit Pallituch hält ein Plakat hoch, auf dem das Wort WERTEDIKTATUR steht. Das ist so dumm nicht. Unsere Rechtsordnung, die Verfassung also, beruht auf einem absolut gesetzten WERT, der allerdings wirklich schwammig ist, auf einem unbestimmten Rechtsbegriff: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dazu fehlt auch dem Kalifen das Recht.

Die Annahme von unveräußerlichen Menschenrechten ist die politische Taube der Moderne, der Heilige Geist der Verfassung. Steht zuerst 1776 in der Unabhängigkeitserklärung der abtrünnigen Kolonien Amerikas und vor 75 Jahren dann wieder im deutschen Grundgesetz. Der Geist dieser Moderne beruht auf einer Hypothese; das muss man einräumen. Die Annahme ist das Selbstbestimmungsrecht des Menschen. Diese Würde zu achten und zu schützen, das ist die Aufgabe aller staatlichen Gewalt. Weil das so gesetzt wird, bin ich bereit, es eine WERTEDIKTATUR zu nennen. Ja, daran kommt man nicht vorbei, wenn man hier bleiben will.

Würde also. Für alle? Auch für Frauen? Auch für Ungläubige? Auch für Gestrauchelte? Auch für Juden? Oder Hongkong-Chinesen? Und unveräußerlich? Das kann der Fremde also nicht durch seine eigene Würdelosigkeit verwirken? Nicht mal der Feind? Eine ziemliche Zumutung, die Taube zu Pfingsten.

Logbuch

WAHN SEH KONFERENZ.

Man streitet bei Gericht mit den Journalisten der halbstaatlichen Plattform CORRECTIV darüber, ob deren Berichterstattung zu einer Geheimkonferenz der Neuen Rechten in Potsdam (Brandenburg) korrekt war, wobei sich die Gerichte lediglich dazu einlassen, ob bestimmte Bewertungen der Investigativen als Meinungsäußerungen zulässig waren. Diese Meinungen beziehen sich auf etwas, das den Inkriminierten zwar nicht als tatsächliche Äußerung nachgewiesen wird, aber als deren innere Auffassung unterstellt. Man kann zwar nicht beweisen, dass der rechte Hetzer es wirklich gesagt hat, weiß aber, dass er es eigentlich meint. Seltsame Wahngestalten in einer neuen Wahnseekonferenz? Warum nicht mehr?

Um das nicht unausgesprochen zu lassen: Was sich da an fremdenfeindlichen Gesinnungsträgern getroffen haben soll, ist mir aus anderen Quellen gesichert verwerfenswert; wenn ich das mal ebenso vorsichtig wie politisch klar sein darf. Das letzte, das allerletzte. Gerade deshalb hätte es klarer Beweise bedurft. Und deshalb ist dieses halbgare Geschwurbel statt harter Fakten so schwer erträglich.

Im Presserecht, so lerne ich, zählt zur Beantwortung der Frage, was mit einer Äußerung gesagt worden ist, weder die innere Absicht des Delinquenten noch die hoheitliche Auffassung des Gerichts, sondern der faktische Eindruck des kundigen Durchschnittsbürgers. Wie war die erwartbare Wirkung? Nebeltat der Eindruckserweckung. Das mag den Juristen unter uns befriedigen, den Publizisten stürzt es ins Grübeln.

Fachlich reden wir von einer Rezeptionshypothese. Von Insinuation. Das bedingt aber nicht nur eine Inhaltsanalyse, sondern auch eine empirische Spekulation: Wie versteht das ein Normalo mit Abitur? Seltsame Konstruktion. Ich kenne Kluge, die nie auf der Penne waren, und ausgesprochene Idioten mit Matura. Wie fasst man begrifflich so einen Otto Normalverbraucher? Und dann unter den Normalos die nicht ganz Doofen? Wie macht das die Richterin methodisch? Aus dem Bauch?

Gänzlich verloren ist man bei Tatbeständen der uneigentlichen Rede, sprich Ironie, die ja das Gegenteil des Gesagten meint. Hier liegt das ganze Kalkül in der Ambiguität. Erinnert mich an den Dichter Grabbe und sein „Scherz, Satire, Ironie und tiefere Bedeutung“, eine Komödie, eigentlich eine Farce. Vielleicht erlöst man sich aus solchen Wahngebilden, indem man nicht nach seelischen Urgründen forscht, sondern nach bewirktem Verhalten. Wie hat das Publikum reagiert? Hat es die Meinungsäußerung missverstanden als Tatsachenbehauptung? War das gewollt? Gibt es dafür Indizien?

Den Hinweis auf den Wahnsee entnehme ich übrigens einer verunglückten Formulierung von CORRECTIV selbst, wo gelegentlich die Tinte lockerer sitzt, als es der Sache guttut. Recherche heißt gerichtsfest beweisen können. Lehrsatz.