Logbuch
TRAUER.
Lese einen Nachruf, den man für Gerhard Schröder auf Thomas Oppermann verfasst hat, der seltsam missraten ist. Der Nachruf, nicht Thomas, den ich bewundert habe. In dem Epilog ist weit mehr von dem Nachrufenden die Rede als von dem Verstorbenen. Eine beklemmende Eitelkeit trieft aus dieser verqueren Trauerrede, die sich so in Vorgeblichkeit verfängt. Nun scheut der aktuelle PR-Berater des Altkanzlers, der das vermutlich verzapft hat, ohnehin keine Peinlichkeit in seinen Volten auf „Gas-Gerd“, aber gerade bei dem Thema Oppermann beklemmt dieser Zwang zur Hagiographie. Er war ein so feiner Mensch, der Thomas Oppermann, ein grader Mann; man seufzt. Aber hinter dieser Peinlichkeit eines im Grunde narzisstischen Zugeständnisses an einen Weggefährten, die diesen zum Domestiken degradiert, liegt eine höhere Wahrheit. Trauer ist immer auch Selbstmitleid darüber, dass man eine Schuld nun nicht mehr ausgleichen kann, weil der Andere für immer gegangen ist. Grabpflege als Ausdruck des schlechten Gewissens. Die historische Errungenschaft des Christentums gegenüber den Religionen des Zorns ist der Wille zu verzeihen und der Wunsch um Verzeihung bitten zu wollen. Die Antiken haben noch aus vollem Herzen hassen können. Und die anderen beiden Monotheisten tun es nach wie vor. THYMOS. Ungebrochene Rache, Zorn. Die durch das Christentum Geläuterten haben diesen Tunnelblick verloren. Und wenn man dann, ganz Protestant oder Agnostiker, nicht mehr an das Ewige Leben glaubt, an Paradies oder Hölle, dann wird man zu Lebzeiten für Gerechtigkeit sorgen müssen. Dieser Befriedungswille läuft aber unwiderruflich ins Leere, wenn der Andere für immer weg ist. Trauer kann insofern etwas sehr Eitles sein. Ausdruck des schlechten Gewissens, etwas versäumt zu haben als noch Zeit war. Der Wunsch sich darüber hinwegzutäuschen.
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Heute Interview mit Studenten zur Historie meines Instituts. Vorüberlegungen. Die erste Publikation, in der ich namentlich als Autor in diesen Kontexten genannt werde, müsste, stelle ich grübelnd fest, von 1975 sein. Mein lieber Herr Gesangsverein, sind das 45 Jahre? Fast ein halbes Jahrhundert immer denselben Unsinn erzählt. Poch. Dissertation veröffentlicht vor 40 Jahren. Wird nicht besser.
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PATHETISCH.
Das meint im Deutschen einen „hohen Ton“. Darin kann Gewicht liegen oder nur die narzisstische Manie, alles mit Superlativen belegen zu müssen. Eine Nummer kleiner haben es solche Menschen nicht. Byzantinisch. Preußische Bescheidenheit misstraut dem Pathetischen. Und der Gentleman. Im Englischen ist PATHETIC immer abwertend gemeint. Mitleiderregend, erbärmlich, abstoßend. Ich verstehe den englischen Sprachgebrauch gut, sehr gut sogar.
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PRIVATISSIMUM.
Zu den feineren Menschenrechten gehört das auf ein Privatleben, das ein Individuum vor den Zugriffen des Staates bewahrt oder der sonstigen Öffentlichkeit, angefangen beim neugierigen Nachbarn und mit der sensationsgeilen Boulevardzeitung noch nicht endend. Das gilt für die Umstände des Lebens wie den Inhalt der Korrespondenz. Es gibt einen ganzen Kontinent von Dingen, die ich für mich behalten darf. My home is my castle.
Gestern aber lese ich in den Sozialen: „Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche und Karl-Theodor zu Guttenberg haben Berichte über eine angebliche Trennung zurückgewiesen. Das Paar stellte klar, weiterhin zusammen zu sein. Ausgelöst worden war die Debatte durch einen Bericht, in dem von einem Liebes-Aus die Rede war. Über ihren Anwalt Christian Schertz ließen beide erklären, die Darstellung über eine Trennung entbehre jeder Grundlage. Zugleich kündigte er rechtliche Schritte gegen die Berichterstattung an. Demnach soll ein Widerruf verlangt und die weitere Verbreitung der Darstellung untersagt werden.“
Es mag von Interesse sein, ob ein Mitglied der Bundesregierung verheiratet ist und dann mit wem, selbst da habe ich Zweifel, aber was um Himmels Willen ist ein „Liebes-Aus“ als Gegenstand anwaltlicher Kommunikation? Im Rahmen von Sanktionsandrohungen gegenüber der Presse? Gleichzeitig erfahre ich zum wiederholten Mal, dass der Gatte eines hochrangigen CDU-Politikers mittels einer ausländischen Leihmutter Vater geworden sei. Ich werde das nicht kommentieren, schon weil auch der kleine Erdenbürger aus diesem Dreiecksverhältnis den Schutz seiner Persönlichkeitsrechte verdient. Worüber man nicht reden kann, darüber sollte man schweigen. Aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte.
Vielleicht ist es so, dass sogenannte PROMMIS vor den Übergriffen von Reportern geschützt werden müssen, da will ich auch über deren Anwälte keinen faden Scherz machen; aber mindestens zu gleichen Teilen dringen die „chatting classes“ darauf, mit Dingen des persönlichen Lebens in der Öffentlichkeit Ruhm zu erlangen. Ich sage als Kolumnist: Das gehört sich nicht; es ist gegen die Autorenehre. Zu den Grundregeln des Schreibens gehört nämlich, dass das Private stets Tabu. Ich nehme Vorwürfe gegenüber Max Frisch und anderen Dichtern, sich hier versündig zu haben, sehr ernst. Selbstoffenbarungen sind immer überflüssig und oft peinlich. Sie zeugen von mangelndem Respekt; der beginnt bekanntlich mit der Selbstachtung. Fremdoffenbarungen von Privatem sind nur dann legitim, wenn sie ein erhebliches Politikum bergen, also von deutlichem öffentlichem Interesse; und auch dann bitte mit größter Diskretion. Mehr will ich nicht wissen müssen.
Es ist in der gepflegten Kommunikation wie mit der Kleidung: Man bedecke seine Scham. Ich jedenfalls will das nicht alles ansehen müssen, was da allzu willentlich offenbart wird. Die Schamtuchmaler und die berühmten Feigenblätter haben in der Kirchenmalerei der Verkündigung nicht geschadet, im Gegenteil. Deshalb ist die eiserne Kommunikationsregel der englischen Konversation so wertvoll, niemals wirklich Privates, schon gar nicht über Krankheiten oder Konkubinen.