Logbuch
Der BILD-Chef strauchelt. Da handeln seine Kollegen bei anderen Blättern nach dem Motto: „Strauchelnde nicht stützen, sondern stoßen!“ So zynisch ist JOURNALISMUS. Ich will jetzt erwähnen, dass ich Julian R. was schulde. Er hat mein komplettes Uni-Seminar zu sich in die Redaktion eingeladen und uns sehr zuvorkommend behandelt. Ein BILDUNGSERLEBNIS für die Studentinnen und Studenten; hätte er nicht gemusst, hat er aber gemacht. Klasse! Nach dem Termin im Treppenhaus bittet er drei Kommilitoninnen, die den dort rumpelnden Paternoster zu meiden suchen, zu sich in die Aufzugskabine. Ich scherze noch, dass ich schon immer mal mit dem SPRINGER-Aufzug nach unten wollte (ein „in-joke“), als er die mitreisenden Damen ermuntert, sich bei ihm um ein Praktikum zu bewerben. Und ich denke: „Loses Mundwerk, gefällt mir, nicht schlecht!“ Die Episode war nett und ohne jede Peinlichkeit; ich war ja dabei. Aber, denke ich heute, mit den Augen des Teufels betrachtet... Mir imponiert nicht, wie zurzeit die Kollegen des BOULEVARD-CHEFS aus anderen Redaktionen ihn, den Strauchelnden, noch stoßen. Und dann erinnere ich mich noch an einen Abend im BORCHARDT, als er mit dem amtierenden Bundesaußenminister am Nachbartisch saß und es nicht er war, der devot die Demutsgesten absonderte. Heiko, genannt DER ANZUG, versuchte sich darin. Aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte. Übrigens war die Presseerklärung von SPRINGER zur Suspendierung des Julian R. von EDDA FELS herausgegeben; eine geschätzte Kollegin meiner Profession, eine Pressesprecherin, die auf diesem Stuhl bei Springer mindestens zwanzig, wenn nicht fünfundzwanzig Jahre sitzen muss. Fels in der Brandung.
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GEBURTSTAG.
Eigentlich müsste die Wiederkehr des Tages der Geburt der Mutter zur Ehre gereichen, nicht dem Kind. Sie hieß Anneliese und war eine herzensgute Frau; später für den Heranwachsenden auch mal eine Nervensäge. Also: am 13. in den Iden des März 1952 wurde der örtliche Knappschaftsarzt, ein Dr. Steinhäuser aus Oberhausen-Buschhausen, von der Hebamme verlangt durch den eilends radfahrenden Kindsvater nächtens zu einer komplikativen Hausgeburt gebeten, ging dann doch gut; seitdem bin ich, man ahnt es, dabei. Ihr sei Dank.
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VOR GOTT.
So soll unsere Verfassung gefasst sein, sprich das GRUNDGESETZ. Sagt mir ein geneigter Leser. Vor Gott? Also im Sinne seiner Stellvertreter auf Erden? Der Staat hat der Religion zu folgen? Das meint ja im ursprünglichen Sinne katholisch: Die wahre, also einzige, weil einzig wahre Lehre. Dies stehe so in der Verfassung, dem GRUNDGESETZ, sagt mir der geneigte Leser. Ach. Von Bad Hersfeld nach Weimar (A4 Fahrtrichtung Dresden, Höhe Eisenach-Ost) an der Wartburg vorbeifahrend höre ich Luthers laute Stimme: SOLA GRATIA, SOLA SCRIPTURA. Nur aus Gnade werden wir selig! Nur das Wort (das Wort Jesu, nicht das der Kirche) soll gelten! Da war Luther recht entschieden. Gegen den Papst wie gegen den Fürsten. Mit beiden lag er im Streit. Dem Staat, was des Staates ist; und dem Himmel, was des Himmels ist. Martin Luther bedürfte der Beobachtung durch den Verfassungsschutz, hätte mein geneigter Leser Recht. Mir imponiert, wie strikt Kirchen und Staat in Frankreich getrennt sind. Strikter als bei uns. Der Staat hat dort keine Religion, gar keine. Die Menschen jedwede. Das gefällt nur jenen nicht, die aus ihrer eigenen Rechtgläubigkeit Herrschaft über Andersgläubige ableiten wollen. Religion aber ist, um es glatt zu schneiden, eine Privatangelegenheit.
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NAIL BITING.
Über die bis auf das Nagelbett herunter gekauten Fingernägel von Politikern gibt es eine Debatte. Man dürfe Fotos davon nicht zeigen, auch nicht PR-Fotos bei „absoluten Personen der Zeitgeschichte“. Aber die lackierten und verzierten Nägel schon?
Onychophagie, so nennt das der Arzt. Von GORDON BROWN gibt es Fotos, die zeigen, dass er neurotischer Nägelbeißer war. Erschütternd. Ähnliche Bilder existieren historisch von den Händen anderer Politiker, etwa vom ANGELA MERKEL. Und jetzt von einer Parteivorsitzenden der Grünen, deren Namen ich vergessen habe. Wenn sich Menschen die Nägel aber mit allerlei Verzierungen aufhübschen lassen, dazu gibt es unzählige Läden für FRENCH NAILS, dann darf ich das bewundern; wenn der NÄGELKULT aber auf eine zwanghafte Selbstzerstörung hindeutet, dann nicht.
Das stimmt bei PRIVATPERSONEN und ihrer PRIVATHEIT. Akzeptiert. Es gilt bei unfreiwilligen Fotos, die das Recht am eigenen Bild verletzen. Ja. Aber bei einem vorsätzlich produzierten und als PR verbreiteten „Siegesfoto“ einer Politikerin, da gelten doch wohl andere Regeln. Die Vorgabe „Bewunderung erlaubt“, aber „kritischer Blick“ untersagt, die gibt es nicht. Das Presserecht schränkt das Recht auf PRIVATHEIT bei „Personen der Zeitgeschichte“ ein, weil die vorsätzlich auf eben diese verzichtet haben.
Die Macht wollen, sich prahlend in die Öffentlichkeit begeben, dann aber sakrosankte Demut des Publikums erwarten? Dem Volk seine Lust am Spott verbieten, als dessen Machthaber? In Nordkorea vielleicht, hier eher nicht.