Logbuch

RECHTSCHREIBUNG ist ein künstliches Regelwerk, das historisch erst unter Duden vereinheitlicht wurde. Nun gut. Aber wie kann man den Gruß „Glückauf“ in zwei Wörtern schreiben? Es empört mich geradezu. „Hose zu!“ Das sind zwei Lexeme, aber Glückauf? Oder: „Wäller ho?“ Weil es ein verkürzter Fragesatz ist. Im Übrigen erkennt man das Bergvieh von der Ruhr am abgeschmolzenen Ü. Es heißt: „Glauf!“ und wird mit einem mürrischen „Glauf!“ erwidert.

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Ist das FOTO GESTELLT?

Mit unverkennbarer Ironie erreicht mich diese Frage als Spott zu einem der notorischen Porträtfotos, die sich auf Facebook finden. Es zeigt den Mann in einer Pose. Dazu wird gespöttelt: „Wie gestellt...“
Das ist wirklich interessant. Die spitze Bemerkung unterstellt ja, dass hier gar nichts AUTHENTISCH ist, sondern INSZENIERT. Und zwar mit der eindeutigen Wertung, das das Inszenierte bloß etwas Künstliches ist, das das Echte nur nachäfft. Ein Täuschungsversuch also. Nichts natürliches. Kitsch statt Kunst. Kein Fenster in die Welt, nur ein Schaufenster, schlecht dekoriert. Ich glaube, man nannte bei Fotos das authentisch Authentische früher „Schnappschuss“, also ein Dokument spontanen Ursprungs, aber mit einer gewissen Aussagekraft. Etwa sollte es bei einem Porträt den wirklichen Charakter der Person offenbaren. Toller Schnappschuss... Pressefotos sind die Königsdisziplin dieser Dokumentation des situativ gewonnenen Authentischen. Wenn sie gestellt sind, gelten sie als Fälschung. Es gibt leichte (Nachbearbeitung) und schwere (fake) Fälschungen. Was für eine Debatte! Darüber kann sich die PR zu Tode amüsieren. Das Authentische ist immer nur eine vorurteilsgerechte Inszenierung, die sich selbst als Inszenierung leugnet. Was Brecht Verfremdungseffekt nannte, ist das Gegenteil, eine Inszenierung, die sich als solche zu erkennen gibt. Bis zur Kenntlichkeit entstellt, heißt es dazu bei Brecht. Der Reihe nach. Just for the record. Natürlich sind die Facebook-Porträts von professionellen Fotografen und selbstverständlich sind sie gestellt. Es sind immer Zitate von gängigen Gesten, meist solche der Eitelkeit. Das sollte eigentlich so krachend offensichtlich sein, dass es ironisch wirkt, sprich distanzierend. Vanity fair. Wie aber, das ist die wirklich spannende Frage, kann man im Zeitalter der Selfies so etwas fragen, ob das gestellt ist? Man kann. Es gibt also nicht-gestellte Selfies? Ja klar, sagt der Zeitgeist, womit er beweist, dass er ein Depp ist, der Zeitgeist.

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SCHNAPS AUS DER KELLE.

Woher kam der Montanbrauch, nach der Schicht einen halben Liter Korn aus dem Fass per Kelle je Mann auszuschenken? Die englische Marine gab traditionell ein Rumdeputat aus. Das Matrosenrecht auf 8 Pint Bier täglich wurde gewandelt in 1 Halfpint Rum; die Rumration hörte auf den Spitznamen „tot“. Under Ages kriegten Grog. Unter den Augen eines strengen Offiziers standen die Matrosen mit ihrem Becher zur Ausgabe an, immer mittags. Die Becher wurden niemals gespült, weil man da abergläubig war. Die Fassstärke soll da gelegen haben, wo heute noch der österreichische Stroh-Rum liegt; kaum vorstellbar.

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NAIL BITING.

Über die bis auf das Nagelbett herunter gekauten Fingernägel von Politikern gibt es eine Debatte. Man dürfe Fotos davon nicht zeigen, auch nicht PR-Fotos bei „absoluten Personen der Zeitgeschichte“. Aber die lackierten und verzierten Nägel schon?

Onychophagie, so nennt das der Arzt. Von GORDON BROWN gibt es Fotos, die zeigen, dass er neurotischer Nägelbeißer war. Erschütternd. Ähnliche Bilder existieren historisch von den Händen anderer Politiker, etwa vom ANGELA MERKEL. Und jetzt von einer Parteivorsitzenden der Grünen, deren Namen ich vergessen habe. Wenn sich Menschen die Nägel aber mit allerlei Verzierungen aufhübschen lassen, dazu gibt es unzählige Läden für FRENCH NAILS, dann darf ich das bewundern; wenn der NÄGELKULT aber auf eine zwanghafte Selbstzerstörung hindeutet, dann nicht.

Das stimmt bei PRIVATPERSONEN und ihrer PRIVATHEIT. Akzeptiert. Es gilt bei unfreiwilligen Fotos, die das Recht am eigenen Bild verletzen. Ja. Aber bei einem vorsätzlich produzierten und als PR verbreiteten „Siegesfoto“ einer Politikerin, da gelten doch wohl andere Regeln. Die Vorgabe „Bewunderung erlaubt“, aber „kritischer Blick“ untersagt, die gibt es nicht. Das Presserecht schränkt das Recht auf PRIVATHEIT bei „Personen der Zeitgeschichte“ ein, weil die vorsätzlich auf eben diese verzichtet haben.

Die Macht wollen, sich prahlend in die Öffentlichkeit begeben, dann aber sakrosankte Demut des Publikums erwarten? Dem Volk seine Lust am Spott verbieten, als dessen Machthaber? In Nordkorea vielleicht, hier eher nicht.