Logbuch

Wirtschaftsprüfer. Ein Titel von Gewicht, der mit Stolz getragen wurde. Ich kannte einen Finanzvorstand, dessen Initialen zufällig mit WP begannen , der sich mit dieser Abkürzung aber bewusst vorstellte, quasi als Doktortitel. „Gestatten, WP Meier!“ Eine besondere Autorität. Daran könnte sich etwas ändern, wenn sich E&Y nicht um seine Reputation kümmert. Grüße aus Aschheim.

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Ob er Vorkasse bei Lieferung von Zuschnitten verlange, wird der örtliche Handwerker gefragt. Brüske Antwort: „Nicht im Westerwald.“ So ist sie, die vermeintliche Provinz. Herzerfrischend.

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Europa hat sich seiner karolingischen Identität versichert. Aachen sollte wieder Hauptstadt werden, könnte gescherzt werden. Westminster fehlt. Man kann diskutieren, ob dies der wirkliche Kollateralschaden des Brexit ist. Und die Fürsorge Deutschlands für Italien und Spanien hat auch eine Geschichte, die für viele nicht frei von Assoziationen ist.

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NAIL BITING.

Über die bis auf das Nagelbett herunter gekauten Fingernägel von Politikern gibt es eine Debatte. Man dürfe Fotos davon nicht zeigen, auch nicht PR-Fotos bei „absoluten Personen der Zeitgeschichte“. Aber die lackierten und verzierten Nägel schon?

Onychophagie, so nennt das der Arzt. Von GORDON BROWN gibt es Fotos, die zeigen, dass er neurotischer Nägelbeißer war. Erschütternd. Ähnliche Bilder existieren historisch von den Händen anderer Politiker, etwa vom ANGELA MERKEL. Und jetzt von einer Parteivorsitzenden der Grünen, deren Namen ich vergessen habe. Wenn sich Menschen die Nägel aber mit allerlei Verzierungen aufhübschen lassen, dazu gibt es unzählige Läden für FRENCH NAILS, dann darf ich das bewundern; wenn der NÄGELKULT aber auf eine zwanghafte Selbstzerstörung hindeutet, dann nicht.

Das stimmt bei PRIVATPERSONEN und ihrer PRIVATHEIT. Akzeptiert. Es gilt bei unfreiwilligen Fotos, die das Recht am eigenen Bild verletzen. Ja. Aber bei einem vorsätzlich produzierten und als PR verbreiteten „Siegesfoto“ einer Politikerin, da gelten doch wohl andere Regeln. Die Vorgabe „Bewunderung erlaubt“, aber „kritischer Blick“ untersagt, die gibt es nicht. Das Presserecht schränkt das Recht auf PRIVATHEIT bei „Personen der Zeitgeschichte“ ein, weil die vorsätzlich auf eben diese verzichtet haben.

Die Macht wollen, sich prahlend in die Öffentlichkeit begeben, dann aber sakrosankte Demut des Publikums erwarten? Dem Volk seine Lust am Spott verbieten, als dessen Machthaber? In Nordkorea vielleicht, hier eher nicht.