Logbuch
WAHN SEH KONFERENZ.
Man streitet bei Gericht mit den Journalisten der halbstaatlichen Plattform CORRECTIV darüber, ob deren Berichterstattung zu einer Geheimkonferenz der Neuen Rechten in Potsdam (Brandenburg) korrekt war, wobei sich die Gerichte lediglich dazu einlassen, ob bestimmte Bewertungen der Investigativen als Meinungsäußerungen zulässig waren. Diese Meinungen beziehen sich auf etwas, das den Inkriminierten zwar nicht als tatsächliche Äußerung nachgewiesen wird, aber als deren innere Auffassung unterstellt. Man kann zwar nicht beweisen, dass der rechte Hetzer es wirklich gesagt hat, weiß aber, dass er es eigentlich meint. Seltsame Wahngestalten in einer neuen Wahnseekonferenz? Warum nicht mehr?
Um das nicht unausgesprochen zu lassen: Was sich da an fremdenfeindlichen Gesinnungsträgern getroffen haben soll, ist mir aus anderen Quellen gesichert verwerfenswert; wenn ich das mal ebenso vorsichtig wie politisch klar sein darf. Das letzte, das allerletzte. Gerade deshalb hätte es klarer Beweise bedurft. Und deshalb ist dieses halbgare Geschwurbel statt harter Fakten so schwer erträglich.
Im Presserecht, so lerne ich, zählt zur Beantwortung der Frage, was mit einer Äußerung gesagt worden ist, weder die innere Absicht des Delinquenten noch die hoheitliche Auffassung des Gerichts, sondern der faktische Eindruck des kundigen Durchschnittsbürgers. Wie war die erwartbare Wirkung? Nebeltat der Eindruckserweckung. Das mag den Juristen unter uns befriedigen, den Publizisten stürzt es ins Grübeln.
Fachlich reden wir von einer Rezeptionshypothese. Von Insinuation. Das bedingt aber nicht nur eine Inhaltsanalyse, sondern auch eine empirische Spekulation: Wie versteht das ein Normalo mit Abitur? Seltsame Konstruktion. Ich kenne Kluge, die nie auf der Penne waren, und ausgesprochene Idioten mit Matura. Wie fasst man begrifflich so einen Otto Normalverbraucher? Und dann unter den Normalos die nicht ganz Doofen? Wie macht das die Richterin methodisch? Aus dem Bauch?
Gänzlich verloren ist man bei Tatbeständen der uneigentlichen Rede, sprich Ironie, die ja das Gegenteil des Gesagten meint. Hier liegt das ganze Kalkül in der Ambiguität. Erinnert mich an den Dichter Grabbe und sein „Scherz, Satire, Ironie und tiefere Bedeutung“, eine Komödie, eigentlich eine Farce. Vielleicht erlöst man sich aus solchen Wahngebilden, indem man nicht nach seelischen Urgründen forscht, sondern nach bewirktem Verhalten. Wie hat das Publikum reagiert? Hat es die Meinungsäußerung missverstanden als Tatsachenbehauptung? War das gewollt? Gibt es dafür Indizien?
Den Hinweis auf den Wahnsee entnehme ich übrigens einer verunglückten Formulierung von CORRECTIV selbst, wo gelegentlich die Tinte lockerer sitzt, als es der Sache guttut. Recherche heißt gerichtsfest beweisen können. Lehrsatz.
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WAS MIT MEDIEN MACHEN.
Ein ausgezeichneter Chefredakteur, dessen Wohlwollen ich genieße, benennt seinen Beruf selbstironisch „was mit Medien machen“. Bittere Ironie. Leider ist Journalismus als Profession gänzlich runtergekommen. Ein Influencer für Damenunterwäsche ist aber kein Publizist. Jedenfalls früher. Heute wähnt sich jeder banal blöde Blogger im Geltungsbereich des Presserechts.
Noch ärgerlicher sind die grandios gescheiterten Schreiberlinge, die statt zum Jobcenter in die PR wechseln. Was mit Medien machen. Um der Wahrheit die Ehre zu geben, schuld sind die Verlage, die sie nicht mehr nähren, weil die Leute kein Papier mehr kaufen. Die Leser sind das eigentliche Problem. Und das Internet ist ein großer Gleichmacher. Ich sage am Schluss, was mich daran sehr grundsätzlich stört. Vorher was zu professionellem Rollenverständnis.
Kein Mensch weiß noch, was ORDNUNGSPOLITIK ist. Kein Mensch will noch wissen, was das ist. Darauf rumzureiten, macht womöglich einsam. Die Welt beschäftigt sich damit, dass es jetzt Fotos von Bill Clinton im Pool mit Ghislaine Maxwell und Gespielinnen gibt, der Tochter des mächtigen englischen Verlegers und Kupplerin von Jeffrey Epstein, dem Spekutanten mit Kinderwunsch. Sex sells.
Ich versuche es trotzdem. Bei ordnungspolitischen Überlegungen versucht man zu trennen, was nicht zusammengehört. Ich beginne mit dem Verführerischsten, Lob. Komplimente sind gefährlich, weil man ihnen so schlecht zu widerstehen weiß. In Berlin freuen sich Journalisten, wenn sie von PR-Leuten eingepreist werden: Man ist stolz darauf, als die Nummer Zwei unter den Hauptstadtjournalisten ausgerufen worden zu sein. Wer verleiht? Ein PR-Unternehmen. Ein alter Freund nennt das „Nuttenorden“, ein Orden mittels dessen die Jungfrau zur publizistischen Prostituierten wird. Ein wenig prämierte Mätresse und ein wenig erhabene Vierte Gewalt, welch eine Mesalliance.
Früher hat sich ein anständiger Journalist nicht mal von einem Verleger loben lassen, heute von Propagandisten, die ihm einen Nasenring durchgezogen haben und nun den so prämierten Esel durch die Manege führen, um zu behaupten, es sei ein Löwe. Und sie der Löwenbändiger. Wir erleben eine allseitige Deregulierung. Das ist der Lehrsatz. Die Ordnung ist im Arsch.
Im Gewerbe der Ghislaine Maxwell wird damit nicht mehr unterschieden zwischen Zuhälter, Freier und Hure; sie alle machen was mit Liebe. Nachwuchs willkommen. Journalisten sind Konsumenten von PR; deshalb glauben sie vom Fach zu sein, wenn sie in die PR wechseln. Da ist was dran: Wer gerne isst, kann auch gut kochen. Gourmand wie Koch machen ja was mit Essen. Ich bitte gelegentlich Gordon Ramsey um einen Kommentar.
Jetzt mal ernst: Wenn es sie in einen Gerichtssaal verschlägt, weil sie jemand wie bei Kafka denunziert hat, so sollten der Staatsanwalt und der Verteidiger unterschiedliche Personen sein, jedenfalls der Richter. Wenn das alles einer macht, weil er was mit Paragrafen macht, dann dürfte das ein anderes Land sein. Gewaltenteilung.
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VON DER KUNST DER BELEIDIGUNG.
Der amtierende US-Präsident verspottet in der Ahnengalerie des Weißen Hauses seine Vorgänger unter Verwendung übler Propaganda; das amüsiert seine Gefolgschaft und empört die, die vorgeführt. Einer meiner alten Freunde, dessen Herz leicht entflammbar, findet nun, das sei eine Schande für die USA. Wut & Zorn über Trump. Der pöble. Gemach.
Es wäre verfehlt, die ansonsten üblichen Porträts, alle mehr oder weniger schmeichelnder Natur, als Ausdruck der Wirklichkeit zu sehen; natürlich beschönigen sie vorsätzlich. Mehr noch, solche Herrscherbilder sollen den Menschen nicht nur persönlich vorteilhaft zeigen (Schokoladenseite), sondern auch seinen Nimbus ausdrücken, den Potentaten als Narrativ in die Geschichte einschreiben. Nichts ist typischer PR als ein geneigtes Herrscherporträt. Also hantierte man hier nicht bigott mit der Wahrheitsfrage. Dies ist lediglich ein Stilbruch, ein absichtsvoller.
Wenn ich das richtig weiß, dürfen sich die Amtsvorgänger üblicherweise den Künstler aussuchen, der sie malen oder fotografieren soll. Ich könnte nun eine Szene aus Lessings Drama EMILIA GALOTTI zitieren, in der der Fürst eine Dame porträtieren lässt und was zur Herzensbildung sagt; das wäre aber zu bildungsbürgerlich. Und würde deshalb dem Politikstil der Neuen Rechten nicht gerecht. Donald Trump hat seine Karriere als „outsider“ gemacht; er inszeniert sich als das sprichwörtliche Schwein auf dem Sofa, um Joe Six-Pack in seinem Caravan-Home zu begeistern. Er will nicht Elite sein, sondern arrivierter Proll. Da nennt man eine Journalistin schon mal „piggy“, Schweinchen, und droht Hillary, der Tusse von Bill, mit dem Knast.
Man kann nicht das Wirken der Demokraten im Weißen Haus, sagen wir unter Jacky Kennedy oder Michelle Obama, für authentisch halten und den Pfälzer Pimp im Unterschied dazu für inszeniert. Trump würde diesen schlechten Geschmack auch dann zeigen wollen, wenn er einen besseren hätte. Er hat keinen wesentlich besseren, zumal der ihm auch nur im Weg stünde. Pejoration ist das Prinzip. Got it, stupid? Die hohe Kunst des Pöbelns zur Unterhaltung des Pöbels.
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MORAL. GRUNDSÄTZE DER.
Wer feste Werte hat, kann hart urteilen. Woher aber kommen die Tugendwerte? Aus dem Wissen um die Sünde. Weil man ihr eben auch erliegen würde. Der ist rigoros gegen andere, wer die Versuchung zuvor in sich verspürt.
Kurz zur Vorgeschichte um eine gewisse Connie Chatterley: Die der Lebensfreude zugeneigte Gattin wendet sich von dem kriegsversehrten und daher impotenten Herrn des Hauses affektiv ab zugunsten eines etwas proletigen, aber wirkmächtigeren Jägers und wird von eben diesem schwanger, was der Gatte als eher nebensächlich hinnimmt, weil er den Erben als Kuckuckskind zu akzeptieren gedenkt. Ein Erfolgsroman. Erst in der dritten Version ist diese eigentlich schlichte Geschichte mit expliziten Schilderungen sexueller Vorgänge angereichert worden. Wie schon mein Freund Jürgen sagte: „A tergo in Ehren/ Kann niemand verwehren.“
Das Werk galt als obszön und zwar zu Zeiten als dieses geschmackliche Urteil noch moralisch war und obendrein ein Verbot rechtfertigte. Wir sind im England des Jahres 1959. Die Anklage gegen das obszöne Werk führt der ehrenwerte Mervyn Griffith-Jones QC und er verliest im Plädoyer im Old Bailey vor einer Jury eine Passage mit der ausführlichen Beschreibung der „sensation of anal intercourse without spelling out what it is“. Er tut dabei so, als verstehe er nicht. Am Rand des vom ihm gelesenen Buchexemplars steht aber, so die neuste Forschung, als seine Notiz „buggery“. Ein Klartextausdruck. Doppelmoral.
Gefragt, wie er, der Sittenwächter, entscheide, was so obszön sei, dass der Staat einzuschreiten habe, sprich wann Pornografie klagewürdig werde, hat der ehrwürdige Mervyn Griffith-Jones QC geantwortet, er lese, was ihm von seinen Staatsanwälten vorgelegt werde; wenn er dabei eine körperliche Reaktion habe, dann klage er an („if I get an erection we prosecute“). Was zu beweisen war.