Logbuch

RESPEKT FÜR DICH.

Respekt für Dich? So steht das auf Wahlplakaten. Ein Versprechen. Und dreister Unsinn. Respekt hat man vor jemandem, nicht für ihn.

Was die SPD auf dem Olaf-Scholz-Plakat bedienen möchte, ist eine Ghetto-Hoffnung. Wer in meiner Berliner Hood ausdrücklich RESPEKT verlangt, möchte, dass sein provokatives Fehlverhalten auch noch durch Achtung belohnt wird. Es geht eigentlich sogar um mehr. Nicht nur Achtung, sondern Beachtung. Eine passive Aggression verlangt ostentative Bewunderung. Erfährt sie aber Ächtung, bricht sie aus und wird übergriffig. Beleidigungen, Anspucken, Angriffe, Bedrohung.

Respekt hat man vor jemandem; genauer gesagt: vor jedermann. Das hat nur vordergründig mit RECHTSGLEICHHEIT zu tun. Eher mit Ungleichheiten. Weil die Menschen verschieden sind und genau daraus der Reichtum einer Gesellschaft besteht. Da ist der Kern christlichen Denkens, dass das, was man dem Geringsten tut, man dem HERRN antut. Auch andere Religionen mögen das so sehen. Respekt ist ein MENSCHENRECHT. Das kann Olaf nicht verschenken, wenn man ihn wählt; damit man ihn wählt.

Mir wäre lieb, wenn der STAAT prinzipiell Respekt vor mir als Individuum hat. Das ist nämlich etwas anderen als jenes wohlfeile Geschenk, das da auf den Plakaten steht. Man kann mir nicht schenken, was man mir gar nicht hat nehmen können. Das ist diese Übergriffigkeit der Pandemie-Regime. Freiheit wird ein wenig erlaubt. Respekt für Dich, Du Untertan.

Menschenrechte sind „unveräußerlich“, so steht es in der Amerikanischen Freiheitserklärung. Eine Verfassung, die angesichts des eigenen Ursprungs als Sklavenhaltergesellschaft entstand. Als Ausgang aus der Versklavung. Man hatte den Sklaven genommen, was man gar nicht nehmen kann. Und man kann es nicht mit großer Geste zurückschenken. Danke Olaf, aber das ist verlogen. Lass stecken.

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OXYMORON.

Wie bereitet man Fisch zu? Nicht mit heißem Honig. Falsch. Die Einheit des Gegensätzlichen. So wie „bitter-süß“. Nennt der alte Grieche ein Oxymoron.

Der Gastro-Kritiker der WELT am SONNTAG schrieb gestern von seinen Erlebnissen in der WIENER Küche. Dabei prominent erwähnt das STEIERECK. Jetzt angeblich renoviert, aber mit dem alten Programm. Muss ich mal wieder hin. Lob findet in der Zeitung der Brotwagen, dessen Auswahl schon immer gigantisch war. Ein beredeter Kellner bietet geradezu ein Weltreich köstlicher Brotspezialiäten; man läuft Gefahr, schreibt auch die WamS, satt gegessen zu sein, bevor es überhaupt losgeht. Weshalb der berühmte Gastro-Kritiker Vijay Sapre von der Feinschmecker-Illustrierte EFILEE niemals Brot nimmt. Nicht nur wegen der Silberfische, die manchmal in Brotwagen hausen. Aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte.

Die Ösis machen das mit dem Saibling so: Man nehme zwei nicht zu kleine Filets des BACHSAIBLINGS, lege sie in ein Holzkästchen und gieße die ganze Form gut (ein bis zwei Liter) mit sehr heissem Honig aus. Man lasse die Form auskühlen. Der Fisch ist nun über den heißen Honig leicht angegart. Die Filets lassen sich bequem aus dem Honigbett herauslösen. Eine Köstlichkeit!

Man achte auf den Fisch. Ich hatte in Singapur in der Howard Road mal einen SEESAIBLING süß-sauer; nicht zu vergleichen. Na ja, der Laden gehörte einem ehemaligen Banker, der sich zum Koch berufen fühlte. Das geht nie gut. Die ELSÄSSER haben versucht den SEESAIBLING mit dem BACHSAIBLING zu kreuzen; hatte ich mal beim ILLHÄUSER. Ein Monsterfisch. Sittenwidrig.

Ich warte darauf, dass sie Fisch vegan anbieten, aus Tofu und Soja, sprich Fischfutter, bevor es durch den Fisch ging. Den NORWEGERN wäre das zuzutrauen. Zuchtlachs ist ohnehin nahe dran. Jene Fische, die gegen den Strom schwimmen, sind keine Haustiere. Mein Gott, ich höre mich schon an wie der WWF.

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TALIBAN.

Es gibt keinen „Gottesstaat“. Es gibt den öffentlichen Machtmissbrauch des Glaubens, wo er doch nur eine Privatangelegenheit ist. Also privater Terror über Mitmenschen. Autoritär, totalitär.

Ein liberaler Staat ist ein Vertrag seiner Bürger darüber, was er, der Staat, nicht (!) darf. Ja, auch darüber, was er soll, aber mehr noch darüber, wo die Grenzen seiner Macht sind. Das schreibt eine Verfassung, ein GRUNDGESETZ, fest, wo die Allgemeinheit und die Staatsorgane ihr Recht verloren haben. Der Kern unserer Freiheit ist das INDIVIDUUM, seine Freiheit. Das meint MENSCHENWÜRDE.

Religion ist eine individuelle, vor allem private Angelegenheit, deren Ausübung keinen Einschränkungen unterliegen soll. Jeder darf nach seiner Facon selig werden. Aber RELIGIONSFREIHEIT ist die Freiheit der Allgemeinheit von ihr. Hier liegt das TOTALITÄRE der Taliban: sie sagt ihren Gläubigen, dass sie zu allererst dem rechten Glauben verpflichtet sind. Und nur unter fernerliefen dem RECHT oder der STAATSGEWALT oder einem bestimmten Staat. Was rechter Glauben ist, bestimmen in jeder Religion die Hohen Priester oder Schriftgelehrten. Sie sind die sich selbst legitimierende Despoten der Rechtgläubigkeit. Ideologisch verbrämter Terror.

Jedweder „Gottesstaat“ ist ein Regime der Religionswächter, ein totalitäres. Das kann aus der Innensicht der jeweiligen Kirche eine ganz kommode Sache sein. Man wird hier über die KATHOLISCHEN reden müssen und die INQUISITION. Über die „Reconqista“ und die Spanische Inquisition, zum Beispiel. Man wird aktuell über die EVANGELIKALEN reden wollen und ihre Ambitionen mit der NEUEN RECHTEN. Sicher gibt es solche Fragen auch bei JUDEN und den innenpolitischen Rechten des Staates Israel. Und es gibt sie, aktuell wieder out of Pakistan oder Afghanistan, bei MOSLEMS; darauf zielt ja der Begriff des „Islamismus“.

Immer, bei allen Religionen, ist es die Frage nach der Rolle des Glaubens in der Allgemeinheit, insbesondere gegenüber den Andersgläubigen oder den Nichtgläubigen. Aber auch in der Glaubensgemeinschaft selbst, etwa gegenüber Frauen und Kindern. So einfach, so schwer.

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MORAL. GRUNDSÄTZE DER.

Wer feste Werte hat, kann hart urteilen. Woher aber kommen die Tugendwerte? Aus dem Wissen um die Sünde. Weil man ihr eben auch erliegen würde. Der ist rigoros gegen andere, wer die Versuchung zuvor in sich verspürt.

Kurz zur Vorgeschichte um eine gewisse Connie Chatterley: Die der Lebensfreude zugeneigte Gattin wendet sich von dem kriegsversehrten und daher impotenten Herrn des Hauses affektiv ab zugunsten eines etwas proletigen, aber wirkmächtigeren Jägers und wird von eben diesem schwanger, was der Gatte als eher nebensächlich hinnimmt, weil er den Erben als Kuckuckskind zu akzeptieren gedenkt. Ein Erfolgsroman. Erst in der dritten Version ist diese eigentlich schlichte Geschichte mit expliziten Schilderungen sexueller Vorgänge angereichert worden. Wie schon mein Freund Jürgen sagte: „A tergo in Ehren/ Kann niemand verwehren.“

Das Werk galt als obszön und zwar zu Zeiten als dieses geschmackliche Urteil noch moralisch war und obendrein ein Verbot rechtfertigte. Wir sind im England des Jahres 1959. Die Anklage gegen das obszöne Werk führt der ehrenwerte Mervyn Griffith-Jones QC und er verliest im Plädoyer im Old Bailey vor einer Jury eine Passage mit der ausführlichen Beschreibung der „sensation of anal intercourse without spelling out what it is“. Er tut dabei so, als verstehe er nicht. Am Rand des vom ihm gelesenen Buchexemplars steht aber, so die neuste Forschung, als seine Notiz „buggery“. Ein Klartextausdruck. Doppelmoral.

Gefragt, wie er, der Sittenwächter, entscheide, was so obszön sei, dass der Staat einzuschreiten habe, sprich wann Pornografie klagewürdig werde, hat der ehrwürdige Mervyn Griffith-Jones QC geantwortet, er lese, was ihm von seinen Staatsanwälten vorgelegt werde; wenn er dabei eine körperliche Reaktion habe, dann klage er an („if I get an erection we prosecute“). Was zu beweisen war.