Logbuch
Die MACHT DER WORTE.
Gelungene Formulierungen können geiler sein als erotische Bilder. Wenn ich mal ganz ehrlich sein soll. Beweis gefällig? Ich lese zum neuesten Stand der kapitalistischen Welt: Man sei allenthalben fasziniert von der Hochzeit zwischen Wall Street und Silicon Valley. So was wie Goldman Sachs plus Google. Im Englischen aber noch steiler: „the inflight marriage of Wall Street and Silicon Valley in the cockpit of globalization“; schreibt Jackson Lears in einer Rezension. Hammer. Ich sehe die Szene in meinem KOPFKINO und werde sie nicht mehr los. Dazu das feiste Grinsen von Elon Irgendwas, der einer Investmentbankerin an die Hüfte fasst... Die Macht der Worte kommt von der Macht der Bilder.
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Korrektur durch Herrn Innacker: Marion Horn ist jetzt bei CNC, also Christoph Walther, nicht bei ihm. Ich bedaure den Irrtum und bitte um Nachsicht.
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CHATHAM HOUSE RULE.
Teilnehmer einer Runde unter der Chatham Haus Regel dürfen Gesprächsinhalte zwar als ihr Wissen zu erkennen geben, ohne aber die Quelle oder den Quellenkontext zu offenbaren. Auch: „unter Drei.“ Anzunehmen, das könnte in Internetforen wie CLUBHOUSE gelten, ist naiv. Als STREET DOG der PR sage ich zudem: Es gilt auch nicht gegenüber allen (!) Journalisten, jedenfalls dann nicht, wenn diese, unter dem ideologischen Vorbehalt der HALTUNG, die Informationen gegen ihre Gegner verwenden können. „Wirkliche Geheimnisse“, hat ein alter Boss mir mal gesagt, „erzähle ich nicht mal mir selbst.“
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MORAL. GRUNDSÄTZE DER.
Wer feste Werte hat, kann hart urteilen. Woher aber kommen die Tugendwerte? Aus dem Wissen um die Sünde. Weil man ihr eben auch erliegen würde. Der ist rigoros gegen andere, wer die Versuchung zuvor in sich verspürt.
Kurz zur Vorgeschichte um eine gewisse Connie Chatterley: Die der Lebensfreude zugeneigte Gattin wendet sich von dem kriegsversehrten und daher impotenten Herrn des Hauses affektiv ab zugunsten eines etwas proletigen, aber wirkmächtigeren Jägers und wird von eben diesem schwanger, was der Gatte als eher nebensächlich hinnimmt, weil er den Erben als Kuckuckskind zu akzeptieren gedenkt. Ein Erfolgsroman. Erst in der dritten Version ist diese eigentlich schlichte Geschichte mit expliziten Schilderungen sexueller Vorgänge angereichert worden. Wie schon mein Freund Jürgen sagte: „A tergo in Ehren/ Kann niemand verwehren.“
Das Werk galt als obszön und zwar zu Zeiten als dieses geschmackliche Urteil noch moralisch war und obendrein ein Verbot rechtfertigte. Wir sind im England des Jahres 1959. Die Anklage gegen das obszöne Werk führt der ehrenwerte Mervyn Griffith-Jones QC und er verliest im Plädoyer im Old Bailey vor einer Jury eine Passage mit der ausführlichen Beschreibung der „sensation of anal intercourse without spelling out what it is“. Er tut dabei so, als verstehe er nicht. Am Rand des vom ihm gelesenen Buchexemplars steht aber, so die neuste Forschung, als seine Notiz „buggery“. Ein Klartextausdruck. Doppelmoral.
Gefragt, wie er, der Sittenwächter, entscheide, was so obszön sei, dass der Staat einzuschreiten habe, sprich wann Pornografie klagewürdig werde, hat der ehrwürdige Mervyn Griffith-Jones QC geantwortet, er lese, was ihm von seinen Staatsanwälten vorgelegt werde; wenn er dabei eine körperliche Reaktion habe, dann klage er an („if I get an erection we prosecute“). Was zu beweisen war.