Logbuch
Gute Vorsätze?
Ich höre vom Abnehmen, von weniger Alkohol, davon, das Rauchen einzustellen, sich lästiger Aufgaben rechtzeitig anzunehmen. Neues Jahr, lauter bessere Menschen am Start. Bei mir noch Kater. FLUCH DER BÖSEN TAT. Gestern noch hatte ich mich über das Halbwissen eines Freundes erhoben, noch bevor die Sonne unterging, fiel mir dieser Hochmut wie ein Stein auf die Füße. Mal abgesehen davon, dass Hochmut immer ein Fehler ist, ich weiß jetzt, dass ich schlicht vergessen hatte, was ich mal wusste. Peinlich. Um es kurz zu machen: Wir reden bei der Frage, was man „wollen sollte“ über GIOVANNI PICO DELLA MIRANDOLA, spätes 15. Jahrhundert. Jung verstorben (dazu unten mehr) hat er nicht viele Schriften hinterlassen, aber das Vorwort einer geplanten großen DISPUTATION wirkt bis heute nach. ÜBER DIE WÜRDE DES MENSCHEN. Dort steht der Spruch, den ich gestern suchte. Der Florentiner hat sich wohl als erster Philosoph mit der Würde des Menschen beschäftigt und diese auf die Willensfreiheit gestellt: „quando possumus si volumus“ WEIL WIR KÖNNEN, WENN WIR WOLLEN. Das ist älter als die ganzen Weimarer Klugschwätzer ( nicht in dem TATORT von gestern, Goethe/Schiller/Kant/Hegel usw.). Unsere Würde besteht darin, dass wir könnten, wenn wir nur wollten; also sollen wir wollen. Na ja. Nah am Wortgeklingel. Aber der Zentralbegriff des Grundgesetzes, unserer Verfassung. Ein „unbestimmter Rechtsbegriff“ als Fundament des Öffentlichen Rechts. Auch schräg, oder? Der wunderbare Philosoph aus dem blühenden Norditalien wurde früh dahingerafft; es gab Gerüchte, er sei vergiftet worden. Ein halbes Jahrtausend später hat man in seinen Gebeinen noch hohe Konzentrationen von Arsen gefunden. Vergiftet von einem Freund. Weil der wollte, konnte er; offensichtlich gilt das Motto auch im Bösen. Sagt also gar nichts. Pfff, Luft raus. Man nehme Acetylsalicylsäure, Paracetamol und Koffein, das Wundermittel gegen Kater.
Logbuch
HALBWISSEN.
Wenn man keine Ahnung hat, aber doch klug sein möchte. Als schlau erscheinen. Ich lese auf einer Weihnachtskarte folgenden Spruch: „Ich kann, weil ich will, was ich muss.“ (Kant). Hmmm. Das ist ganz eindeutig nicht von Kant, das steht nicht bei Kant, es ist nicht mal von Schiller, dem Sentenzenkönig aus Weimar. Allenfalls: ICH KANN, WEIL ICH SOLL. Darin liegt aber zweierlei, ein Urzustand und der danach, nach der Überwindung. HEGEL schreibt irgendwo von der „Schranke“, die darin liege. Genau. Es kostet Überwindung. Ich war nie sportlich, aber ich höre, dort spricht man von einem „inneren Schweinehund.“ Den soll man überwinden sollen können. Das gefällt mir. Nicht weil moralisch, sondern weil vernünftig. Weil, sich zu was zwingen, das kann ein moralischer Impuls sein. Paaah. Oder ein Ausdruck von VERNUNFT. Und Vernunft „muss“ man nicht, Vernunft „kann“ man. Das, lieber Weihnachtskartenschreiber, meint VERNUNFTBEGABT. Da gibt es dann größere Begabungen und kleinere. Trotzdem Dank für die Karte. War ja nett gemeint. Aber, wenn man doof ist, gibt man einen aus; man hält aber keine Vorträge. Zwei Kommafehler waren auch noch drin. Das muss im NEUEN JAHR besser werden, lieber J. E. aus G.
Mal so unter Freunden gesagt.
Logbuch
Auf Netflix kommt jetzt eine Serie mit Dialogen in Latein, sagt gerade SWR 3, den ich in der Sauna höre (nur dort). Der Moderator wünscht in der Abmoderation EIN FROHES NEUES und kann es auch, verkündet er stolz, in Latein: „anus novus.“ Na dann.
Logbuch
MORAL. GRUNDSÄTZE DER.
Wer feste Werte hat, kann hart urteilen. Woher aber kommen die Tugendwerte? Aus dem Wissen um die Sünde. Weil man ihr eben auch erliegen würde. Der ist rigoros gegen andere, wer die Versuchung zuvor in sich verspürt.
Kurz zur Vorgeschichte um eine gewisse Connie Chatterley: Die der Lebensfreude zugeneigte Gattin wendet sich von dem kriegsversehrten und daher impotenten Herrn des Hauses affektiv ab zugunsten eines etwas proletigen, aber wirkmächtigeren Jägers und wird von eben diesem schwanger, was der Gatte als eher nebensächlich hinnimmt, weil er den Erben als Kuckuckskind zu akzeptieren gedenkt. Ein Erfolgsroman. Erst in der dritten Version ist diese eigentlich schlichte Geschichte mit expliziten Schilderungen sexueller Vorgänge angereichert worden. Wie schon mein Freund Jürgen sagte: „A tergo in Ehren/ Kann niemand verwehren.“
Das Werk galt als obszön und zwar zu Zeiten als dieses geschmackliche Urteil noch moralisch war und obendrein ein Verbot rechtfertigte. Wir sind im England des Jahres 1959. Die Anklage gegen das obszöne Werk führt der ehrenwerte Mervyn Griffith-Jones QC und er verliest im Plädoyer im Old Bailey vor einer Jury eine Passage mit der ausführlichen Beschreibung der „sensation of anal intercourse without spelling out what it is“. Er tut dabei so, als verstehe er nicht. Am Rand des vom ihm gelesenen Buchexemplars steht aber, so die neuste Forschung, als seine Notiz „buggery“. Ein Klartextausdruck. Doppelmoral.
Gefragt, wie er, der Sittenwächter, entscheide, was so obszön sei, dass der Staat einzuschreiten habe, sprich wann Pornografie klagewürdig werde, hat der ehrwürdige Mervyn Griffith-Jones QC geantwortet, er lese, was ihm von seinen Staatsanwälten vorgelegt werde; wenn er dabei eine körperliche Reaktion habe, dann klage er an („if I get an erection we prosecute“). Was zu beweisen war.