Logbuch

Der Winter kommt bald, der Herbst ist schon da. Den KAMIN angesteckt. Abgelagertes Buchenholz. Aus der Gegend. So macht man das im Wald. Denn die Wälder bleiben nur Wälder, wenn Forst sie noch bewirtschaftet. In den Echokammern des Netzes schalt es dann; grüne Städterstimmen mit den Parolen eines Wetterkundigen: Feinstaub. Stimmt wohl. Und? Geringe Siedlungsdichte, kalter, heftiger Wind. Ja, auf der Höhe des Waldes keine heilsbewehrten Mühlenmonster, sondern Bäume. Und die jetzt gefällt , geteilt, abgelagert, in handlichen Stücken im Kamin. Landleben. Keine Idylle. Nur eben Landleben.

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Das GEWALTMONOPOL des Staates ist eine Paradoxie.

Es versteht sich selbst als demokratisch und Friedensgarant, weil es Bürgerkriege verhindere. Es ist der Kern des Rechtsstaates. Wenn man es dann aber an sich selbst erlebt, ist man schnell auf der Zinne. Der Staat schickt gerade ganze Berufsstände in den Konkurs, im Übrigen mit einer Begründung, zu der man noch so einiges nachfragen könnte. Räsonieren ist aber nicht angesagt. Gehorsam wird verlangt. Offensichtlich ist es wirklich GEWALT, die uns widerfährt. Die frühen Denker der Moderne haben ihn, den modernen Staat, deshalb als LEVIATHAN gezeichnet, als ein Monster. Zurecht. Und doch ist er der Garant gegen die Gewalt der Klassen, der Sekten, der Verbrecher, der Straße. Ich bin für das Gewaltmonopol, wissend, dass es Gewalt ist und unrecht sein kann. Paradox. Wir erleben gerade den bitteren Teil der bürgerlichen Freiheit, ihren Entzug. Der mütterliche Trost, dass dies vorübergehend sei, ist eigentlich keiner.

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TRAUER.

Lese einen Nachruf, den man für Gerhard Schröder auf Thomas Oppermann verfasst hat, der seltsam missraten ist. Der Nachruf, nicht Thomas, den ich bewundert habe. In dem Epilog ist weit mehr von dem Nachrufenden die Rede als von dem Verstorbenen. Eine beklemmende Eitelkeit trieft aus dieser verqueren Trauerrede, die sich so in Vorgeblichkeit verfängt. Nun scheut der aktuelle PR-Berater des Altkanzlers, der das vermutlich verzapft hat, ohnehin keine Peinlichkeit in seinen Volten auf „Gas-Gerd“, aber gerade bei dem Thema Oppermann beklemmt dieser Zwang zur Hagiographie. Er war ein so feiner Mensch, der Thomas Oppermann, ein grader Mann; man seufzt. Aber hinter dieser Peinlichkeit eines im Grunde narzisstischen Zugeständnisses an einen Weggefährten, die diesen zum Domestiken degradiert, liegt eine höhere Wahrheit. Trauer ist immer auch Selbstmitleid darüber, dass man eine Schuld nun nicht mehr ausgleichen kann, weil der Andere für immer gegangen ist. Grabpflege als Ausdruck des schlechten Gewissens. Die historische Errungenschaft des Christentums gegenüber den Religionen des Zorns ist der Wille zu verzeihen und der Wunsch um Verzeihung bitten zu wollen. Die Antiken haben noch aus vollem Herzen hassen können. Und die anderen beiden Monotheisten tun es nach wie vor. THYMOS. Ungebrochene Rache, Zorn. Die durch das Christentum Geläuterten haben diesen Tunnelblick verloren. Und wenn man dann, ganz Protestant oder Agnostiker, nicht mehr an das Ewige Leben glaubt, an Paradies oder Hölle, dann wird man zu Lebzeiten für Gerechtigkeit sorgen müssen. Dieser Befriedungswille läuft aber unwiderruflich ins Leere, wenn der Andere für immer weg ist. Trauer kann insofern etwas sehr Eitles sein. Ausdruck des schlechten Gewissens, etwas versäumt zu haben als noch Zeit war. Der Wunsch sich darüber hinwegzutäuschen.

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MORAL. GRUNDSÄTZE DER.

Wer feste Werte hat, kann hart urteilen. Woher aber kommen die Tugendwerte? Aus dem Wissen um die Sünde. Weil man ihr eben auch erliegen würde. Der ist rigoros gegen andere, wer die Versuchung zuvor in sich verspürt.

Kurz zur Vorgeschichte um eine gewisse Connie Chatterley: Die der Lebensfreude zugeneigte Gattin wendet sich von dem kriegsversehrten und daher impotenten Herrn des Hauses affektiv ab zugunsten eines etwas proletigen, aber wirkmächtigeren Jägers und wird von eben diesem schwanger, was der Gatte als eher nebensächlich hinnimmt, weil er den Erben als Kuckuckskind zu akzeptieren gedenkt. Ein Erfolgsroman. Erst in der dritten Version ist diese eigentlich schlichte Geschichte mit expliziten Schilderungen sexueller Vorgänge angereichert worden. Wie schon mein Freund Jürgen sagte: „A tergo in Ehren/ Kann niemand verwehren.“

Das Werk galt als obszön und zwar zu Zeiten als dieses geschmackliche Urteil noch moralisch war und obendrein ein Verbot rechtfertigte. Wir sind im England des Jahres 1959. Die Anklage gegen das obszöne Werk führt der ehrenwerte Mervyn Griffith-Jones QC und er verliest im Plädoyer im Old Bailey vor einer Jury eine Passage mit der ausführlichen Beschreibung der „sensation of anal intercourse without spelling out what it is“. Er tut dabei so, als verstehe er nicht. Am Rand des vom ihm gelesenen Buchexemplars steht aber, so die neuste Forschung, als seine Notiz „buggery“. Ein Klartextausdruck. Doppelmoral.

Gefragt, wie er, der Sittenwächter, entscheide, was so obszön sei, dass der Staat einzuschreiten habe, sprich wann Pornografie klagewürdig werde, hat der ehrwürdige Mervyn Griffith-Jones QC geantwortet, er lese, was ihm von seinen Staatsanwälten vorgelegt werde; wenn er dabei eine körperliche Reaktion habe, dann klage er an („if I get an erection we prosecute“). Was zu beweisen war.